Wird meine Wehrdienstbeschädigung auch als Schwerbehinderung nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) anerkannt?
Ihre anerkannte Wehrdienstbeschädigung wird auch als Schwerbehinderung anerkannt – hierzu müssen Sie allerdings bei der in Ihrer Gemeinde zuständigen Stelle einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung stellen und in dem entsprechenden Antragsformular angeben, dass Sie eine anerkannte Wehrdienstbeschädigung haben. Gerne senden wir Ihnen ein Antragsformular zu ‚ rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an SERSoziales Entschädigungsrecht@bundeswehr.org .
Auf dieser Website nutzen wir Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und (anonymisierten) personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der eigenverantwortlichen statistischen Analyse/Messung, der Einbindung sozialer Medien sowie der IT-Sicherheit. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und von diesen verarbeitet (Details siehe Datenschutzerklärung Punkt 4.c). Bei der Einbindung von sozialen Medien und interaktiver Elemente werden Daten auch durch die Anbieter (z.B. google) außerhalb des Rechtsraums der Europäischen Union gespeichert, dadurch kann trotz sorgfältiger Auswahl kein dem europäischen Datenschutzniveau gleichwertiges Schutzniveau sichergestellt werden. Sämtliche Einwilligungen sind freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und können jederzeit über den Link „Datenschutzeinstellungen anpassen“ in der Fußzeile unten widerrufen oder individuell eingestellt werden.
Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen
Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutzerklärung