Die Reserve – Auftrag und Struktur
Wenn es ernst wird, schlägt die Stunde der Reserve. Wer gehört dazu? Wie ist sie aufgebaut? Und welche Aufgaben hat sie?
Die Bundeswehr schreibt dienstleistungspflichtige Reservistinnen und Reservisten an. Es geht um die Aktualisierung von Daten.
Die Bundeswehr schreibt ab Juli Reservistinnen und Reservisten an, um Daten zu aktualisieren. Betroffen sind Personen, die der Dienstleistungsüberwachung unterliegen. Das Anschreiben ist keine Heranziehung. Die Bundeswehr prüft zunächst die Möglichkeit einer Beorderung.
Wer früher Wehrdienst geleistet hat oder als Soldatin oder Soldat aus dem aktiven Dienst ausgeschieden ist, kann in den kommenden Monaten Post von der Bundeswehr bekommen. Grund ist eine Aktualisierung von Daten bestimmter Reservistinnen und Reservisten. Die Bundeswehr will damit ihre Reserve besser planen können.
Die Reserve ist ein wichtiger Bestandteil der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Damit sie weiter gestärkt werden kann, braucht die Bundeswehr aktuelle Informationen darüber, welche Reservistinnen und Reservisten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben im Bedarfsfall erreichbar und grundsätzlich einplanbar sind. Viele vorhandene Daten sind nicht mehr aktuell oder nicht vollständig.
Angeschrieben werden nicht alle ehemaligen Soldatinnen und Soldaten. Die Maßnahme betrifft vor allem unbeorderte Reservistinnen und Reservisten, die der sogenannten Dienstleistungsüberwachung unterliegen. Das kann auch Personen betreffen, deren aktive Dienstzeit bereits länger zurückliegt.
Die Dienstleistungsüberwachung beginnt nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Wehrdienst. Sie bedeutet, dass bestimmte Reservistinnen und Reservisten weiterhin verpflichtet sind, Änderungen persönlicher Daten der Bundeswehr mitzuteilen. Dazu gehören zum Beispiel Angaben, die für Erreichbarkeit und Verfügbarkeit wichtig sind.
Bevor die Anschreiben versendet werden, gleicht die Bundeswehr zunächst Meldedaten der betroffenen Personen ab. Danach erhalten die betreffenden Reservistinnen und Reservisten ein postalisches Anschreiben.
Der Versand beginnt ab Juli.
Im Anschreiben finden Betroffene Informationen zur Datenaktualisierung. Außerdem enthält das Schreiben einen QR-Code, der zu einem digitalen Fragebogen führt. Dort werden die Nutzerinnen und Nutzer Schritt für Schritt durch die einzelnen Fragen geführt. Änderungen persönlicher Daten können so digital und mit geringem Aufwand übermittelt werden.
Nach dem Absenden des Fragebogens werden die Angaben im zuständigen Verfahren verarbeitet. Für die angeschriebenen Reservistinnen und Reservisten ist damit zunächst nichts weiter zu tun.
Wichtig ist: Die Beantwortung des Fragebogens führt nicht automatisch zu einer Beorderung oder Heranziehung.
Die Angaben dienen zunächst dazu, vorhandene Datenbestände zu aktualisieren. Außerdem können sie helfen, mögliche spätere Beorderungen nach rechtlichen Vorgaben und nach dem Bedarf der Bundeswehr gezielter vorzubereiten.
Eine Beorderung hängt unter anderem von den militärischen Qualifikationen der Reservistinnen und Reservisten und vom Bedarf der Bundeswehr ab. Wer Interesse daran hat, sich als Reservistin oder Reservist aktiv einzubringen, kann sich über die Kontaktdaten im Anschreiben telefonisch, per E-Mail oder über ein Kontaktformular melden. Dann kann geprüft werden, ob eine Beorderungsmöglichkeit besteht.
Für den Aufwuchs der Reserve muss die Bundeswehr wissen, wen sie im Bedarfsfall erreichen und einplanen kann. Eine aktuelle Datenbasis hilft dabei, die Reserve realistischer zu planen und geeignete Reservistinnen und Reservisten schneller zu identifizieren.
Rechtliche Grundlage der Datenaktualisierung ist das seit Anfang des Jahres geltende Wehrdienstmodernisierungsgesetz. Die zuständigen Wehrersatzbehörden können auf Grundlage des § 77 Absatz 3 Soldatengesetz Daten bei den Meldebehörden abrufen und weiterverarbeiten.
Angeschriebene dienstleistungspflichtige Reservistinnen und Reservisten müssen ihre Rückmeldung vollständig und wahrheitsgemäß abgeben. Wer eine erforderliche Meldung vorsätzlich oder fahrlässig nicht oder nicht rechtzeitig macht, kann ordnungswidrig handeln.
