Internationaler Frauentag: Gleichberechtigung in Uniform
Der 8. März steht für Frauenrechte weltweit – und für über 25.000 Soldatinnen und 32.000 zivile Mitarbeiterinnen der Bundeswehr.
Der 8. März steht für Frauenrechte weltweit – und für über 25.000 Soldatinnen und 32.000 zivile Mitarbeiterinnen der Bundeswehr.
Gleichberechtigung ist nicht nur ein ethisches Gebot. Sie ist ein militärischer Mehrwert. Gemischte Teams treffen bessere Entscheidungen, bilden breitere Kompetenzen ab und erreichen in Einsätzen Bevölkerungsgruppen, die für rein männliche Einheiten schwerer zugänglich sind. NATONorth Atlantic Treaty Organization-Studien belegen: Streitkräfte mit ausgewogenem Geschlechterverhältnis agieren effektiver – in Friedensmissionen ebenso wie in Kampfeinsätzen.
Die Bundeswehr verfolgt deshalb aktiv das Ziel, den Frauenanteil in der Truppe auf mindestens 20 Prozent zu steigern. Das Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz sichert die rechtlichen Rahmenbedingungen; Gleichstellungsbeauftragte an jedem Standort beraten Vorgesetzte und unterstützen Frauen dabei, ihre Rechte wahrzunehmen.
Die Musterung wird seit Beginn des Neuen Wehrdienst Schritt für Schritt für junge Männer Pflicht. Jeder Mann, der den QR-Code zum
Damit sich Frauen noch wohler und willkommener in den Streitkräften fühlen, ergreift die Bundeswehr fortwährend entsprechende Schritte. Etwa ist geplant, mehr Ausbilderinnen für die Grund- und Heimatschutzausbildung zu gewinnen. Damit möchte die Bundeswehr jungen Frauen Vorgesetzte und Mentorinnen zur Seite stellen, die zeigen, dass Frauen eins draufhaben: Führen mit Vorbild.
Seit 1911 erinnert der Internationale Frauentag jedes Jahr am 8. März an den weltweiten Kampf für Gleichberechtigung. Davor zogen bereits in mehreren Städten und Ländern Frauen durch die Straßen, um gegen die anhaltende Ungleichheit und Unterdrückung von Frauen zu demonstrieren. Eine der bekanntesten Demonstrationen war der Streik der Hemden-Näherinnen 1908 in New York, bei dem mehr als 15.000 Frauen Gleichberechtigung fordernd durch die Straßen der Großstadt zogen.
Die Idee eines Frauentages in Deutschland geht auf die deutsche Sozialdemokratin Clara Zetkin zurück. Sie schlug 1910 auf einer internationalen Frauenkonferenz in Kopenhagen die Einführung eines solchen Tages vor. 100 Frauen aus 17 Ländern stimmten für ihren Vorschlag. Bereits ein Jahr später feierten Frauen in Deutschland, Österreich, Dänemark und der Schweiz erstmals gemeinsam – und forderten unter anderem das Wahlrecht sowie bessere Arbeitsbedingungen für Frauen. 1921 wurde der Tag durch einen Beschluss der Zweiten Internationalen Konferenz kommunistischer Frauen in Moskau endgültig auf den 8. März gelegt.
1977 erkannten die Vereinten Nationen den 8. März offiziell als „Tag für die Rechte der Frau und den Weltfrieden” an - ein globales Signal dafür, dass Gleichstellung keine Selbstverständlichkeit ist, sondern aktiv gestaltet werden muss.
Gleichberechtigung ist in Deutschland Verfassungsauftrag. Artikel 3 des Grundgesetzes schreibt nicht nur die Gleichheit von Frauen und Männern fest, sondern verpflichtet den Staat ausdrücklich dazu, bestehende Nachteile zwischen den unterschiedlichen Geschlechtern aktiv abzubauen. Als Teil des Staates und der Gesellschaft nimmt die Bundeswehr diesen Auftrag ernst – am 8. März wie an jedem anderen Tag des Jahres.
Der Weltfrauentag ist für die Bundeswehr ein Anlass zur Reflexion und des Zuhörens: Wo steht die Bundeswehr in Sachen Gleichberechtigung und Gleichstellung? Sehen die Frauen in der Bundeswehr noch Hürden für die volle Ausschöpfung ihrer Potenziale? Was wurde erreicht? Und vor allem: Was gilt es noch zu tun?
Der Weg der Soldatinnen in die Bundeswehr war lang und geprägt von Zäsuren. Die erste begann am 1. Oktober 1975, als die ersten fünf Sanitätsoffizierinnen ihren Dienst antraten – ein Novum für die damals noch rein männliche Truppe. Der Militärmusikdienst folgte 1991.
Den entscheidenden Durchbruch jedoch brachte die Klage der Hannoveranerin Tanja Kreil: Sie hatte sich 1996 für eine technische Verwendung als Soldatin beworben, wurde aber abgelehnt, weil das Grundgesetz ausdrücklich den Dienst von Frauen an der Waffe verbot. Kreil klagte – und bekam schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof recht. Das Urteil vom 11. Januar 2000 stellte fest, dass der generelle Ausschluss von Frauen vom Dienst an der Waffe gegen europäisches Recht verstößt. Das Grundgesetz wurde geändert und erlaubt seitdem Frauen, freiwillig Dienst an und mit der Waffe zu leisten. Am 1. Januar 2001 rückten dann die ersten 244 Soldatinnen in Kampfeinheiten von Heer, Luftwaffe und Marine ein.
Wie Frauen in der Männerdomäne Bundeswehr ihren Platz gefunden haben
Heute dienen über 25.000 Soldatinnen in den Streitkräften. Das entspricht rund 14 Prozent aller Uniformträgerinnen und Uniformträger. Sie steuern Kampfjets und Hubschrauber, führen Einheiten, fahren Panzer und navigieren Kriegsschiffe. Sie leisten Dienst in Auslandseinsätzen unter denselben Bedingungen wie ihre männlichen Kameraden. Frauen sind in der Bundeswehr keine Ausnahme – sie sind Normalität.
Wie sieht Gleichberechtigung in der Praxis aus? Am besten erzählen das die Frauen, die täglich in Uniform oder in Zivil ihren Dienst leisten. Hier stellen Soldatinnen aus unterschiedlichen Laufbahnen und Verwendungen sowie zivile Angehörige der Bundeswehr ihren Alltag vor – von der Geschützführerin bis zur Militärattachéoffizierin im Einsatzgebiet.
Die ersten Frauen wurden im Jahr 2001 in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes der Bundeswehr eingestellt. Bis diese General werden können, dauert es noch ein bisschen, denn eine Förderung zum General kann frühestens nach 18 Offizierdienstjahren – also gerechnet ab der Beförderung zum Leutnant – erfolgen. Somit können selbst die besten Soldatinnen und Soldaten diesen Dienstgrad im Truppendienst frühestens ab einer Dienstzeit von 26 Jahren erreichen.
Bis dahin gibt es weibliche Generale und Admirale nur im Sanitätsdienst oder bei Seiteneinsteigerinnen, da Frauen hier bereits deutlich vor 2001 Dienst getan haben oder mit höherem Dienstgrad eingestellt wurden. Ein Beispiel dafür ist die stellvertretende Generalinspekteurin der Bundeswehr, Frau Generaloberstabsarzt Dr. Nicole Schilling.