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Kooperative Luftbeobachtung

Beobachtungsflugzeug für „Offener Himmel“ über Südkorea

Rüstungskontrolle
Datum:
Ort:
Südkorea
Lesedauer:
4 MIN

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Das Beobachtungsflugzeug A319 OHOffener Himmel für Flüge nach dem „Vertrag über den Offenen Himmel“ (Open Skies) kommt Anfang September nach Seoul. Eingeladen von der südkoreanischen Verifikationsorganisation kann Deutschland zeigen, welchen Beitrag eine solche Beobachtungsplattform für Vertrauensbildung, Transparenz und Berechenbarkeit liefern kann. 

Ein Flugzeug auf seinem Standplatz

Das Beobachtungsflugzeug A319 OHOffener Himmel vor dem Abflug am Flughafen Köln/Wahn

Bundeswehr

Südkorea, ein enger Partner der Bundesrepublik im Bereich der Rüstungskontrolle, feiert dieses Jahr das 30-jährige Bestehen seiner Rüstungskontrollorganisation, der Korea Arms Verification Agency (KAVAKorea Arms Verification Agency). Zahlreiche internationale Partnerorganisationen wurden eingeladen, bei dieser Gelegenheit ihre aktuellen Projekte und thematischen Schwerpunkte vorzustellen. 

Die Bundeswehr, vertreten durch das Zentrum für Verifikationsaufgaben (ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr), wird dort die nationale Beobachtungsplattform – das „Beobachtungsflugzeug“ für den „Vertrag über den Offenen Himmel“ – präsentieren. Das Flugzeug – ein modifizierter Airbus A319 – wurde nach einem Beschluss des Bundestages gemeinsam vom Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Verteidigung beschafft und im Jahr 2019 bei der Bundeswehr in Dienst gestellt. Es ist die modernste der weltweit drei aktiv genutzten Beobachtungsplattformen zur Umsetzung des „Vertrages über den Offenen Himmel“. 

Neben der Umsetzung des Open-Skies-Vertrages – Südkorea ist hier nicht Mitglied – eignet sich dieses Flugzeug auch für zukünftige Formen der kooperativen Beobachtung aus der Luft. Das deutsche Beobachtungsflugzeug eignet sich beispielsweise für die Überwachung, ob politische oder militärische Vereinbarungen eingehalten werden. 

Der Abzug von Truppen, die Einhaltung demilitarisierter Zonen oder die Aussonderung sowie Vernichtung militärischen Gerätes kann somit über große Entfernungen und mit wenig zeitlichem Vor- und Nachlauf überprüft werden. Diese Fragen sind für die KAVAKorea Arms Verification Agency sehr relevant und daher freut man sich vor Ort auf die deutsche A319 OHOffener Himmel und die Crew vom Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr.

Was wird gemacht?

Der Vertrag, im Englischen einfach als „Open-Skies“-Vertrag bezeichnet, schafft Möglichkeiten zur Vertrauensbildung durch gemeinsame Beobachtungsflüge über ein kurz zuvor vereinbartes Gebiet. Eine der Besonderheiten ist, dass während des Fluges Flugvertreterinnen und -vertreter beider Länder (der „fliegende“ und der „überflogene“ Staat) an Bord sind und das erflogene Bildmaterial daher kooperativ gewonnen wird. 

Die gewonnenen Bilder werden anschließend zur Verifizierung – sprich der Überprüfung und Bestätigung von Rüstungskontrollaufgaben – genutzt. Beim Überflug über militärische Anlagen können zum Beispiel Erkenntnisse über Art sowie Umfang der aktuellen militärischen Nutzung, jüngst durchgeführte Bauarbeiten oder bevorstehende Manöver gewonnen werden. 

Alle anderen Open-Skies-Vertragsstaaten können eine Kopie dieses Bildmaterials in einem manipulationssicheren Bildformat kaufen. Durch diese Transparenz und Glaubhaftigkeit in der Gewinnung des Bildmaterials wird Vertrauen geschaffen. Das Interesse Südkoreas an den Fähigkeiten dieses Beobachtungsflugzeugs ist deshalb nachvollziehbar.

Das Verfahren

Bei einem typischen gemeinsamen Beobachtungsflug gemäß dem Vertrag über den Offenen Himmel fliegt die deutsche Delegation des ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr mit dem Flugzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zu einem offiziellen Einreiseflughafen. Alle Vertragsstaaten müssen diesen offiziellen Einreisepunkt (point of entry) bekanntgeben, um am Vertrag teilnehmen zu können. 

Nach der Landung wird zunächst noch auf dem Vorfeld überprüft, ob alle Sensoren – also Kameraobjektive im Rumpf des Flugzeuges – bei der Landung verschlossen sind. Die Sensorabdeckungen dürfen nur von außen angebracht werden, um jegliche Manipulation während des Fluges auszuschließen. Nur so kann die Crew nach der Landung nachweisen, dass sie nicht schon auf dem Weg zum Einreisepunkt Bilder gemacht hat. Denn dies wäre umgangssprachlich Spionage und diesen Verdacht muss man ausschließen. Erst nach der Bestätigung des Gastlandes, dass das Flugzeug mit verschlossenen Sensoren und damit ordnungsgemäß gelandet ist, beginnen die Verhandlungen über die Flugroute. 

Die zulässige Länge der überflogenen Strecke richtet sich dabei nach der Größe des Staates. Danach hat das Gastland einen Tag Zeit zur Umsetzung und Vorbereitung des Fluges, denn ein Open-Skies-Beobachtungsflugzeug hat bei der Durchführung des Beobachtungsfluges Vorrang vor allen anderen Luftfahrzeugen und darf prinzipiell auch jeden Ort des Gastlandes überfliegen. Der Koordinierungsaufwand im Luftraum ist also erheblich.

In der Luft

Während des Beobachtungsfluges sitzen spiegelbildlich zwei Besatzungen in der hinteren Kabine des Airbus A319 OHOffener Himmel. Beide sehen die Flugroute, alle Flugdaten und können zudem erkennen, was auf den Bildern der Kameras zu sehen ist. Durch vereinbarte englische Kommandos wissen beide Seiten, wann Kameras an- und wann sie ausgeschaltet sind. Damit können sie nach dem Flug, wenn die Bilddaten von den Festplatten ausgelesen werden, bestätigen, wann und wo die regelkonformen Aufnahmen angefertigt wurden. Nach Abschluss des gemeinsamen Berichtes werden zusammen die Sensorabdeckungen wieder angebracht und das Flugzeug verlässt innerhalb der vom Vertrag vorgesehenen Zeit das Gastland. 

von Falk Grundschok / Thomas Skiba  E-Mail schreiben

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