KI im Militär: Chancen, Risiken und Cybergefahren
Militärische KI-Systeme revolutionieren die Kriegsführung – doch Cyberangriffe und Manipulationsrisiken fordern neue Sicherheitsstrategien.
KI-Systeme prägen moderne Kriege. Auch die Bundeswehr nutzt sie, macht sich aber für die Einhaltung ethischer und rechtlicher Normen stark.
Auf dem modernen Gefechtsfeld ist Künstliche Intelligenz mittlerweile allgegenwärtig. Sie wird in internationalen Konflikten zunehmend multidimensional eingesetzt: zu Land, zu Wasser, in der Luft, im Cyber- und Informationsraum sowie im Weltraum. Dabei sammelt KI riesige Mengen an Daten, bereitet sie auf und wertet sie aus. Ziel ist es, die Informationsüberlegenheit zu erlangen – also schneller mehr zu wissen als der Gegner und deshalb auch schneller zu agieren als er. Sekunden können über Leben und Tod, Sieg oder Niederlage entscheiden.
Doch das birgt die Gefahr, dass nicht mehr Menschen die Kontrolle haben, sondern die KI. Außerdem schafft Zeitknappheit auch Handlungsdruck: Das kann zu Fehlinterpretationen und in einer Krisensituation zu einer Eskalation bis hin zum militärischen Konflikt führen. Deshalb benötigt auch die militärische Nutzung von KI allgemein anerkannte, verbindliche Regeln.
Grundsätzlich basiert die Einführung von Waffensystemen in der Bundeswehr auf Artikel 36 des 1. Zusatzprotokolls von 1977 zum Genfer Abkommen von 1949. Demnach verpflichtet sich Deutschland, bei der Entwicklung, Beschaffung oder Einführung neuer Waffen oder Mittel der Kriegsführung zu prüfen, ob deren Anwendung unter bestimmten Umständen verboten sein könnte. Ein Grund für ein Verbot könnte eine unverhältnismäßig starke Waffenwirkung auf die Zivilbevölkerung sein.
Der unbestimmte Rechtsbegriff „neue Waffen“ umfasst dabei auch KI-gestützte Waffensysteme. Die Bundeswehr setzt sich gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt für eine internationale Regulierung militärischer KI nach ethisch-rechtlichen Gesichtspunkten auf der Grundlage des Völkerrechts ein. Dadurch soll eine verantwortungsvolle militärische Nutzung von Künstlicher Intelligenz gewährleistet werden.
Die Steuerung und Kontrolle einer rechtskonformen und sicheren Nutzung sowie Erprobung von KI ist bei der Abteilung Innovation und Cyber im Bundesministerium der Verteidigung angesiedelt. Grundlage bilden die NATO Principles of Responsible Use of Artificial Intelligence in Defence, die einen verantwortungsvollen Umgang mit KI regeln. Diese wurden von Deutschland maßgeblich mitgestaltet. Wesentliche Punkte dieser Prinzipien sind:
Gleichzeitig strebt die Bundeswehr auf EU-Ebene an, gemeinsam mit der European Defence Agency eine Form von „vertrauenswürdiger KI“ zu entwickeln. Letztlich sollen im gemeinsamen NATO- und EU-Rahmen KI-Normen geschaffen werden, die Interoperabilität gewährleisten, zum Beispiel bei Drohnen.
Um die Vorteile von KI zu nutzen und gleichzeitig ihre Risiken zu minimieren, legten bereits 2023, 2024 und jetzt im Februar 2026 die Teilnehmenden des REAIM-Gipfels (Responsible AI in the Military Domain) Maßnahmen für eine verantwortungsvolle KI-Nutzung fest. Dazu gehört zum Beispiel eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und staatlichen Akteuren bei der Entwicklung von KI-Systemen im militärischen Bereich. Zudem fördert das Bundesministerium der Verteidigung im Rahmen der UN-Resolutionen von 2024 und 2025 internationale Zusammenarbeit und Dialog über rechtliche, ethische und sicherheitspolitische Aspekte von KI.
Damit werden bei der Bundeswehr von Anfang an ethische Prinzipien auf Grundlage des Völkerrechts sowie rechtliche NATO-Vorgaben in den gesamten Lebenszyklus der KI-Systeme integriert und es wird aktiv Risikomanagement betrieben – zum Beispiel bei Rüstungsprojekten, aber auch in Sachen Informationssicherheit. Wichtig ist außerdem, dass die völkerrechtskonforme Umsetzung bereits in der Planungsphase berücksichtigt wird, damit in kritischen Situationen menschliche Kontrolle und Urteilsvermögen gewahrt bleiben.
Die Einsatzfähigkeit der deutschen Streitkräfte ist ein Gebot des Grundgesetzes. Würde die Bundeswehr auf die Entwicklung und die Anwendung Künstlicher Intelligenz als womöglich kriegsentscheidender Technologie verzichten, könnte sie ihren Verteidigungsauftrag nicht mehr erfüllen. Sie könnte dann auch einen möglichen Angreifer nicht mehr glaubwürdig abschrecken.
Die zukünftige Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr und die Friedenssicherung sind eng mit dem Einsatz von KI verknüpft – und gleichzeitig fest im Rechtsstaat und im Völkerrecht verankert.