Westsahara – MINURSOMission des Nations Unies pour l'organisation d'en Referendum au Sahara Occidental
Die Mission der Vereinten Nationen (VN) zur Vorbereitung eines Referendums über den Status der Westsahara (MINURSOMission des Nations Unies pour l'organisation d'en Referendum au Sahara Occidental) überwacht den Waffenstillstand zwischen Marokko und der Frente Polisario – einer militärischen und politischen Organisation in der Westsahara. Die Bundeswehr beteiligt sich an der Mission seit 2013 mit bis zu vier Militärbeobachterinnen und Militärbeobachtern.

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Der Einsatz in der Westsahara
Die Befreiungsbewegung Frente Polisario hat 1976 nach dem Rückzug der ehemaligen Kolonialmacht Spanien die Demokratische Arabische Republik Sahara ausgerufen. Nach Jahrzehnten militärischer Konfrontation zwischen Marokko und der Polisario wurde 1991 ein Waffenstillstand zwischen den Parteien vereinbart und zu seiner Überwachung die Mission des Nations Unies pour l’organisation d’un referendum au sahara occidental (MINURSOMission des Nations Unies pour l'organisation d'en Referendum au Sahara Occidental) ins Leben gerufen. Heute kontrolliert Marokko zu einem großen Teil die Westsahara. Der völkerrechtliche Status der Westsahara ist nach wie vor ungeklärt.
Was sind die Aufgaben der VN-Mission?
Den Waffenstillstand überwachen, vertrauensbildende Maßnahmen unterstützen und die Minen- und Munitionsräumung kontrollieren – das sind die Hauptaufgaben der VN-Mission in der Westsahara. Maximal können 245 Personen in der Mission eingesetzt werden. Zurzeit sind 240 VN-Soldatinnen und Soldaten für MINURSOMission des Nations Unies pour l'organisation d'en Referendum au Sahara Occidental im Einsatz, darunter 214 als Militärbeobachterinnen und Militärbeobachter. Insgesamt nehmen gegenwärtig 38 Nationen an diesem Einsatz teil.
Wie ist der Einsatz in der Westsahara mandatiert?
Anfang September 2013 bat das Sekretariat der Vereinten Nationen Deutschland durch entsenden von Militärbeobachterinnen und Militärbeobachtern zu unterstützen. Das Bundeskabinett beschloss daraufhin am 16. Oktober 2013 den Einsatz der Bundeswehr in der Westsahara. Der Beschluss sieht die Entsendung von bis zu vier Soldatinnen oder Soldaten in das Einsatzgebiet vor. Während der Wechselphase kann die Personalobergrenze temporär sechs betragen. Das Abkommen gilt als unbefristet unter der Voraussetzung, dass das VN-Mandat verlängert wird. Zuletzt wurde das Mandat mit VN-Sicherheitsratsresolution (VNSR) 2602 (2021) bis zum 31. Oktober 2022. Der Deutsche Bundestag muss nicht zustimmen, da die Militärbeobachterinnen und Militärbeobachtern unbewaffnet im Einsatz sind.
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