Betriebliches Eingliederungsmanagement für zivile Beschäftigte
Wir unterstützen Sie!
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Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein gesetzlich zugesichertes Unterstützungsangebot des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers an alle zivile Beschäftigten.
Es hat zum Ziel
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein gesetzlich zugesichertes Unterstützungsangebot des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers an alle zivile Beschäftigten.
Es hat zum Ziel
Sie haben Anspruch auf ein BEM, wenn Sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt dienst- bzw. arbeitsunfähig waren.
Die Möglichkeiten sind vielfältig und individuell.
In Betracht kommen zum Beispiel
Die BEM-Beauftragten der Sozialdienste der Bundeswehr unterstützen und begleiten Sie während des gesamten Verfahrens.
Sie
Im BEM geschieht nichts ohne Ihr Wissen und Ihre schriftliche datenschutzrechtliche Einwilligung. Alle Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und ausschließlich für Belange des BEM-Verfahrens verwendet.
Die Teilnahme ist freiwillig und bedarf daher Ihrer Zustimmung. Eine bereits erteilte Zustimmung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Es handelt sich somit ausschließlich um ein Unterstützungs- bzw. Hilfsangebot zu Ihren Gunsten.