Inhalt

Generalinspekteur gedenkt der Opfer des Iller-Unglücks

Aktuelles
Datum:
Ort:
Kempten
Lesedauer:
2 MIN

Bei manchen Mobilgeräten und Browsern funktioniert die Sprachausgabe nicht korrekt, sodass wir Ihnen diese Funktion leider nicht anbieten können.

Vor 63 Jahren ertranken im Allgäu 15 Rekruten in der Iller, als sie auf Befehl ihres Vorgesetzten die Iller bei Kempten im Allgäu durchquerten. Nach einer Schießübung wollte der Vorgesetzte eine Abkürzung durch den Fluss zurück in die Kaserne nehmen und hatte die Gefahr unterschätzt. Das Unglück führte zu Debatten über die Führungskultur in der Bundeswehr und zur Gründung des Soldatenhilfswerks. 

Soldaten tragen Blumenkränze

Soldaten des Ausbildungsstützpunktes Luftlande und Lufttransport bei der Kranzniederlegung

Bundeswehr

Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat am 3. Juni der Opfer des Iller-Unglücks gedacht. General Eberhard Zorn legte am Ort des Geschehens im Allgäu einen Kranz für die 15 Toten nieder. Bei der Kranzniederlegung waren neben Zorn auch ein Überlebender mit seiner Ehefrau und ein Ersthelfer vom Unglückstag zugegen. Der geladene Personenkreis war wegen der COVID-19Coronavirus Disease 2019-Pandemie bewusst klein gehalten worden.

Das Iller-Unglück zählt zu den schwersten in der Geschichte der Bundeswehr. Am 3. Juni 1957 ertranken 15 junge Soldaten des damaligen Luftlandejägerbataillons 19, als sie auf Befehl ihres Vorgesetzten die Iller bei Kempten im Allgäu durchquerten. Die Soldaten gehörten mit zu den ersten Wehrpflichtigen der Bundeswehr und befanden sich noch in der Grundausbildung. Der Fluss führte damals wegen starker Regenfälle Hochwasser, die Durchquerung war verboten. Drei Vorgesetzte mussten sich später wegen des Vorfalls vor Gericht verantworten. Ein Stabsunteroffizier wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Der Fall führte seinerzeit zu heftigen Diskussionen über die Befehlskultur in der Bundeswehr und ließ auch die Debatte über die Innere Führung in der Bundeswehr neu aufleben. Unmittelbarste Nachwirkung des Iller-Unglücks war jedoch die Gründung des „Soldatenhilfswerks der Bundeswehr“ im Herbst 1957.

Generalinspekteur Zorn salutiert zum Gedenken, ein Soldat steht neben ihm

General Eberhard Zorn, Generalinspekteur der Bundeswehr, und Oberstleutnant Udo Francke, Leiter des Ausbildungsstützpunktes Luftlande und Lufttransport, gedenken der Opfer des Iller-Unglücks.

Bundeswehr

Aus Kameradenkreis und Bevölkerung waren im Sommer 1957 beim Luftlandejägerbataillon 19 beträchtliche Spenden für die Hinterbliebenen der jungen Soldaten eingegangen. Jedoch stockte die Verteilung der Gelder. Daraufhin gründeten der damalige Generalinspekteur der Bundeswehr, General Adolf Heusinger, und der Inspekteur des Heeres, General Hans Röttiger, die „Hilfsaktion Iller“. Diese wurde später in einen allgemeinen Hilfsfonds überführt, der bei Unglücksfällen Soldaten und deren Familien unbürokratisch Unterstützung leisten sollte. Das Motto lautete: „Wer schnell hilft, hilft doppelt.“

Aus diesem Hilfsfonds ging am 18. Oktober 1957 das „Soldatenhilfswerk der Bundeswehr“ hervor. Seit seiner Gründung vor über 60 Jahren hat es in zehntausenden Fällen Hilfe gewährt.

„Das Soldatenhilfswerk mit seiner Fähigkeit zur schnellen und unbürokratischen Hilfe ist die älteste soziale Einrichtung der Bundeswehr. Es wird ausschließlich aus Spenden finanziert“, so der Generalinspekteur, der bei der Selbsthilfeorganisation den Vorsitz innehat in seinem Schnellbrief (PDF, 94,5 KB). „Daher bitte ich Sie alle sehr herzlich, Ihren persönlichen finanziellen Beitrag dafür zu leisten, dass unser Soldatenhilfswerk auch weiterhin schnell und unbürokratisch – und damit doppelt! – helfen kann.“

von Markus Tiedke

Bei manchen Mobilgeräten und Browsern funktioniert die Sprachausgabe nicht korrekt, sodass wir Ihnen diese Funktion leider nicht anbieten können.

Footer

Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

Auf dieser Website nutzen wir Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und (anonymisierten) personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der eigenverantwortlichen statistischen Analyse/Messung, der Einbindung sozialer Medien sowie der IT-Sicherheit. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und von diesen verarbeitet (Details siehe Datenschutzerklärung Punkt 4.c). Bei der Einbindung von sozialen Medien und interaktiver Elemente werden Daten auch durch die Anbieter (z.B. google) außerhalb des Rechtsraums der Europäischen Union gespeichert, dadurch kann trotz sorgfältiger Auswahl kein dem europäischen Datenschutzniveau gleichwertiges Schutzniveau sichergestellt werden. Sämtliche Einwilligungen sind freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und können jederzeit über den Link „Datenschutzeinstellungen anpassen“ in der Fußzeile unten widerrufen oder individuell eingestellt werden.

  • Logo der Bundeswehr

    Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

    Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutzerklärung