Völkerrecht unter Druck – Folgen für eine Medizin im Krieg
Als Henry Dunant nach der Schlacht von Solferino im Jahr 1859 Verwundete beider Kriegsparteien versorgen ließ, entstand daraus eine Idee, die das humanitäre Völkerrecht bis heute prägt: Medizinisches Handeln soll auch im Krieg der Menschlichkeit verpflichtet bleiben. Die Genfer Konventionen verleihen diesem Gedanken einen verbindlichen rechtlichen Rahmen und schützen Verwundete, medizinisches Personal sowie medizinische Einrichtungen unabhängig von ihrer Zugehörigkeit.
Aktuelle bewaffnete Konflikte und die zunehmende Infragestellung der Verbindlichkeit humanitär-völker-rechtlicher Regeln werfen jedoch die Frage auf, welche Folgen dies für die sanitätsdienstliche Versorgung hat. Was bedeutet es für Ärztinnen und Ärzte, Sanitätsoffiiziere und medizinisches Personal, wenn der rechtliche Schutz medizinischer Tätigkeit selbst unter Druck gerät? Und welche Bedeutung kommt neben den völkerrechtlichen Vorgaben dem ärztlichen Berufsrecht und Berufsethos zu?
Der Vortrag geht diesen Fragen nach und beleuchtet die Auswirkungen einer schwindenden Bindungswirkung des humanitären Völkerrechts auf die Medizin im Krieg. Er verbindet völkerrechtliche Grundlagen mit einer medizinrechtlichen Perspektive und fragt, welche rechtlichen und ethischen Orientierungspunkte medizinisches Handeln auch dort noch tragen können, wo die Bindung an das humanitäre Völkerrecht zunehmend in Frage gestellt wird.
Wir laden Sie herzlich ein!
Dr. Blume, Akademiedirektor
Militärdekan Jörg Plümper, Leiter des Katholischen Militärdekanats München
Akademiegespräch am 20. Oktober 2026 zum Thema „Völkerrecht unter Druck - Folgen für eine Medizin im Krieg"
Flyer Akademiegespräch PDF, nicht barrierefrei, 638 KB