Zeiterfassung

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  • Die im Rahmen der ortsunabhängigen Arbeit geleisteten Arbeitszeiten sind mittels Korrekturbeleg an die Zeiterfassung der Dienststelle zu melden, sofern kein webbasierter Individualzugriff auf das Zeiterfassungssystem besteht.
  • Arbeitszeiten in der Dienststelle sind über das Zeiterfassungsgerät zu buchen.

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