Schriftzug Deutsche Kontaktstelle zum Europäischen Verteidigungsfonds

Deutsche Kontaktstelle für den Europäischen Verteidigungsfonds

Der Europäische Verteidigungsfonds fördert Projekte, die innovative Technologien erforschen und entwickeln, welche militärische Fähigkeiten bedienen. Im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVgBundesministerium der Verteidigung) berät die nationale Kontaktstelle deutsche Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei ihrer Antragstellung für eine solche Förderung.

Der Europäische Verteidigungsfonds

Der Europäische Verteidigungsfonds (EVFeuropäischer Verteidigungsfonds, englisch: European Defence Fund, EDFEuropean Defence Fund) ist ein Industrieförderprogramm der Europäischen Kommission und hat zum Ziel, die europäische Verteidigungsindustrie durch Anreize zur gezielten Kooperation wettbewerbs - und innovationsfähiger zu machen. Dabei wird berücksichtigt, welche konkreten militärischen Fähigkeiten für die Europäische Union essenziell sind, die durch länderübergreifende innovative Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen grundlegend bedient werden sollen.

Fördersumme und Finanzierung

Für den EVFeuropäischer Verteidigungsfonds stehen im Zeitraum 2021-2027 Mittel in Höhe von rund 8 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon entfallen 2,7 Milliarden Euro auf die Finanzierung der gemeinsamen Verteidigungsforschung und 5,3 Milliarden Euro auf gemeinsame Projekte zur Entwicklung militärischer Fähigkeiten.

In Forschungsprojekten werden 100 % der förderfähigen Kosten erstattet; sie zielen auf einen niedrigen Technologiereifegrade (TRLTechnologiereifegrade) bis maximal TRLTechnologiereifegrade 5 ab.

In Entwicklungsprojekten sind die Förderquoten geringer, so dass Unternehmen Eigenmittel einbringen müssen. Zudem müssen die Projekte von mehreren europäischen Nationen aus dem Kreis der EUEuropäische Union Mitgliedstaaten und Norwegen unterstützt werden. Dabei wird eine Beteiligung an der Kofinanzierung separat geprüft.

Arbeitsprogramm 2024 für den Europäischen Verteidigungsfonds

Das EVFeuropäischer Verteidigungsfonds-Arbeitsprogramm 2024 umfasst 32 Themen zur Einreichung von Projektvorschlägen, darunter zwei themenoffene Ausschreibungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie zwei Maßnahmen zur Unterstützung der Allianz für medizinische Gegenmaßnahmen im Verteidigungsbereich. In diesem Jahr stehen insgesamt 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung.

Anders als in den vorherigen Jahren wird der Abgabetermin 2024 voraussichtlich bereits Anfang November sein. Der genaue Termin wird Mitte Mai im Funding and Tenders Portal von der EUEuropäische Union-Kommission bekanntgegeben.

Rahmenbedingungen für die Förderung

Geförderte Verbundprojekte bestehen aus mindestens drei voneinander unabhängigen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen, die aus mindestens drei EUEuropäische Union-Mitgliedstaaten oder Norwegen stammen. Antragsteller können in einem wettbewerblichen Verfahren Fördermittel aus dem Europäischen Verteidigungsfonds beantragen. Die Ausschreibungen werden jährlich in einem Arbeitsprogramm veröffentlicht.

Um die besondere Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen zu fördern, umfasst der Europäische Verteidigungsfonds spezifische Maßnahmen. Diese werden im EUEuropäische Union Defence Innovation Scheme (EUDISEU) zusammengefasst.

Service und Kontakt

Die Nationale Kontaktstelle für den Europäischen Verteidigungsfonds (NKSNationale Kontaktstelle EVFeuropäischer Verteidigungsfonds) unterstützt in Deutschland im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung deutsche Antragsteller im europäischen Verteidigungsfonds.

Unsere Leistungen:

  • Information und Beratung zu Ausschreibungen und Rahmenbedingungen des Europäischen Verteidigungsfonds
  • Information zum Verfahren der Prüfung des Beteiligungsinteresses des BMVgBundesministerium der Verteidigung im Hinblick auf eine Unterstützung von Anträgen durch eine Absichtserklärung zur Nutzung und ggf. eine Kofinanzierung
  • Allgemeine Beratung zu administrativen und finanziellen Fragen
  • Veranstaltungen zur Information und Vernetzung deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen untereinander und zu europäischen Partnern
  • Kontakt zu den Nationalen Kontaktstellen anderer Mitgliedsstaaten und Norwegen zur besseren Vernetzung deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit europäischen Partnern

Bitte beachten Sie, dass die NKSNationale Kontaktstelle EVFeuropäischer Verteidigungsfonds keine Rechtsberatung anbietet. Es gelten verbindlich die Regularien der Europäischen Kommission.

