Rehabilitationssport
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den Rehabilitationssport
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Mit Inkrafttreten des SEG wurden die bisherigen Versehrtenleibesübungen durch den Rehabilitationssport oder das Funktionstraining nach der Rahmenvereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation ersetzt (DGUV: Rehabilitationssport).
Die bisherigen Versehrtenleibesübungen werden seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr bezuschusst.
Falls Sie an Übungsveranstaltungen des Rehabilitationssportes und des Funktionstrainings teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an die UVB. Die Kontaktdaten finden Sie hier. Die UVB berät Sie und erbringt die Leistungen des Rehabilitationssportes und des Funktionstrainings im Auftrag der Bundeswehrverwaltung.
Frühere Soldatinnen und frühere Soldaten können wegen ihrer anerkannten Wehrdienstbeschädigung an diesen Übungsveranstaltungen teilnehmen. Diese Übungsveranstaltungen müssen ärztlich verordnet sein und vor Antritt der Maßnahmen durch die UVB genehmigt werden. Die Teilnahme ist für Sie dann kostenfrei. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen der Einrichtung und der UVB.
Bei Fragen zu weiteren Einzelheiten des Rehabilitationssportes und des Funktionstrainings unterstützt Sie die UVB unter den angegebenen Kontaktdaten.