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Gelöbnis oder Eid: Was steckt dahinter?

Soldaten stehen in Gruppen auf einer Wiese und sprechen mit der linken Hand an der Truppenfahne.

Bundeswehr/Jana Neumann

Gelöbnisformel

Gelöbnis oder Eid: Was steckt dahinter?

Zwei Worte, ein Unterschied: Wer bei der Bundeswehr schwört, wer gelobt – und was das rechtlich und persönlich bedeutet.

Beim Feierlichen Gelöbnis der Bundeswehr sprechen Freiwillig Wehrdienstleistende und Soldatinnen und Soldaten auf Zeit Seite an Seite – und doch hört man zwei verschiedene Anfänge: „Ich gelobe“ oder „Ich schwöre“. Der Rest der Formel ist identisch. Was unterscheidet die beiden Verpflichtungen?

Zwei Formeln, eine Grundlage

Sowohl Gelöbnis (geloben) als auch Eid (schwören) sind in Paragraf 9 des Soldatengesetzes (SG) verankert. Sie sind Treuebekenntnisse zur Rechts- und Werteordnung der Bundesrepublik Deutschland. Freiwillig Wehrdienstleistende bekennen sich durch das Feierliche Gelöbnis zu ihren Pflichten. Berufssoldatinnen und -soldaten sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit leisten mit dem Sprechen der Formel einen Diensteid.

§ 9 Soldatengesetz
Ich gelobe / Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.

Die soldatischen Pflichten, zu denen sich beide Gruppen bekennen, sind dieselben: Paragraf 7 SG legt für alle Angehörigen der Bundeswehr gleichermaßen fest, dem Staat treu zu dienen und Recht und Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. Ob jemand gelobt, schwört oder dieses Treuebekenntnis verweigert, ändert daran nichts. Ein Bruch dieser Grundpflichten und aller anderen Gesetze, die sich aus dem Dienstverhältnis ergeben, ist für alle Soldatinnen und Soldaten ein Dienstvergehen.

Die unverzichtbaren Bestandteile des Feierlichen Gelöbnisses

Der Unterschied liegt in der Bindung

Der entscheidende Unterschied zwischen Gelöbnis und Eid liegt nicht in den Pflichten, sondern in der Art der Verpflichtungserklärung – und darin, was ihre Verweigerung bedeutet. Der Diensteid, § 9 Absatz 1 SG (schwören), und das Feierliche Gelöbnis, § 9 Absatz 2 SG (geloben), sind nicht gleichzusetzen.

Das Gelöbnis ist eine feierliche Willenserklärung. Freiwillig Wehrdienstleistende, die es verweigern, begehen ein Dienstvergehen und können für ihre Dienstzeit nicht befördert werden. Da ihr Dienstverhältnis befristet ist, gibt es keine weiteren Konsequenzen. Sie scheiden nach der Mindestdienstzeit normalerweise aus – außer sie leisten nachträglich ihr Gelöbnis. Grundsätzlich könnten sie auch weiter dienen. Das bleibt aber eine absolute Ausnahme.

Der Diensteid, den Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldatinnen und -soldaten ablegen, ist dagegen rechtlich betrachtet eine förmliche Bekräftigung der eingegangenen Verpflichtung. Der Eid ist Voraussetzung für das Dienstverhältnis. Wer ihn verweigert, wird aus der Bundeswehr entlassen. Widerruft eine zu vereidigende Person ihren Eid, liegt eine schuldhafte Dienstpflichtverletzung vor. In der Regel entfällt jedoch die sich daraus ergebende Einleitung eines Disziplinarverfahrens, weil die Soldatin oder der Soldat ohnehin entlassen wird.

Mehrere Soldaten stehen in Reihen mit erhobener Hand und sprechen.

Ob „Ich gelobe“ oder „Ich schwöre“ – beide Formeln sind in Paragraf 9 des Soldatengesetzes verankert und gelten für alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr

Bundeswehr/Nico Theska
Sechs Soldaten stehen an der Truppenfahne vor einer Feldsteinmauer und Publikum.

Gelöbnisse finden häufig im öffentlichen Raum statt – auf Marktplätzen, vor historischen Gebäuden oder an Gedenkstätten. Das Bekenntnis zur Demokratie soll sichtbar sein.

Bundeswehr/Nico Theska

Warum gibt es überhaupt zwei Formeln?