Kontakt

Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail

 NameTelefonE-Mail
für inhaltliche FragenDr. Christine Prokopf+49 211 6214-945E-Mail schreiben
 Dr. Lino Schneider-Bertenburg+49 211 6214 934E-Mail schreiben
für kalkulatorische FragenNils Genster+49 211 6214-948E-Mail schreiben

Newsletter

Melden Sie sich zu unserem Newsletter an

Bei Interesse erhalten Sie Informationen der NKSNationale Kontaktstelle EVFeuropäischer Verteidigungsfonds über die Ausschreibungen, Veranstaltungen auf nationaler und europäischer Ebene und Informationen von Konsortien aus anderen Mitgliedsstaaten, die spezifische Partner suchen.

Wenn Sie bei der Anmeldung spezifische Interessensgebiete hinterlegen, kontaktieren wir Sie zusätzlich mit spezifischen Informationen. Melden Sie sich hierzu gerne mit Ihren Kontaktdaten an.

Anmeldung zum Newsletter

Veranstaltungen

Termine zum Vormerken

An dieser Stelle weisen wir auf Veranstaltungen der NKSNationale Kontaktstelle EVFeuropäischer Verteidigungsfonds, Veranstaltungen der Europäischen Kommission wie den jährlichen Informationstag sowie weitere Veranstaltungen mit Bezug zum Europäischen Verteidigungsfonds hin.

Die auf dieser Seite aufgeführten Veranstaltungen sind nicht ausschließlich durch das BMVgBundesministerium der Verteidigung organisiert oder vom BMVgBundesministerium der Verteidigung empfohlen. Daher wird keine Verantwortung für Inhalte, Qualität oder Sicherheit externer Veranstaltungen übernommen. Bitte informieren Sie sich vor der Teilnahme an einer externen Veranstaltung über die jeweiligen Bedingungen und Anforderungen. Das BMVgBundesministerium der Verteidigung haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch die Teilnahme an einer externen Veranstaltung entstehen.

Beteiligung im Entwicklungsfenster durch das BMVgBundesministerium der Verteidigung

Förderfähigkeitskriterien gemäß EUEuropäische Union VO 2021/697, Art. 21

Für Anträge im Entwicklungsfenster fordert die Europäische Kommission in der Verordnung (EUEuropäische Union) 2021/697 die Erstellung bilateral oder multilateral abgestimmter Dokumente. Dies umfasst in der Regel Absichtserklärungen zur Nutzung sowie eine erste, harmonisierte Fähigkeitsforderung durch mindestens zwei europäische Verteidigungsministerien inklusive Norwegen.

Ob sich das BMVgBundesministerium der Verteidigung an einer solchen bilateralen oder multilateralen Abstimmung beteiligt, orientiert sich grundsätzlich am Fähigkeitsbedarf der Bundeswehr. Wenn ein Interesse festgestellt wird, beteiligt sich das BMVgBundesministerium der Verteidigung an der bi-/multilateralen Abstimmung und Zeichnung der Dokumente.

Grundsätzlich müssen die beteiligten Unternehmen die nicht durch den Europäischen Verteidigungsfonds gedeckten Kosten selbst tragen. Gegebenenfalls ist eine finanzielle Beteiligung des BMVgBundesministerium der Verteidigung bis zur Höhe der förderfähigen Gesamtkosten an den nicht gedeckten Kosten möglich. Diese Kofinanzierung wird separat geprüft. Sie kann ausschließlich für die Arbeitspakete deutscher Konsortialteilnehmer gewährt werden.

Nach der Veröffentlichung des Arbeitsprogramms durch die Europäische Kommission informiert das BMVgBundesministerium der Verteidigung zeitnah über die Themen im Entwicklungsfenster des EVFeuropäischer Verteidigungsfonds, bei denen ein grundsätzliches Interesse besteht. Zudem stellt das BMVgBundesministerium der Verteidigung das Verfahren vor, mit dem eine Beteiligung an der bilateralen oder multilateralen Abstimmung der Dokumente sowie ggf. eine Kofinanzierung im Bezug auf einen geplanten Antrag im EVFeuropäischer Verteidigungsfonds beantragt und vom BMVgBundesministerium der Verteidigung geprüft wird. Diese Veranstaltung ist nur für deutsche Institutionen zugänglich. Den Termin und die Anmeldung erhalten Sie über den Newsletter der NKSNationale Kontaktstelle EVFeuropäischer Verteidigungsfonds.

