Meilenstein der Geschichte: Sanitätsdienst erhält sein Leitbild
Meilenstein der Geschichte: Sanitätsdienst erhält sein Leitbild
- Datum:
- Lesedauer:
- 1 MIN
In kaum einem anderen Bereich der Streitkräfte kam es zu häufigeren Diskussionen um die Stellung und das Selbstverständnis einer Berufsgruppe wie im Sanitätsdienst. Der historisch belegte Begriff vom „Spannungsfeld zwischen Arzt und Offizier“ beschreibt diese Situation treffend. Die Führung des Sanitätsdienstes hat sich zu der Fragestellung des beruflichen Selbstverständnisses von Sanitätsoffizieren klar positioniert.
Am 8. Juli 2015 setzte der damalige Inspekteur des Sanitätsdienstes, Generaloberstabsarzt Dr. Ingo Patschke, als eine seiner letzten Amtshandlungen die Weisung zum „Selbstverständnis des Sanitätsdienstes der Bundeswehr“ und gleichzeitig das „Leitbild des Sanitätsdienstes der Bundeswehr“ mit dem Untertitel der „Der Menschlichkeit verpflichtet“ in Kraft.
Mit dem Satz „Wir schützen und erhalten die Gesundheit der uns anvertrauten Patientinnen und Patienten“ wird der deutliche Bezug zur ärztlichen Berufsordnung hergestellt. Die bedingungslose Anerkennung der im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten erlassenen nationalen und internationalen Vereinbarungen machen die Leitsätze „Wir leben und handeln nach den ethisch-moralischen Werten unseres demokratischen Rechtsstaates und des humanitären Völkerrechtes“ und „Wir nutzen unsere Waffen im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht ausschließlich zur Verteidigung unserer Patientinnen und Patienten und zum eigenen Schutz“ deutlich.
Sowohl im Leitbild als auch in dem dazugehörigen Rahmenerlass wird somit der humanitäre Anspruch des Sanitätsdienstes als unabdingbare Grundvoraussetzung für das Handeln aller seiner Angehörigen klar zum Ausdruck gebracht.