Meine erneut geschlossene Ehe wurde geschieden. Besteht erneut Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung?
Meine erneut geschlossene Ehe wurde geschieden. Besteht erneut Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung?
Sofern die Ehe geschieden oder für nichtig erklärt wird, lebt der Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung wieder auf. Ist die erneut geschlossene Ehe innerhalb von 50 Monaten geschieden bzw. für nichtig erklärt worden, so ist bis zum Ablauf dieses Zeitraums jeden Monat ein Fünfzigstel der Abfindung auf die Hinterbliebenenversorgung anzurechnen.