Ist ein vorheriger Antrag erforderlich?

Ist ein vorheriger Antrag erforderlich?

Ja. Leistungen der Kriegsopferfürsorge können nur einen aktuell bestehenden Bedarf decken. Ein Bedarf, der in der Vergangenheit bestand, wird nicht berücksichtigt. Daher werden die Leistungen grundsätzlich nur auf vorherigen Antrag erbracht.