Welche Altersgrenze gibt es?
Welche Altersgrenze gibt es?
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Gemäß § 81 Absatz 2 Soldatengesetz ist die Zuziehung von Personen zu einer dienstlichen Veranstaltungen auf freiwilliger Basis bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres möglich, sofern die Dienstfähigkeit gegeben ist.