Abschluss des Studiums

Abschluss des Studiums

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Mit erfolgreichem Abschluss des Studiums wird den Studierenden der akademische Grad „Bachelor of Laws (LL.B.)“ verliehen. Zugleich erwerben sie die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung.

Eine Gruppe Studierender wirft Hüte in die Höhe.
Bundeswehr/HS Bund - FB BWV

Während der Dauer des Studiums erhalten die Studierenden Anwärterbezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Studien- und Prüfungsgebühren werden nicht erhoben. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, werden Familienzuschlag nach dem BBesG und Trennungsgeld nach der Trennungsgeldverordnung (TGV) gezahlt.