Ansprechperson für Korruptionsprävention AIN
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Gemäß der „Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung“ vom 30. Juli 2004 und den hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) ist in Abhängigkeit von Aufgabe und Größe einer Dienststelle eine Ansprechperson für Korruptionsprävention zu bestellen.
Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Ansprechperson für Korruptionsprävention im BAAINBw stehen Ihnen per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular zur Verfügung:
Ansprechperson für Korruptionsprävention im BAAINBw