Der Unterschied zwischen Gelöbnis und Eid gilt bis heute. Er steht nicht für unterschiedliche Loyalitäten, sondern für unterschiedliche Dienstverhältnisse, mit gleicher Verantwortung gegenüber Land und Leuten – und ist eine bewusste Konsequenz aus der Geschichte: Der Eid der Wehrmacht verpflichtete Soldaten ab 1934 persönlich auf Adolf Hitler, nicht auf Staat, Volk oder Verfassung. Viele Offiziere des Widerstands rangen noch nach dem gescheiterten Attentat auf Hitler vom 20. Juli 1944 mit dieser persönlichen Bindung. Der Eid hatte sie in eine Loyalitätsfalle geführt, der sie auf eine Person anstatt auf den Schutz ihres Landes schwören ließ. Dies führte zu einem Gewissenskonflikt, der für viele unlösbar schien.

Genau das wollte die junge Bundesrepublik nicht wiederholen. Eid und Gelöbnis der Bundeswehr binden nicht an eine Person oder Ideologie – sondern an Recht, Freiheit und das deutsche Volk. Und wer als Wehrpflichtiger ohne eigene Wahl eingezogen wurde, sollte keinen Schwur gegenüber etwas leisten müssen, hinter dem er nicht aus freien Stücken zu stehen bereit war. Das Gelöbnis war die Antwort darauf: ein feierliches Bekenntnis, kein verpflichtender Eid.

„So wahr mir Gott helfe“ – freiwillig seit Gründung der Bundeswehr

Nur beim Diensteid kann der religiöse Zusatz „so wahr mir Gott helfe“ angehängt werden – beim Gelöbnis ist er nicht vorgesehen. Er war schon bei Gründung der Bundeswehr freiwillig. Wer ihn aus Glaubens- oder Gewissensgründen nicht sprechen möchte, lässt ihn einfach weg. Wer den Eid grundsätzlich aus religiösen oder ethischen Gründen ablehnt, kann statt „Ich schwöre“ auch eine andere Beteuerungsformel wählen. Welche, wird im Einzelfall festgelegt.

Dass der Gottesbezug optional ist, spiegelt das Selbstverständnis der Bundeswehr wider: Soldatinnen und Soldaten sind Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Uniform – mit ganz unterschiedlichen Religionszugehörigkeiten und Weltanschauungen.

Wer gelobt, wer schwört?

Freiwillig Wehrdienstleistende legen das Feierliche Gelöbnis ab und beginnen mit „Ich gelobe“. Berufssoldatinnen und -soldaten sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit schwören den Diensteid und beginnen mit „Ich schwöre“. Der restliche Wortlaut der Formel ist in beiden Fällen gleich: „… der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.“

Sind die Pflichten unterschiedlich?

Nein. Paragraf 7 des Soldatengesetzes gilt für alle Soldatinnen und Soldaten gleichermaßen. Die Grundpflicht – dem Staat treu zu dienen und Recht und Freiheit zu verteidigen – besteht unabhängig davon, ob jemand gelobt oder geschworen hat. Die Dienstpflichten deutscher Soldatinnen und Soldaten entstehen unabhängig von der Eidesleistung mit der Ernennung in ein Wehrdienstverhältnis.

Was passiert bei Verweigerung?

Wer als Freiwillig Wehrdienstleistender das Gelöbnis verweigert, wird für die Dienstzeit nicht befördert. Wer als angehender Zeit- oder Berufssoldat den Diensteid verweigert, kann nicht ernannt werden – der Eid ist Voraussetzung für das Dienstverhältnis. Gleiches gilt für Soldatinnen in diesen Statusgruppen. Sie scheiden aus der Bundeswehr aus.

Muss man beim Feierlichen Gelöbnis „so wahr mir Gott helfe“ sprechen?

Nein. Der Gottesbezug ist freiwillig – seit der Gründung der Bundeswehr. Wer ihn aus persönlichen oder religiösen Gründen nicht sprechen möchte, lässt ihn weg. Für Freiwillig Wehrdienstleitende ist er ohnehin nicht Teil der Formel.

Wer nutzt eine alternative Beteuerungsformel statt „Ich schwöre“?

Das Soldatengesetz erlaubt Berufssoldatinnen und -soldaten sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, statt „Ich schwöre“ eine andere Beteuerungsformel zu sprechen — wenn ihre Religionsgemeinschaft das Schwören grundsätzlich ablehnt und ein Bundesgesetz diese Ausnahme ausdrücklich gestattet. In der Praxis ist das eine absolute Ausnahme. Wer den Militärdienst aus tiefem Glaubens- oder Gewissensgrund ablehnt, verweigert meist den Dienst insgesamt. Das Gesetz legt keinen konkreten Wortlaut für die Alternativformel fest — Inhalt und Form werden im Einzelfall mit der zuständigen Rechts- und Vorgesetztenstelle geklärt.

Eine schwarz-weiß Aufnahme aus dem Jahr 1993, bei dem ein feierliches Gelöbnis zu sehen ist.
Militärhistorie

Überblick: So entstand der Eid der Soldaten

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