Die Datenaktualisierung ist damit ein Schritt, um die Reserve der Bundeswehr besser planen zu können. Für die Betroffenen bedeutet das Anschreiben vor allem: Daten prüfen, Fragebogen ausfüllen und absenden.
Die Bundeswehr führt eine digitalisierte Befragung dienstleistungspflichtiger Reservistinnen und Reservisten durch. Ziel ist es, auf Basis aktualisierter Meldedaten ein besseres Lagebild über Erreichbarkeiten, berufliche Qualifikationen, Verfügbarkeit und mögliche Dienstleistungsausnahmen zu gewinnen. Dadurch können Beorderungen gezielter und bedarfsgerechter vorbereitet werden.
Eine einsatzbereite Reserve ist ein wichtiger Bestandteil für die Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Damit die Bundeswehr ihre personelle Reserve realistisch planen kann, benötigt sie aktuelle Informationen über ihre dienstleistungspflichtigen Reservistinnen und Reservisten.
Die gegenwärtige Sicherheitslage ist durch vielfältige Herausforderungen geprägt und erfordert die konsequente Fokussierung der Bundeswehr auf ihren Kernauftrag der Landes- und Bündnisverteidigung. Zielgerichtet beordert tragen Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr mit ihren Kenntnissen und Fähigkeiten wesentlich zur Einsatzbereitschaft der Streitkräfte im Bedarfsfall bei.
Der postalische Versand der Anschreiben erfolgt ab dem 1. Juli 2026. Falls weiterer Aktualisierungsbedarf besteht, kann die Befragung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben wiederholt werden.
Angeschrieben werden dienstleistungspflichtige Reservistinnen und Reservisten, deren Daten im Rahmen der Dienstleistungsüberwachung nach §§ 59 i.V.m. 77 Absatz 1 Soldatengesetz bei den Wehrersatzbehörden geführt und im gesetzlich beschriebenen Umfang aktuell zu halten sind.
Die Dienstleistungsüberwachung ist eine nachwirkende Pflicht, die mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Wehrdienst beginnt. Der Dienstleistungsüberwachung unterliegt auch, wer aufgrund einer von der Bundeswehr angenommenen freiwilligen Selbstverpflichtung zu Wehrdienstleistungen herangezogen werden kann. Der Dienstleistungsüberwachung nach §§ 59 i.V.m. 77 Absatz 1 des Soldatengesetzes unterliegt der sogenannte R1-Bestand. Er umfasst frühere Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, Soldatinnen und Soldaten auf Zeit mit mindestens zweijähriger Dienstzeit sowie Personen, denen aufgrund einer Wehrdienstleistung ein höherer Dienstgrad nicht nur für die Dauer der Verwendung verliehen wurde bzw. die eine freiwillige schriftliche Selbstverpflichtung für den Reservistendienst abgegeben haben. Die Dienstleistungsüberwachung endet abhängig vom früheren Statusverhältnis, der eingegangenen Verpflichtung sowie der Dienstgradgruppe zwischen Vollendung des 45. und 65. Lebensjahres. Frühere Soldaten, die ausschließlich Grundwehrdienst geleistet haben, unterliegen nicht der Dienstleistungsüberwachung.
Die Dienstleistungsüberwachung obliegt den Karrierecentern der Bundeswehr in ihrer Funktion als Wehrersatzbehörden. Im Rahmen der Dienstleistungsüberwachung darf die Bundeswehr entlang der gesetzlichen Vorgaben des Soldatengesetzes Informationen einholen, um im Bedarfsfall zum Wehrdienst heranziehen bzw. einberufen zu können.
Nein. Das Anschreiben zur Befragung stellt keine Einberufung oder Heranziehung dar. Es handelt sich lediglich um eine Befragung zur Aktualisierung von Daten als Voraussetzung für eine mögliche zukünftige Beorderung im Rahmen der Personalplanung der Bundeswehr nach den dafür geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Die Befragung dient der Aktualisierung von Daten. Eine Beorderung hingegen ist eine organisatorische Einplanung einer Reservistin oder eines Reservisten auf einem entsprechenden Dienstposten der Verstärkungsreserve und stellt keine Heranziehung dar. Eine Heranziehung begründet in einem konkreten Fall ein Wehrdienstverhältnis.
Der Fragebogen erinnert die Reservistinnen und Reservisten an ihre ohnehin bestehenden Meldeverpflichtungen im Rahmen der Dienstleistungsüberwachung. Wenn dienstleistungspflichtige Reservistinnen und Reservisten vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 77 Absatz 4 Nummer 1 oder Absatz 6 Nummer 1, 2 oder 3 Soldatengesetz eine erforderliche Meldung nicht oder nicht rechtzeitig machen, kann das nach § 86 Absatz 1 Nummer 2 i.V.m. Absatz 2 des Soldatengesetzes mit einer Geldbuße geahndet werden.
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Wenn es ernst wird, schlägt die Stunde der Reserve. Wer gehört dazu? Wie ist sie aufgebaut? Und welche Aufgaben hat sie?