Pflege in der Familie - wie lassen sich Pflege und Dienst vereinbaren?

Pflege in der Familie - wie lassen sich Pflege und Dienst vereinbaren?

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Manchmal sind es nur Sekunden die das Leben von Grund auf verändern.


Pflege

Pflegepersonal hilft einem Patienten aus dem Bett.

Bundeswehr / J. Hilgers

Schlagartig sind Begriffe wie: Pflegefall, häusliche Pflege, Beihilfe und Versicherung ein ständiger Begleiter. Und ihnen folgen Unsicherheit und Fragen. Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, ändert sich das komplette Leben. Es müssen Entscheidungen getroffen werden, die den einstigen Alltag auf den Kopf stellen werden.
Wie kann ich Wo Welche Anträge stellen? Wer hilft mir bei der häuslichen Pflege? Welchen Anspruch habe ich überhaupt? Kann ich meine Arbeitszeit meinen geänderten Bedürfnissen anpassen?

Arbeitnehmer / Soldaten: es gibt Unterschiede

Arbeitnehmer können sich teilweise bis zu sechs Monaten, oder komplett freistellen lassen. Sie verzichten auf ihren Lohn, müssen aber die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung weiter bezahlen.

Während dieser Zeit gibt das Pflegezeitgesetz, die Möglichkeit eines zinslosen Darlehens, welches beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden kann und die Hälfte des Nettogehalts abdeckt. 

Soldaten haben nach Ablauf  von vier Dienstjahren die Möglichkeit Teilzeit zu arbeiten – sofern keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegen sprechen.

Auch gelten in der Bundeswehr einige Sonderregelungen, die in der zentralen Dienstvorschrift „Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften“ (A-2640/22) sowie dem Zentralerlass „Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für zivile Beschäftigte im Geschäftsbereich des BMVgBundesministerium der Verteidigung“ (B-2640/13) festgelegt sind. Dazu zählt beispielsweise der Anspruch auf Telearbeit, um die Pflege eines Angehörigen zu erleichtern.

Die Zeit von der Antragsstellung bis zur Einrichtung eines solchen Arbeitsplatzes darf nicht mehr als drei Monate dauern. Ein Antragsgrund muss nicht genannt werden.

Zudem wurde im Rahmen der Attraktivitätsoffensive „Bundeswehr in Führung – Aktiv. Attraktiv. Anders.“ das „ortsunabhängige Arbeiten“ eingeführt: In akuten Notsituationen stellt die Bundeswehr Laptops zur Verfügung, um ein kurzfristiges Arbeiten für maximal drei Monate von zu Hause aus zu ermöglichen. In Einzelfällen kann die Zeit verlängert werden. Auch die Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Rahmen- und Kernphasen sowie individuelle Vereinbarungen, erleichtern die Pflege von Angehörigen.  

Der Sozialdienst berät

Wer Fragen hat, kann sich an den Sozialdienst der Bundeswehr wenden. Die Beratung umfasst das vollständige Unterstützungsangebot für pflegende Angehörige, die unabhängig von der Statusgruppe beraten werden, und Kontakte zu Stellen innerhalb und außerhalb der Bundeswehr vermittelt bekommen.

Zudem hilft der Sozialdienst Bundeswehrangehörigen bei der Antragstellung, etwa wenn es um die Anerkennung von Pflegestufen, Sonderurlaub oder eine Familienpflegezeit geht.

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