Wehrdienstbescheinigung weg? Wir wissen weiter!
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Ehemalige Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr erhalten nach dem Ende ihrer aktiven Dienstzeit eine Wehrdienstbescheinigung, um Beschäftigungs- und Versicherungszeiten gegenüber Arbeitgebern und Behörden nachweisen zu können. Geht die Bescheinigung doch einmal verloren, sorgt die Bundeswehr für Ersatz.
Ehemalige Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr brauchen ihre Wehrdienstbescheinigung sowohl für die Rente als auch für den neuen Beruf. Geht sie verloren, kann sie mit nur einer E-Mail an die Bundeswehr neu angefordert werden.
Bundeswehr/stock.adobe.com/beeboysDie Wehrdienstbescheinigung wird insbesondere benötigt, um die Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber der Rentenkasse nachzuweisen – denn während der Zeit beim Militär werden die Beiträge vom Dienstherrn übernommen. Aber auch Arbeitgeber oder Behörden wie die Arbeitsagentur fordern die Wehrdienstbescheinigung bisweilen an, um den beruflichen Werdegang von früheren Bundeswehrangehörigen nachvollziehen zu können.
Obwohl die Bescheinigung wie jedes amtliche Dokument sorgfältig aufbewahrt werden sollte, kommt es nicht selten vor, dass sie zum Beispiel bei einem Umzug verloren geht. In einem solchen Fall sorgt die Bundeswehr unkompliziert für Abhilfe: Ehemalige Soldatinnen und Soldaten können per E-Mail einen formlosen Antrag an info@bundeswehr.org stellen, um ein neues Exemplar ihrer Wehrdienstbescheinigung zu bekommen.
Der Antrag wird dann durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr bearbeitet. Dafür braucht das Amt den Vor- und den Nachnamen des oder der Antragstellenden, das Geburtsdatum beziehungsweise die Bundeswehr-Personenkennziffer sowie den Dienstgrad, mit dem damals der Abschied von der Truppe genommen wurde. Darüber hinaus müssen die Antragstellenden mitteilen, von wann bis wann und an welchem Ort sie bei der Bundeswehr gedient haben.
Die neue Wehrdienstbescheinigung wird anschließend per E-Mail oder wahlweise auch per Post zugestellt. Wird Letzteres bevorzugt, muss natürlich auch eine aktuelle Postanschrift mitgeteilt werden. Auch andere Nachweise aus der Zeit bei der Bundeswehr – beispielsweise über den Erwerb von Spezialführerscheinen – können auf diese Weise von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten angefordert werden.
von Redaktion der Bundeswehr