Fristen und Bedingungen

Zur Bewertung des konkreten Beteiligungsinteresses des BMVgBundesministerium der Verteidigung an Projektvorschlägen, die internationale Konsortien zu Ausschreibungstexten des Entwicklungsfensters vorbereiten, müssen bis Ende Juli jeden Jahres die aussagekräftigen Projektskizzen aller deutschen Teilnehmer eines Konsortiums – vorzugsweise durch einen Sprecher – gemeinsam beim BMVgBundesministerium der Verteidigung eingereicht werden. Eine spätere Einreichung ist nicht möglich.

Alle Anträge im Entwicklungsfenster müssen von mindestens zwei europäischen Verteidigungsministerien inklusive Norwegen unterstützt werden. Eine Teilnahme in einem von zwei oder mehr nicht-deutschen Verteidigungsministerien unterstützten Projekt ist für deutsche Antragsteller dennoch möglich.

Anträge im Forschungsfenster werden durch das BMVgBundesministerium der Verteidigung grundsätzlich nicht mit einem „Letter of Support“ unterstützt. Dies gilt auch, wenn nicht-deutsche Verteidigungsministerien diese bereits für das Konsortium erstellt haben. Eine solche Unterstützung ist seitens der Europäischen Kommission im Forschungsfenster nicht gefordert und fließt nicht in die Evaluation des Projekts ein.

Informationen & Material

Die Europäische Kommission stellt auf ihrer Webseite grundlegende Informationen in englischer Sprache bereit. Sollten Sie Verständnisschwierigkeiten haben, berät die NKSNationale Kontaktstelle EVFeuropäischer Verteidigungsfonds Sie gerne.

Das „Funding and Tenders Portal“ ist die elektronische Plattform der Europäischen Kommission, auf der alle Inhalte und Ausschreibungen zur Verfügung gestellt werden, Antragsteller verwaltet werden und Anträge eingereicht werden. Zudem können Interessenten für Ausschreibungen ihr Interesse dort hinterlegen und sich so sichtbar machen. Für eine Antragstellung müssen alle beteiligten Personen dort (persönlich) registriert sein und für ihr Unternehmen/ihre Forschungseinrichtung einen sogenannten „Participant Identification Code - PICParticipant Identification Code“, d. h. eine Identifikationsnummer, beantragt haben.

Im Funding and Tenders Portal finden Sie alle Referenzdokumente immer auf dem aktuellen Stand.
Dort haben Sie unter anderem Zugriff auf folgende Dokumente:

  • Rechtsgrundlagen: EDFEuropean Defence Fund-Regulation 2021/697 und EUEuropäische Union Financial Regulation 2018/1046
  • Arbeitsprogramme und detaillierte Ausschreibungsdokumente
  • Muster des Zuwendungsvertrags
  • Informationen zu spezifischen finanziellen Regelungen (Pauschalen, Einzelkostenansätze)
  • Vorlagen und Formulare
    Achtung: Die für Ihren Antrag zu verwendenden Antragsvorlage finden Sie nach dem Anlegen des Projekts im internen Bereich des Funding and Tenders Portal. Auch alle weiteren Vorlagen müssen Sie in der Regel direkt im System ausfüllen oder dort bereits vorausgefüllt herunterladen. Bei Schwierigkeiten unterstützt Sie die NKSNationale Kontaktstelle EVFeuropäischer Verteidigungsfonds gerne.

Bei der Budgetplanung unterscheidet die Europäische Kommission zwischen Anträgen im Forschungs- und im Entwicklungsfenster sowie Anträgen auf der Basis von tatsächlichen Kosten und auf der Basis von Pauschalförderung. Als Einstieg empfiehlt sich das Video vom Europäischen EDFEuropean Defence Fund-Informationstag 2023.

Achtung: Die für Ihren Antrag einschlägige Excel-Vorlage finden Sie nach dem Anlegen des Projekts im Funding and Tenders Portal! Bei Schwierigkeiten unterstützt Sie die NKSNationale Kontaktstelle EVFeuropäischer Verteidigungsfonds gerne.

