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Gemeinsam Richtung Zukunft.

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Bundeswehr

DAS IST DER BERUFSFÖRDERUNGSDIENST

Bei Ihrer Karriereplanung für die Zeit nach der Bundeswehr unterstützt und berät Sie der Berufsförderungsdienst an über 80 Standorten in ganz Deutschland und sogar im Ausland. 

Mit rund 800 Mitarbeitenden kümmert sich der BFD vor allem um Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit. Doch auch Freiwilligen Wehrdienst Leistende, Berufsoffiziere im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze und in Einzelfällen auch Berufssoldatinnen und Berufssoldaten können Leistungen des BFD in Anspruch nehmen.

WAS WIR FÜR SIE TUN:

Unser Auftrag

Wir gestalten Ihre berufliche Zukunft!

Viktoria W., Beraterin beim BFD der Bundeswehr Wilhelmshaven, stellt im Video das Angebot des BFD der Bundeswehr vor. Ihr Ziel: Die Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit optimal auf das zivile Erwerbsleben vorbereiten.

Themen rund um den BFD

Die folgenden Informationen geben einen Überblick über die Leistungen und Angebote rund um das Thema Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr. Dabei werden teilweise Inhalte aus der Beratung aufgegriffen und um weitere Themen ergänzt, die für Soldatinnen und Soldaten am Ende ihrer Dienstzeit sowie darüber hinaus von Bedeutung sein können.

Wenn Sie als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit weiterführende Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin oder Ihren Berater im Standortteam des BFD. 

Die dargestellten Inhalte bieten lediglich eine allgemeine Orientierung und ersetzen keinesfalls eine individuelle Beratung.

Allgemeine Themen des BFD

Auftrag des Berufsförderungsdienstes (BFD)

Der Auftrag des BFD leitet sich aus dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) ab. Auf dieser Grundlage werden Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit kompetent und individuell beraten und schulische und berufliche Bildungsmaßnahmen gefördert. Hierzu steht dem BFD ein breites Angebot an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zahlreicher Bildungsträger zur Verfügung. Der BFD hält Informationen zu Fragen der zivilberuflichen Bildungsplanung und beruflichen Eingliederung in das Arbeitsleben bereit.

Ziel der Berufsförderung ist die angemessene zivilberufliche Eingliederung

Die Beratung durch den BFD

Die professionelle und umfassende Beratung der Soldatinnen und Soldaten stellt einen wichtigen Baustein auf dem Weg zur erfolgreichen Eingliederung dar.

Das Beratungsangebot des BFD ist vielfältig und orientiert sich stets am aktuellen individuellen Stand der schulischen und beruflichen Qualifizierung sowie des Eingliederungswunsches. Die Beratung ist verbindliche Voraussetzung für die Bewilligung von Leistungen der Berufsförderung.

In einer ersten Beratung erörtern wir Ihre beruflichen Zielvorstellungen, erarbeiten gemeinsam die Realisierungsmöglichkeiten und bewerten auch Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

In weiteren Beratungen konkretisieren und aktualisieren wir Ihre beruflichen Überlegungen und Aussichten, ermitteln den Bildungsbedarf und stimmen die geeigneten Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen ab. Am Ende aller besprochenen und geförderten Maßnahmen steht Ihre erfolgreiche Eingliederung!

 

Die Förderung über den BFD

Es gibt verschiedene Förderungsmöglichkeiten über den BFD. Es gibt Leistungen, die man als Anspruch abrufen kann und Leistungen, auf die man keinen Anspruch hat, jedoch genutzt werden können um die individuellen beruflichen Ziele zu realisieren. Die Bandbreite ist sehr groß und muss immer in einem individuellen Beratungsgespräch erarbeitet werden. Alle erforderlichen Maßnahmen werden dann in einem Förderungsplan erfasst.

Die individuelle Förderung ist jedoch auch davon abhängig, ob man unter das alte Recht oder in das neue Recht fällt. (Details finden Sie in der für Sie passenden Broschüre (BF 02 „Neues Recht“, wenn Ihr Dienstverhältnis nach dem 25.07.2012 begründet wurde; bzw. BF01 „Altes Recht“, wenn Ihr Dienstverhältnis vor dem 26.07.2012 begründet wurde. 

Die Broschüren finden sie Hier.

