Die Reserve – Auftrag und Struktur
Wenn es ernst wird, schlägt die Stunde der Reserve. Wer gehört dazu? Wie ist sie aufgebaut? Und welche Aufgaben hat sie?
Die Bundeswehr schreibt dienstleistungspflichtige Reservistinnen und Reservisten an. Es geht um die Aktualisierung von Daten.
Die Bundeswehr schreibt ab Juli ihre dienstleistungspflichtigen Reservistinnen und Reservisten an, um Daten zu aktualisieren und Möglichkeiten einer passgenauen Beorderung zu prüfen. Das Anschreiben hat keine Heranziehung zum Reservistendienst zur Folge.
Wer früher Soldatin oder Soldat war und nicht ausschließlich Grundwehrdienst geleistet hat, kann in den kommenden Monaten Post von der Bundeswehr bekommen. Grund ist eine Aktualisierung von Daten dienstleistungspflichtiger Reservistinnen und Reservisten. Die Bundeswehr will damit ein besseres Lagebild über Umfang, Einsatzbereitschaft und berufliche Qualifikationen der für die Streitkräfte tatsächlich zur Verfügung stehenden Dienstleistungspflichtigen erhalten, um ihre personelle Reserve besser planen können. Denn die Reserve ist ein wichtiger Bestandteil der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands.
Angeschrieben werden nicht alle ehemaligen Soldatinnen und Soldaten. Die Maßnahme betrifft vielmehr die Reservistinnen und Reservisten, die dem sog. R1-Bestand angehören. Der R1-Bestand besteht aus der Gesamtheit der der Dienstleistungsüberwachung unterliegenden früheren Soldatinnen und Soldaten. Hierzu zählen frühere Berufssoldatinnen und -soldaten, Soldatinnen und Soldaten auf Zeit mit mindestens zweijähriger Dienstzeit sowie Personen, denen aufgrund einer Wehrdienstleistung ein höherer Dienstgrad nicht nur für die Dauer der Verwendung verliehen wurde, beziehungsweise die eine freiwillige schriftliche Selbstverpflichtung für den Reservistendienst abgegeben haben. Die Dienstleistungsüberwachung endet – abhängig vom früheren Statusverhältnis, der eingegangenen Verpflichtung sowie der Dienstgradgruppe – zwischen Vollendung des 45. und des 65. Lebensjahres. Frühere Soldaten, die ausschließlich Grundwehrdienst geleistet haben, gehören nicht dem R1-Bestand an.
Bevor die Anschreiben versendet werden, gleicht die Bundeswehr zunächst Meldedaten der betroffenen Personen ab. Hierfür wurde mit dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz mit § 77 Absatz 3 des Soldatengesetzes eine Rechtsgrundlage geschaffen.
Der Versand beginnt ab Juli und erfolgt in mehreren Abschnitten. Insgesamt werden mehrere Zehntausend Anschreiben an Reservistinnen und Reservisten versendet.
Das Anschreiben enthält einen QR-Code mit persönlichen Zugangsdaten, der zu einem digitalen Fragebogen führt. Dieser enthält entlang der gesetzlichen Meldeverpflichtungen dienstleistungspflichtiger Reservistinnen und Reservisten Fragen zu beruflichen Qualifikationen, Veränderungen des Gesundheitszustands und möglicherweise einschlägigen Dienstleistungsausnahmen. Ferner werden Auskünfte zu Tätigkeiten mit Einsatzaufgaben in sogenannten Blaulichtorganisationen erbeten, da die Bundeswehr im Sinne eines gezielten Kräfteausgleichs derzeit in diesen Fällen von Beorderungen absieht. Die Nutzerinnen und Nutzer werden Schritt für Schritt durch die einzelnen Fragen geführt. Erforderliche Änderungen persönlicher Daten können so digital und mit geringem Aufwand übermittelt werden.
Nach dem Absenden des Fragebogens werden die Angaben verarbeitet. Für die angeschriebenen dienstleistungspflichtigen Reservistinnen und Reservisten ist zunächst nichts weiter zu tun.
Wichtig ist: Die Beantwortung des Fragebogens führt nicht zu einer Heranziehung zum Reservistendienst. Die Angaben dienen zunächst dazu, vorhandene Datenbestände zu aktualisieren, um eine möglichst passgenaue Beorderungsmöglichkeit zu prüfen.
Eine Beorderung hängt unter anderem von den militärischen Qualifikationen der Reservistinnen und Reservisten und vom Bedarf der Bundeswehr ab. Wer darüber hinaus Interesse hat, sich als Reservistin oder Reservist aktiv einzubringen, kann sich über die Kontaktdaten im Anschreiben telefonisch, per E-Mail oder über ein Kontaktformular melden.
Für den Bedarfsfall muss die Bundeswehr wissen, wie sie Reservistinnen und Reservisten erreichen kann und ob diese verfügbar sind. Eine aktualisierte Datenbasis hilft dabei, die Reserve realistischer zu planen und geeignete Reservistinnen und Reservisten schneller zu identifizieren.
