Die Einsatzmedaille der Bundeswehr
Würdigung des Einsatzes: Wie die Bundeswehr ihre Angehörigen für ihre Teilnahme an Auslandseinsätzen auszeichnet.
Mit der Einsatzmedaille der Bundeswehr zeichnet das Verteidigungsministerium Menschen für ihre Teilnahme an Auslandseinsätzen aus. Seit dem 13. September 2025 gibt es eine Neufassung des dazugehörigen Stiftungserlasses. Damit werden weitere Auszeichnungsmöglichkeiten für Angehörige der Bundeswehr geschaffen – im In- und im Ausland.
Mit dem neuen Stiftungserlass gibt es seit September 2025 zusätzliche Auszeichnungsmöglichkeiten mit der Einsatzmedaille. Die Medaille für Evakuierungseinsätze wird zur neuen Sonderform. Mit ihr werden nun noch mehr Missionen gewürdigt.
Bundeswehr/Sebastian WilkeDer Stiftungserlass für die Einsatzmedaille der Bundeswehr ist erweitert worden. Unter anderem können von nun an erstmals in Ausnahmefällen besondere Leistungen im Inland gewürdigt werden und die Einsatzmedaille für Teilnehmende an militärischen Evakuierungsaktionen wurde als neue Sonderform in den Erlass aufgenommen. Auch der Stichtag wurde verlegt.
Hintergrund ist unter anderem die Anpassung des Erlasses an die neuen Herausforderungen der Zeitenwende und die damit einhergehenden veränderten Einsatzbedingungen. Der Bundesminister der Verteidigung reagiert mit den vorgenommenen Anpassungen auch auf konkrete Anregungen aus der Truppe.
Mit der Neufassung des Stiftungserlasses können von nun an nicht mehr nur Soldatinnen und Soldaten sowie zivile Mitarbeitende ausgezeichnet werden, die an klassischen Auslandseinsätzen wie etwa in Afghanistan oder Mali teilgenommen haben. Auch besondere Leistungen im Inland mit unmittelbarem Bezug auf humanitäre, friedenserhaltende oder friedensschaffende Maßnahmen im Ausland können nun in Ausnahmefällen ausgezeichnet werden. Damit sollen beispielsweise diejenigen geehrt werden, die an der Ausbildungsmission EUMAM UAEuropean Union Military Assistance Mission Ukraine beteiligt sind. Wichtig ist: Die Leistungen müssen nach Ausrufung der Zeitenwende am 27. Februar 2022 erbracht worden sein.
Im neuen Stiftungserlass wird die Einsatzmedaille „MilEvakOp“ als neue Sonderform der Einsatzmedaille der Bundeswehr aufgenommen. Mit ihr sollen Leistungen von Evakuierungskräften geehrt werden, auch wenn ihr Einsatz nur von kurzer Dauer war, weil sie die Evakuierungsoperation meist nach ein paar Tagen schon abgeschlossen hatten. Bisher war die Ehrung nur durch aufwendige Abstimmungen und Ausnahmeregelungen möglich. Unter diese Neuerung fallen bisher die Evakuierungsoperationen Kabul 2021, PEGASUSPersistent German Airborne Surveillance System und LIBELLE sowie die Evakuierung deutscher Staatsangehöriger aus dem Sudan.
Mit der Neufassung des Stiftungserlasses hat Verteidigungsminister Boris Pistorius Anregungen aus der Truppe aufgenommen und umgesetzt. Beispielsweise wird der Stichtag vom 1. November 1991 auf den 3. Oktober 1990 vorverlegt. Somit können alle Einsätze seit der Wiedervereinigung nachträglich gewürdigt werden. Darunter fallen – nach Stiftung der entsprechenden Medaillen – unter anderem UNSCOMUnited Nations Special Commission, Operation Südflanke, ACE Guard und UNAMICUnited Nations Advance Mission in Cambodia.
Die Einsatzmedaille der Bundeswehr ist keine Auszeichnung, die man selbst beantragt. Sie wird von Amts wegen verliehen, wenn die Voraussetzungen nach der Allgemeinen Regelung A-2650/9 „Die Einsatzmedaille“ gegeben sind. Grundsätzlich wird die Einsatzmedaille direkt durch die Einsatzkontingente oder später durch die vorgesetzten Dienststellen beantragt. Passiert dies nicht, können Angehörige der Bundeswehr sich über ihren S1-(Personal-)Bereich an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr wenden.
Durch die Rückverlegung des Stichtags vom 1. November 1991 auf den 3. Oktober 1990 ergibt sich jedoch eine Sondersituation: Da aus Gründen des Datenschutzes begründende Unterlagen – insbesondere von Ausgeschiedenen – oft nicht mehr vorliegen, wird für diesen Zeitraum ein individuelles Antragsverfahren eingerichtet. Das heißt, dass die Verleihung von Einsatzmedaillen, die für dieses Zeitfenster gestiftet werden, ausnahmsweise selber zu beantragen ist. Sobald der Erlass in die Allgemeine Regelung A-2650/9 „Die Einsatzmedaille“ umgesetzt wurde, können sowohl aktive Bundeswehr-Angehörige als auch Veteranen die nötigen Antragsformulare per E-Mail anfordern. Dies gilt für alle, die durch die Veränderung des Stichtages und durch die nachträgliche Stiftung von Einsatzmedaillen nun auch berücksichtigt werden können.
Mit Erlass vom 25. August 2025 genehmigte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den von Verteidigungsminister Boris Pistorius gezeichneten Erlass zur Neufassung des Erlasses über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr. Die Veröffentlichung des Erlasses im Bundesgesetzblatt erfolgte am 12. September 2025 und am Folgetag trat der Erlass nunmehr in Kraft. Der vorangegangene Erlass vom 27. Januar 2022 tritt damit außer Kraft. Die Umsetzung im Geschäftsbereich des BMVgBundesministerium der Verteidigung wird durch die Vorschrift A-2650/9 „Die Einsatzmedaille“ geregelt.
von Arthur Galbraith