Schulische Bildung

Möchten Sie Ihre schulischen Kenntnisse auffrischen oder erfordert Ihr Berufsziel einen höherwertigen Schulabschluss, dann ist der Besuch einer Bundeswehrfachschule (BwFachS) ein weiterer wichtiger Baustein für Ihre zivilberufliche Karriere.

Bundeswehrfachschule (BwFachS)

Die zehn bundesweit vertretenen BwFachS sind Einrichtungen des zweiten Bildungsweges. Das Angebot der BwFachS umfasst Lehrgänge vom Auffrischen der Hauptschulkenntnisse bis zum Erwerb der Fachhochschulreife. Die Maßnahmen der schulischen Bildung an BwFachS sind kostenfrei. Zusätzlich bieten einige BwFachS auch Kurse zur Studien- und Berufsvorbereitung sowie berufsbildende Lehrgänge (z.B.: staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher) an.

Berufliche Bildung

Berufliche Bildung umfasst Direkt- und Fernunterricht und beinhaltet die berufliche Ausbildung sowie die berufliche Fort- und Weiterbildung. Sie baut idealerweise auf den Bildungsmaßnahmen auf, die Sie bereits während Ihrer Wehrdienstzeit absolviert haben. Nicht zur beruflichen Bildung zählen der Erwerb beruflicher Praxis, die Einarbeitung am Arbeitsplatz sowie Maßnahmen, die ausschließlich der Persönlichkeitsbildung dienen oder dem Freizeitbereich zuzuordnen sind. Die Berufsbildung findet in öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtungen und Unternehmen statt. Die Bildungsstätte wählen Sie selbst. Sie muss für die ordnungsgemäße und erwachsenengerechte Durchführung der Berufsbildungsmaßnahme geeignet sein. Grundsätzlich fördern wir Bildungsmaßnahmen im Inland und in der Europäischen Union.

Interne Maßnahmen

In Zusammenarbeit mit namenhaften Anbietern aus dem Bereich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung richtet der BFD eine Vielzahl von Maßnahmen ein. Diese sind an den aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes und dem unterschiedlichen Bildungsbedarf der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit ausgerichtet und berücksichtigen auch die Besonderheiten des militärischen Dienstes und des Standortes. Das Lehrgangsangebot ist somit nicht überall gleich, sondern unterscheidet sich von Ort zu Ort.
Ein Anspruch auf Förderung von bestimmten Bildungsmaßnamen besteht nicht. Maßnahmen, die dem Freizeitbereich oder der Persönlichkeitsbildung zuzuordnen sind, können nicht gefördert werden.

Kann das konkrete Bildungsvorhaben im Einzelfall durch die Teilnahme an Internen Maßnahmen nicht realisiert werden, kann ausnahmsweise die Teilnahme an sogenannten Externen Bildungsmaßnahmen gefördert werden.

Darunter sind Maßnahmen zu verstehen, die von privaten und öffentlichen Bildungseinrichtungen angeboten werden und für jedermann zugänglich sind. Die Teilnahmevoraussetzungen und das weitere Verfahren erläutern wir Ihnen im Beratungsgespräch.

Ein Anspruch auf Förderung von bestimmten Bildungsmaßnahmen besteht nicht. Maßnahmen, die dem Freizeitbereich oder der Persönlichkeitsbildung zuzuordnen sind, können nicht gefördert werden.

 

Job-Service

Der Job-Service ist die Schnittstelle zwischen den Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit, ausgewählten Unternehmen und Einrichtungen der freien Wirtschaft sowie des öffentlichen Dienstes, um den Einstieg auf dem Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Lohnkostenzuschuss

Im Falle eines auf Antrag der Soldatin/des Soldaten ab einer Verpflichtungszeit von 20 Jahren festgestellten besonderen Unterstützungsbedarf bei der Wiedereingliederung in das zivile Erwerbsleben kann in der Folge zur Erlangung eines angemessenen Arbeitsplatzes dem künftigen Arbeitgeber bis zu vierundzwanzig Monate lang ein pauschalierter Lohnkostenzuschuss gezahlt werden. Dieser berechnet sich nach dem regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelt.

