Ist ein vorheriger Antrag erforderlich?

Ist ein vorheriger Antrag erforderlich?

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Ja. Leistungen der Kriegsopferfürsorge können nur einen aktuell bestehenden Bedarf decken. Ein Bedarf, der in der Vergangenheit bestand, wird nicht berücksichtigt. Daher werden die Leistungen grundsätzlich nur auf vorherigen Antrag erbracht.

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