Ansprechstelle gegen Diskriminierung und Gewalt
Wer sich von Mobbing betroffen fühlt oder etwa sexuelle Übergriffe erfahren musste, findet in der Bundeswehr eine vertrauliche Anlaufstelle.
Was die Bundeswehr gegen sexualisiertes Fehlverhalten tut, und an wen sich Betroffene wenden können.
Der respektvolle Umgang miteinander ist die Grundlage für Zusammenhalt und Einsatzbereitschaft der Truppe. Sexualisiertes Fehlverhalten hat in der Bundeswehr deswegen keinen Platz. Jeder bestätigte Fall ist einer zu viel. Bereits jetzt handelt die Bundeswehr bei Grenzüberschreitungen konsequent und bietet eine Reihe von Möglichkeiten für Prävention, Aufklärung und Sanktion.
Null-Toleranz-Politik ist hier das Stichwort. Und diese lebt von Opferschutz, von klaren Regeln und der kontinuierlichen Stärkung des Zusammenhalts in den Streitkräften.
„Unser gemeinsames Ziel muss es sein, uns den Wert des respektvollen Umgangs miteinander noch stärker bewusst zu machen. Gelebte Kameradschaft ist soldatisch. Sie ist unabdingbar für unsere Einsatzbereitschaft. Ich zähle auf Ihre Haltung und Ihr Verantwortungsgefühl.“
Niemand muss sexualisiertes Fehlverhalten dulden oder sollte es allein bewältigen. Innerhalb wie außerhalb der Bundeswehr stehen verschiedene Anlaufstellen bereit. Vorgesetze sind dafür ausgebildet und sollten, wann immer möglich, zuerst informiert werden. Ist dieser Weg für Betroffene nicht möglich, stehen weitere Alternativen zur Verfügung. Alle Stellen beraten vertraulich, auf Wunsch auch anonym und zeigen Hilfsangebote und mögliche nächste Schritte auf.
Bei akuter Gefahr rufen Sie die Polizei 110 und den medizinischen Notruf 112.
Vertrauenspersonen. Gleichstellungsbeauftragte und Gleichstellungsvertrauensfrauen, Psychosoziales Netzwerk: (Truppenärztinnen und Truppenärzte, Militärseelsorge, Truppenpsychologie und Sozialdienst)
Ansprechstelle Diskriminierung und Gewalt
Telefon: +49 030 18-24-13333
E-Mail-Adresse: BMVgAnsprStDiskriminierung@bmvg.bund.de
Hier geht es zur Seite der Ansprechstelle gegen Diskriminierung und Gewalt.
Zentrale Hinweisgeberstelle der Bundeswehr
Wer auf Missstände oder Fehlverhalten hinweisen möchte, kann sich an die Zentrale Hinweisgeberstelle wenden.
Telefon: +49 228 88620 5615
E-Mail-Adresse: HinweisgeberstelleBundeswehr@bundeswehr.org.
Sexualisiertes Fehlverhalten ist jedes unerwünschte Verhalten mit sexuellem Bezug, das die Würde, das Persönlichkeitsrecht oder die sexuelle Selbstbestimmung eines anderen Menschen verletzt. Entscheidend ist, wie das Verhalten bei der betroffenen Person ankommt – nicht, wie es gemeint war. Die Bandbreite ist groß: Sie reicht von anzüglichen oder herabwürdigenden Bemerkungen über unerwünschte Berührungen und das Zeigen pornografischer Inhalte bis zu strafbaren Übergriffen. Eine vollständige Liste gibt es bewusst nicht. Denn: Sexualisiertes Fehlverhalten hat viele Formen, und es kommt immer auf die konkrete Situation an.
Auch Fehlverhalten unterhalb der strafrechtlich relevanten Grenze bleibt in der Bundeswehr nicht ohne Konsequenzen. Wer unsicher ist, ob ein Verhalten schon dazu zählt, muss das nicht mit sich allein ausmachen.