Einarbeitungszuschuss

Der Einarbeitungszuschuss kann nach Dienstzeitende unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag Ihres Arbeitgebers gewährt werden, wenn Ihr Leistungsvermögen zunächst an die Anforderungen des Arbeitsplatzes und des Betriebes herangeführt werden muss. Zweck des Einarbeitungszuschusses ist es, Ihrem Arbeitgeber in der Einarbeitungsphase eine Lohn-/Leistungsdifferenz auszugleichen.

Eingliederungs- und Informationsseminar

Der BFD führt regelmäßig Informationsseminare an den Standorten durch. Diese beinhalten unterschiedliche Themen. Dem BFD ist es wichtig, ausführlich und umfangreich zu informieren. Informationen zu übergeordneten Veranstaltungen stehen auf der Internetseite zur Verfügung. Für Maßnahmen am eigenen Standort wird die Kontaktaufnahmen mit dem jeweiligen Standortteam des BFD empfohlen.


Veranstaltungsseite des Berufsförderungsdienstes

Job- und Bildungsmessen

Messen werden regelmäßig für Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit veranstaltet. Auf diesen stellen sich zahlreiche Bildungsträger und Unternehmen vor. Ziel ist es, den Soldatinnen und Soldaten die unmittelbare Kontaktaufnahme zu ermöglichen und Fragen mit konkreten Ansprechpartnern zu klären. In einem persönlichen Gespräch können Fragen zu Aus- und Weiterbildung und zum beruflichen Einstieg besprochen werden.  

Binnenarbeitsmarkt

Die Idee, die hinter dem Binnenarbeitsmarkt der Bundeswehr (BiAMBw) steckt, ist ganz einfach: Sie sind am Ende Ihrer militärischen Dienstzeit und bringen die Kenntnisse und Erfahrungen mit, die die Bundeswehr sucht. So werden aus Soldatinnen und Soldaten zivile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Beamtinnen und Beamte bei dem Arbeitgeber Bundeswehr.

Als Soldatin auf Zeit beziehungsweise Soldat auf Zeit haben Sie - unabhängig von Ihrer Statusgruppe -  die Möglichkeit, an einem „Orientierungspraktikum BiAMBw“ teilzunehmen, um sich einen direkten Eindruck über die zivilen Einsatzmöglichkeiten bei der Bundeswehr zu verschaffen. Das Praktikum dauert in der Regel mindestens zwei, maximal jedoch vier Wochen und wird nicht auf die Anzahl der möglichen Berufsorientierungspraktika angerechnet.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen BFD.

Eingliederung in den öffentlichen Dienst

Falls Sie eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst anstreben, können Sie bei einer Verpflichtungszeit von mindestens zwölf Jahren entweder den Eingliederungs- oder den Zulassungsschein in Anspruch nehmen. Damit können Sie sich auf Stellen im öffentlichen Dienst bewerben, die SaZ vorbehalten sind. Näheres entnehmen Sie bitte der Informationsbroschüre BF04 „Eingliederungs- und Zulassungsschein - Eingliederung in den öffentlichen Dienst“.

Berufsorientierungspraktikum

Wenn Sie sich beruflich orientieren müssen, besteht die Möglichkeit des Berufsorientierungspraktikums (BOP). Die Dauer eines BOP mit der Freistellung vom militärischen Dienst beträgt bis zu einem Monat. Ein BOP kann auch in Abschnitte aufgeteilt werden. Es handelt sich um eine Ermessensleistung. Förderungsvoraussetzungen und Durchführungsmöglichkeiten erläutert ihre Beraterin bzw. ihr Berater.

Bei SaZ mit einer Verpflichtungszeit ab vier Jahren:
Gewährung eines BOP als Ermessensleistung

SaZ mit einer Verpflichtungszeit von 20 Jahren:
Gewährung von zwei BOP als Ermessensleistung

SaZ mit einer Verpflichtungszeit von 12 Jahren, die weder mit höherem Dienstgrad eingestellt wurden noch einen anerkannten Berufsabschluss während der Dienstzeit erworben haben:
Anspruch auf Teilnahme an drei BOP

SaZ mit einer Dienstzeit von 20 Jahren, die diese Voraussetzungen erfüllen,
Anspruch auf Teilnahme an vier BOP

Zeitlicher und finanzieller Anspruchsumfang, Übersichtstabellen

Eine Übersicht über die Leistungen des BFD für berechtigte Soldatinnen und Soldaten, die vor dem 26.07.2012 bei der Bundeswehr eingestellt wurden, finden Sie uns unserer Broschüre BF01 „Altes Recht“. Hier

Eine Übersicht über die Leistungen des BFD für berechtigte Soldatinnen und Soldaten, die nach dem 26.07.2012 bei der Bundeswehr eingestellt wurden, finden Sie uns unserer Broschüre BF02 „Neues Recht“. Hier

Abweichungen wegen Minderungen oder Ähnlichem sind hier nicht berücksichtigt.

