Bei einer Hilfsmittelbewilligung wird der Leistungserbringer durch das Sachgebiet OV mit Ihrer Versorgung als Sachleistung beauftragt.
Der Leistungserbringer wird Sie daraufhin bezüglich der Hilfsmittellieferung bzw. -übergabe kontaktieren und die weiteren Modalitäten abstimmen.
Die Abrechnung des Hilfsmittels erfolgt direkt zwischen dem BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr und dem Leistungserbringer