Grundsätzlich können nur Unternehmen und Forschungseinrichtungen eine Förderung aus dem Europäischen Verteidigungsfonds erhalten, die von Eigentümern aus der Europäischen Union oder Norwegen kontrolliert werden. Um zu klären, ob ein Unternehmen in europäischer Hand ist, muss von jeder Einrichtung eine Erklärung zu den Besitzverhältnissen und Kontrollbefugnissen abgegeben werden. Als Einstieg empfiehlt sich das Video vom Europäischen EDFEuropean Defence Fund-Informationstag 2023.

Das Dokument „Indicative multiannual perspective 2021-2027“ (pdf-Dokument zum Download) stellt die wichtigsten Ergebnisse vor, die vom Europäischen Verteidigungsfonds für den Zeitraum 2021-2027 erwartet werden. Sie finden darin die 16 Aktionskategorien des EVFeuropäischer Verteidigungsfonds sowie einen Ausblick über die jeweils geplanten Förderschwerpunkte.

Das EUEuropäische Union Defence Innovation Scheme umfasst verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen einschließlich Start-Ups und anderen, nicht-traditionellen Akteuren des verteidigungswirtschaftlichen Ökosystems. Dies umfasst beispielsweise Hackathons, Challenges, den Zugang zu Testmöglichkeiten, Spin-ins aus dem zivilen Bereich in den Verteidigungsbereich und offene Ausschreibungen speziell für KMUKleine und mittlere Unternehmen, die zudem von Business Coaching profitieren können.

Die Defence Equity Facility ist eine Initiative der Europäischen Union, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMUKleine und mittlere Unternehmen) im Bereich der Verteidigungsindustrie den Zugang zu Kapital erleichtern soll. Sie bietet Finanzierungsmöglichkeiten für KMUKleine und mittlere Unternehmen in der Europäischen Union, um ihre Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte zu unterstützen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Verteidigungsindustrie zu stärken. Die Bedeutung der Defence Equity Facility zeigt auch eine aktuelle Studie der Europäischen Kommission auf: Bei der Untersuchung des Zugangs für KMUKleine und mittlere Unternehmen in der europäischen Verteidigungsindustrie zu Eigenkapitalfinanzierung wurden verschiedene Herausforderungen, wie z. B. regulatorische Hürden und das Fehlen spezialisierter Finanzierungsinstrumente, sichtbar. Als Maßnahme zur Verbesserung schlägt die Studie unter anderem die Förderung spezialisierter Investitionsfonds, wie die Defence Equity Facility, vor.

Von 2024 bis 2027 werden 175 Millionen Euro in die Defence Equity Facility investiert. Zusammen mit anderen Investitionen sollen insgesamt etwa 500 Millionen Euro für europäische Unternehmen bereitgestellt werden. Der Europäische Investitionsfonds (EIFEuropäische Investitionsfazilität) wird dabei eine wichtige Rolle spielen, indem sie als Hauptinvestor in diese Fonds einsteigt und dadurch andere Investoren anzieht. Der EIFEuropäische Investitionsfazilität wählt die Finanzintermediäre auf der Grundlage der Bewerbungen aus, die auf die Aufforderung zur Interessenbekundung hin eingegangen sind, und prüft dabei auch die Förderungswürdigkeit, z. B. im Hinblick auf die Sorgfaltspflicht und die Einhaltung der internationalen und EUEuropäische Union-Standards/Grundsätze.

Einsendeschluss für Interessenbekundungen von Finanzinvestoren ist der 30. Juni 2027.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des EIFEuropäische Investitionsfazilität.

Für Unternehmen, die Interesse an solchen Fonds haben, organisiert die Europäische Kommission in Brüssel eine Session auf dem „European Defence Fund (EDFEuropean Defence Fund) Info Days and Networking Event“. Hier können Unternehmen, Investoren sowie Regierungsvertretern und Forschungseinrichtungen, die im Bereich Verteidigung tätig sind, miteinander in Kontakt treten. Die nächste Veranstaltung findet am 28. und 29. Mai 2024 statt. Anmeldungen werden in Kürze möglich sein.

Frequently Asked Questions - FAQFrequently Asked Questions

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Europäischen Verteidigungsfonds.

Ja, eine Bewerbung ist möglich, sofern eine Sicherheitsvereinbarung mit dem Bundesministerium der Verteidigung geschlossen wird. Nähere Informationen und eine Kontaktperson erhalten Sie bei der NKSNationale Kontaktstelle EVFeuropäischer Verteidigungsfonds.

