Da das weitere Verfahren sich nach Art des Hilfsmittels, dessen Alter, der Art des Defektes und noch weiteren Faktoren bestimmt und teils sehr verschieden ist, ist eine generelle Beantwortung dieser Frage nicht möglich. Insofern ist bei einem Defekt Ihres Hilfsmittels schnellstmöglich Ihre Sachbearbeitung OV zur Abstimmung des weiteren Vorgehens zu kontaktieren.