Wichtig: Sie haben einen Anspruch auf Zeit (hier in Monaten ausgedrückt), der zweckgebunden für Bildungsmaßnahmen ist. Dieser zeitliche Anspruch ist mit einer finanziellen Höchstgrenze ausgestattet.

Zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung (ZAW)

Zahlreiche Ausbildungsberufe und unterschiedliche Fortbildungen können in Abhängigkeit der vorgesehenen Tätigkeit im Rahmen der zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung in den Streitkräften erlernt bzw. durchgeführt werden. Die Soldatinnen und Soldaten können zum Ende ihrer Dienstzeit außerdem an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen, um für das zivile Berufsleben gerüstet zu sein. Auch ein Studium ist möglich.

Hier finden Sie Informationen zum Bereich ZAW.

sonstige Themen

Übergangsbeihilfe

Zur Dienstzeitversorgung gehört auch Übergangsbeihilfe. Sie ist eine steuerpflichtige Einmalzahlung. Der Umfang der Übergangsbeihilfe beträgt – je nach Dauer der Verpflichtungszeit – ein Mehrfaches Ihrer letzten Dienstbezüge. Bei Inanspruchnahme eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines wird die Übergangsbeihilfe gemindert.


Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte unmittelbar an ihre Sachbearbeitung beim BVA.

Übergangsgebührnisse

Nach dem Ende der Wehrdienstzeit erhalten Sie Übergangsgebührnisse. Diese dienen dazu, Ihren Lebensunterhalt während der Übergangsphase in das zivile Erwerbsleben zu sichern. Die Übergangsgebührnisse sind steuerpflichtig.

Für das „neue“ Recht gilt: Die Übergangsgebührnisse betragen grundsätzlich 75 Prozent der Dienstbezüge des letzten Monats. Sie werden auf 100 Prozent aufgestockt, wenn Sie eine durch den BFD bewilligte Bildungsmaßnahme in Vollzeit durchführen.

Die Übergangsgebührnisse im „alten“ Recht betragen grundsätzlich 75 Prozent der Dienstbezüge des letzten Monats. Sie erhöhen sich auf 90 Prozent der Dienstbezüge des letzten Monats, wenn und so lange an einer nach § 5 SVG geförderten Bildungsmaßnahme in Vollzeitform teilgenommen wird.

Sowohl im „alten“ als auch im „neuen“ Recht gilt: Etwaige Einkünfte aus der Bildungsmaßnahme werden jedoch auf die Übergangsgebührnisse angerechnet.

Wenn Sie einer Tätigkeit oder Ausbildung im öffentlichen Dienst nachgehen, gilt die sogenannte „Ruhensregelung“, die eine Abweichung der vorgenannten Prozentangaben bedeutet.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte unmittelbar an ihre Sachbearbeitung beim BVA.

Sozialdienst

Der Sozialdienst der Bundeswehr wurde als Ausdruck der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und Arbeitgebers Bundeswehr eingerichtet. Er bietet den Angehörigen der Bundeswehr und ihren Familien Beratung und Betreuung in allen sozialen Angelegenheiten. Seine Leistungen stehen jedoch auch ehemaligen Bundeswehrangehörigen mit möglichen, vermutlich während der Dienstzeit erlittenen, psychischen oder physischen Schäden, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern, Rentnerinnen und Rentnern, Familienangehörigen sowie Hinterbliebenen zur Verfügung. Das Angebot des Sozialdienstes ist eine für diese Zielgruppe professionelle und kostenlose Dienstleistung der Wehrverwaltung. Der Sozialdienst ist flächendeckend im gesamten Bundesgebiet bei den Bundeswehr-Dienstleistungszentren eingerichtet.

Weitere Informationen finden Sie hier

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