Zunächst muss im Funding and Tenders Portal gegenüber der Europäischen Kommission eine Erklärung zu den Eigentums-, Steuerungs- und Kontrollverhältnissen sowie der Struktur (Eigentümererklärung zur Kontrolle) abgeben werden. Im nächsten Schritt erfolgt eine Validierung durch die Europäische Kommission, wodurch in der Regel eine Sicherheitsvereinbarung mit dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVgBundesministerium der Verteidigung) notwendig wird. Auf Basis dieser kann dann eine Sicherheitserklärung gegenüber der EUEuropäische Union Kommission erfolgen und projektbezogen eine Garantieerklärung in Ergänzung zur vorhergehenden Eigentümererklärung seitens des BMVgBundesministerium der Verteidigung erstellt werden. Hierdurch wird eine Ausnahme zur Teilnahme am Europäischen Verteidigungsfonds für deutsche Unternehmen begründet, deren Eigentümer außerhalb der EUEuropäische Union und Norwegen liegen.

Bitte beginnen Sie frühzeitig mit der Erklärung zu den Eigentums-, Steuerungs- und Kontrollverhältnissen, da nur mit der Garantieerklärung das Einreichen des Antrags auf eine Förderung im EVFeuropäischer Verteidigungsfonds möglich ist.

Unternehmen oder Institute, für deren Vertragsbeziehungen außerhalb des Europäischen Verteidigungsfonds in den letzten zwei bis drei Jahren durch eine Preisprüfstelle der Länder oder BAAINBwBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr T3.2 eine Preisprüfung durchgeführt wurde, können mehr als 25% indirekte Kosten beantragen. Sie können bei der Preisprüfstelle eine Bestätigung ihrer individuellen Zuschlagssätze für indirekte Kosten in der neuen Kalkulation beantragen.

Im Fall der Bestätigung dient diese Kalkulation zur Vorlage bei der Europäischen Kommission im Rahmen des Antrags im EVFeuropäischer Verteidigungsfonds. Die Europäischen Kommission bewertet sodann auf dieser Grundlage die förderfähigen Anteile der indirekten Kosten nach EUEuropäische Union-Regularien. Im Ergebnis kann damit in Einzelfällen der von der Europäischen Kommission angebotene Pauschalwert von 25 % erhöht werden. Bitte beachten Sie, dass nicht alle durch äquivalente nationale Verträge anerkannten indirekten Kosten (z. B. Gewinn) durch die Europäische Kommission anerkannt werden.

Bitte beantragen Sie die Bestätigung ihrer individuellen Zuschlagssätze bei indirekten Kosten frühzeitig, damit die Bestätigung rechtzeitig zur Antragstellung ausgestellt werden kann.

Wenn der Projektantrag zur Förderung ausgewählt wurde, werden die Sicherheitsvorgaben erarbeitet, die dann auch für Sie gelten. Der Projektkoordinator ist hier Ihr erster Ansprechpartner. Sollte eine Sicherheitsüberprüfung (Personal Security Clearence, PSCPersonal Security Clearance) notwendig sein, muss Ihr Unternehmen sich in die Geheimschutzbetreuung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWKBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) begeben. Erste Informationen sowie Detailinformationen und Antragsunterlagen finden Sie über die verlinkten Angebote.

Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die Geheimschutzbetreuung durch das BMWKBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und leiten Sie entsprechende Maßnahmen rechtzeitig ein.

Das Arbeitsprogramm 2024 wird voraussichtlich im März 2024 veröffentlicht. Wir informieren Sie in unserem Newsletter über die Veröffentlichung.

Die Themen für die Folgejahre sind noch nicht erarbeitet und können daher nicht im Voraus benannt werden. Sie orientieren sich jedoch an einer mehrjährigen Perspektive, die Sie als pdf-Dokument abrufen können.

Ja, eine Bewerbung ist bei der Europäischen Kommission möglich.

Bitte beachten Sie jedoch, dass bereits für die Bewerbung selbst das Vorhandensein einer Sicherheitsüberprüfung bestätigt werden muss. Diese kann jedoch in Deutschland nicht für die Bewerbung als Gutachterin bzw. Gutachter erfolgen, sondern muss aus anderen Gründen durchgeführt worden sein. Beachten Sie auch, dass bei Interessenkonflikten keine solche Tätigkeit möglich ist.