Sexualisiertes Fehlverhalten zu verhindern, aufzuklären und zu ahnden ist in erster Linie eine Führungsaufgabe. Vorgesetzte setzen klare Grenzen, leben respektvollen Umgang vor und machen von Beginn an deutlich, dass Fehlverhalten nicht geduldet wird. Damit Führungskräfte dieser Verantwortung gerecht werden, bereitet die Bundeswehr sie gezielt darauf vor: In den Führungslehrgängen und in Weiterbildungen lernen Vorgesetzte, Fehlverhalten zu erkennen, richtig zu reagieren und Betroffene zu schützen. Unterstützung bieten außerdem Rechtsberaterinnen und Rechtsberater.
„Die klare Vorgabe an alle Führungskräfte, in jeder Lage, auf jeder Ebene, ist: Betroffene schützen, Vorwürfe aufklären, Fehlverhalten konsequent sanktionieren.“
Haltung ist aber nicht nur Sache der Vorgesetzten. Jede und jeder muss dazu beitragen, den Zusammenhalt zu stärken. Auch bewusstes Wegschauen oder Stillschweigen aus falsch verstandener Kameradschaft wird nicht akzeptiert.
Ein respektvoller Umgang in der Bundeswehr ist die Grundlage für Zusammenhalt und Einsatzbereitschaft. Die Pflicht zur Kameradschaft ist im Soldatengesetz regelt. Sie verpflichtet die Soldatinnen und Soldaten zur Wahrung ihrer Rechte und Erfüllung ihrer Pflichten.
Für alle Bundeswehrangehörigen steht die Regelung A-2610/2 „Umgang mit Sexualität und sexualisiertem Fehlverhalten“ im Regelungsportal als Download zur Verfügung. Die Regelung zeigt auf, bei welchem sexuell motivierten Fehlverhalten eine arbeits-, disziplinar- oder strafrechtliche Relevanz vorliegen kann. Konsequenz und Fairness sind keine Gegensätze: Alle Vorgaben dienen gleichermaßen dem Schutz Betroffener, der Wahrung der Rechte Beschuldigter sowie der Aufrechterhaltung des reibungslosen Dienstbetriebes.
Um begünstigende Faktoren sexualisierten Fehlverhaltens in den Streitkräften besser zu erfassen, forscht das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) mit einer wissenschaftlichen Studie zu diesem Thema. Insbesondere das Dunkelfeld, also nicht erfasste Fälle sexualisierten Fehlverhaltens, werden ins Zentrum der Untersuchung gerückt. Mehr Meldungen können zugleich zwei Dinge bedeuten: ein gewachsenes Vertrauen in die Meldewege und ein reales Problem. Die Bundeswehr lässt daher die Ergebnisse in Prävention, Ausbildung, Führung und konsequenten Opferschutz einfließen. Die Studie ist damit weniger End- als vielmehr Ausgangspunkt: Sie soll Klarheit über Umfang und Dynamiken schaffen und hilft, Präventions- und Schutzmaßnahmen künftig gezielter auszurichten.
Sexualisiertes Fehlverhalten ist kein Phänomen der Streitkräfte allein, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem. Die Ergebnisse der Dunkelfeld-Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“, die das Bundeskriminalamt in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt hat, zeigen: Mehr als jede zehnte Person wurde in ihrem Leben bereits Opfer eines sexuellen Übergriffs und fast jede zweite Person hat bereits in ihrem Leben sexuelle Belästigung erfahren. Frauen sind meist häufiger und stärker von partnerschaftlicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen als Männer, insbesondere bei sexuellen Übergriffen, sexueller Belästigung und Stalking. Ein Großteil von Gewalterfahrungen in Deutschland wird nicht angezeigt. Dass es sexualisiertes Fehlverhalten auch in der Bundeswehr gibt, überrascht vor diesem Hintergrund nicht. Dennoch akzeptiert die Bundeswehr Grenzüberschreitungen nicht.