Der Fragebogen erinnert die Reservistinnen und Reservisten an ihre ohnehin bestehenden Meldeverpflichtungen im Rahmen der Dienstleistungsüberwachung. Wer eine rechtlich erforderliche Meldung vorsätzlich oder fahrlässig nicht oder nicht rechtzeitig macht, handelt grundsätzlich ordnungswidrig.
Für die Betroffenen bedeutet das Anschreiben also vor allem: Daten prüfen, Fragebogen ausfüllen und absenden.
Die Bundeswehr führt eine digitalisierte Befragung dienstleistungspflichtiger Reservistinnen und Reservisten durch. Ziel ist es, auf Basis aktualisierter Meldedaten ein besseres Lagebild über Erreichbarkeiten, berufliche Qualifikationen, Verfügbarkeit und mögliche Dienstleistungsausnahmen zu gewinnen. Dadurch können Beorderungen gezielter und bedarfsgerechter vorbereitet werden.
Eine einsatzbereite Reserve ist ein wichtiger Bestandteil für die Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Damit die Bundeswehr ihre personelle Reserve realistisch planen kann, benötigt sie aktuelle Informationen über ihre dienstleistungspflichtigen Reservistinnen und Reservisten.
Die gegenwärtige Sicherheitslage ist durch vielfältige Herausforderungen geprägt und erfordert die konsequente Fokussierung der Bundeswehr auf ihren Kernauftrag der Landes- und Bündnisverteidigung. Zielgerichtet beordert tragen Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr mit ihren Kenntnissen und Fähigkeiten wesentlich zur Einsatzbereitschaft der Streitkräfte im Bedarfsfall bei.
Der postalische Versand der Anschreiben erfolgt ab dem 1. Juli 2026. Falls weiterer Aktualisierungsbedarf besteht, kann die Befragung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben wiederholt werden.
Angeschrieben werden dienstleistungspflichtige Reservistinnen und Reservisten, deren Daten im Rahmen der Dienstleistungsüberwachung nach §§ 59 in Verbindung mit 77 Absatz 1 Soldatengesetz bei den Wehrersatzbehörden geführt und im gesetzlich beschriebenen Umfang aktuell zu halten sind.
Die Dienstleistungsüberwachung ist eine nachwirkende Pflicht, die mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Wehrdienst beginnt. Der Dienstleistungsüberwachung unterliegt auch, wer aufgrund einer von der Bundeswehr angenommenen freiwilligen Selbstverpflichtung zu Wehrdienstleistungen herangezogen werden kann. Der Dienstleistungsüberwachung nach §§ 59 in Verbindung mit 77 Absatz 1 des Soldatengesetzes unterliegt der sogenannte R1-Bestand. Er umfasst frühere Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, Soldatinnen und Soldaten auf Zeit mit mindestens zweijähriger Dienstzeit sowie Personen, denen aufgrund einer Wehrdienstleistung ein höherer Dienstgrad nicht nur für die Dauer der Verwendung verliehen wurde, bezieungsweise die eine freiwillige schriftliche Selbstverpflichtung für den Reservistendienst abgegeben haben. Die Dienstleistungsüberwachung endet – abhängig vom früheren Statusverhältnis, der eingegangenen Verpflichtung sowie der Dienstgradgruppe – zwischen der Vollendung des 45. und des 65. Lebensjahres. Frühere Soldaten, die ausschließlich Grundwehrdienst geleistet haben, unterliegen nicht der Dienstleistungsüberwachung.
Die Dienstleistungsüberwachung obliegt den Karrierecentern der Bundeswehr in ihrer Funktion als Wehrersatzbehörden. Im Rahmen der Dienstleistungsüberwachung darf die Bundeswehr entlang der gesetzlichen Vorgaben des Soldatengesetzes Informationen einholen, um im Bedarfsfall zum Wehrdienst heranziehen bzw. einberufen zu können.
Nein. Das Anschreiben zur Befragung stellt keine Einberufung oder Heranziehung dar. Es handelt sich lediglich um eine Befragung zur Aktualisierung von Daten als Voraussetzung für eine mögliche zukünftige Beorderung im Rahmen der Personalplanung der Bundeswehr nach den dafür geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Die Befragung dient der Aktualisierung von Daten. Eine Beorderung hingegen ist eine organisatorische Einplanung einer Reservistin oder eines Reservisten auf einem entsprechenden Dienstposten der Verstärkungsreserve und stellt keine Heranziehung dar. Eine Heranziehung begründet in einem konkreten Fall ein Wehrdienstverhältnis.
Der Fragebogen erinnert die Reservistinnen und Reservisten an ihre ohnehin bestehenden Meldeverpflichtungen im Rahmen der Dienstleistungsüberwachung. Wenn dienstleistungspflichtige Reservistinnen und Reservisten vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 77 Absatz 4 Nummer 1 oder Absatz 6 Nummer 1, 2 oder 3 Soldatengesetz eine erforderliche Meldung nicht oder nicht rechtzeitig machen, kann das nach § 86 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 2 des Soldatengesetzes mit einer Geldbuße geahndet werden.
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Wenn es ernst wird, schlägt die Stunde der Reserve. Wer gehört dazu? Wie ist sie aufgebaut? Und welche Aufgaben hat sie?