Potenziale erkennen und fördern

Beratung und Förderung

Wir beraten Sie in Fragen der schulischen und beruflichen Bildung sowie der Eingliederung in das zivile Erwerbsleben.

Reservist im Gespräch mit einer Sachbearbeiterin

Beratung und Förderung

Individuelle Beratung für maßgeschneiderte Eingliederung

Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit (SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit), Freiwilligen Wehrdienst Leistende oder Berufssoldatinnen und Berufssoldaten mit besonderer Altersgrenze (BO41) werden schon während ihrer militärischen Dienstzeit auf ihren nächsten Lebensabschnitt vorbereitet. Über 900 qualifizierte Fachkräfte des Berufsförderungsdienstes beraten und betreuen bundesweit und im Ausland. Die Fragen zur Berufswahl, zur beruflichen Qualifizierung und zur finanziellen Absicherung nach Ende der Dienstzeit werden so geklärt. Sie werden von der Bundeswehr mit einem umfangreichen Förderungs- und Dienstleistungsangebot versorgt. Das regelt das Soldatenversorgungsgesetz (SVG).

Individuelle Unterstützung mit qualifizierten Fachkräften

Ehemalige Soldatinnen und Soldaten sind gut ausgebildetete Fachkräfte für den Arbeitsmarkt. Sie nutzen die militärische Zeit, um sich fachlich weiterzubilden und Berufserfahrung in unterschiedlichen Bereichen zu sammeln.

Dienstzeitbegleitende Förderung

Bereits während der militärischen Dienstzeit kann der Einstieg in das zivile Berufsleben aktiv gestaltet werden. Durch Teilnahme an Bildungsmaßnahmen, die der Berufsförderungsdienst anbietet, können vorhandene Kenntnisse und Fertigkeiten aufgefrischt und zusätzliche Qualifikationen erworben werden. Dadurch kann der Berufsstart beschleunigt oder der Weg für eine Weiterbildung eröffnet werden.

Förderung am Ende und nach der Wehrdienstzeit

Abhängig von der individuellen Verpflichtungszeit besteht ein gestaffelter Anspruch auf Förderung der schulischen und beruflichen Bildung.

Für die schulische Bildung gibt es die Bundeswehrfachschulen. Hier werden höherwertige Schulabschlüsse erworben oder spezielle Vorbereitungskurse, zum Beispiel für einen Studienbeginn, durchgeführt. Zum Angebot gehört auch die Ausbildung zur staatlich geprüften Erzieherin/zum staatlich geprüften Erzieher. Eine verkürzte Ausbildung zur Kauffrau/zum Kaufmann für Büromanagement wird auch angeboten.

Unter beruflicher Bildung versteht man die fachberufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Betrieben, Verwaltungen und Hochschulen.

Individualität ist dem BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr wichtig

Im Zusammenspiel mit frühzeitiger Beratung und Förderung während der Dienstzeit wird hier ein maßgeschneidertes Paket zur Unterstützung der Eingliederung in den Zivilberuf geschnürt. Dabei ist dem BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr eine enge Zusammenarbeit mit den Soldatinnen und Soldaten wichtig, damit die individuellen Ziele erreicht werden können.




Übersichtskarte der verschiedenen Standorte des Berufsförderungsdienstes

Hier können die verschiedenen Standorte des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr über einen Klick auf den jeweiligen Bereich direkt aufgerufen werden, um weitere Informationen über Adressen und Kontakte zu erhalten.

Weitere Informationen

Im unteren Bereich unserer Seite Formulare und Anträge finden Sie unsere aktuellen Broschüren mit weiteren Informationen rund um die berufliche Zukunft nach dem soldatischen Dienst.

Themen rund um den BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr

Die nachfolgenden Informationen dienen der Übersicht über die Leistungen rund um das Thema Berufsförderungsdienst (BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr) der Bundeswehr. Zum Teil werden hier Elemente aus der Beratung herangezogen. Es werden jedoch auch andere Themen, die sich nur mittelbar auf den Berufsförderungsdienst beziehen, angesprochen. Es sind aber dennoch Themen, die die Soldatinnen und Soldaten zum Ende und nach der Dienstzeit beschäftigen. Wenn Sie Soldatin oder Soldat sind und weiterführende Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre Beraterin oder Ihren Berater im Standortteam des BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr. Die hier vorgestellten Themen beinhalten lediglich allgemeine Aussagen und ersetzen auf keinen Fall eine individuelle Beratung.

von  BAPersBw II2.3  E-Mail schreiben

Allgemeine Themen des BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr

Hier erhalten Sie einführende Informationen über den BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr und Förderungsmöglichkeiten, die grundsätzlich genutzt werden können. Diese Informationen ersetzen nicht das Beratungsgespräch. Die individuelle Nutzung dieser Möglichkeiten ist in einem persönlichen Beratungsgespräch mit ihrer Beraterin bzw. ihrem Berater im Standortteam zu erörtern.

Der Auftrag des BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr leitet sich aus dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) ab. Auf dieser Grundlage werden Soldatinnen und Soldaten kompetent und individuell beraten und schulische und berufliche Bildungsmaßnahmen gefördert. Hierzu steht dem BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr ein breites Angebot an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zahlreicher Bildungsträger zur Verfügung. Der BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr hält Informationen zu Fragen der zivilberuflichen Bildungsplanung und beruflichen Eingliederung in das Arbeitsleben bereit.

Ziel der Berufsförderung ist die angemessene zivilberufliche Eingliederung

Die professionelle und umfassende Beratung der Soldatinnen und Soldaten stellt einen wichtigen Baustein auf dem Weg zur erfolgreichen Eingliederung dar.

Das Beratungsangebot des BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr ist vielfältig und orientiert sich stets am aktuellen individuellen Stand der schulischen und beruflichen Qualifizierung sowie des Eingliederungswunsches. Die Beratung ist verbindliche Voraussetzung für die Bewilligung von Leistungen der Berufsförderung.

In einer ersten Beratung erörtern wir Ihre beruflichen Zielvorstellungen, erarbeiten gemeinsam die Realisierungsmöglichkeiten und bewerten auch Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

In weiteren Beratungen konkretisieren und aktualisieren wir Ihre beruflichen Überlegungen und Aussichten, ermitteln den Bildungsbedarf und stimmen die geeigneten Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen ab. Am Ende aller besprochenen und geförderten Maßnahmen steht Ihre erfolgreiche Eingliederung!


Es gibt verschiedene Förderungsmöglichkeiten über den BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr. Es gibt Leistungen, die man als Anspruch abrufen kann und Leistungen, auf die man keinen Anspruch hat, jedoch genutzt werden können um die individuellen beruflichen Ziele zu realisieren. Die Bandbreite ist sehr groß und muss immer in einem individuellen Beratungsgespräch erarbeitet werden. Alle erforderlichen Maßnahmen werden dann in einem Förderungsplan erfasst.

Die individuelle Förderung ist jedoch auch davon abhängig, ob man unter das alte Recht oder in das neue Recht fällt.

Möchten Sie Ihre schulischen Kenntnisse auffrischen oder erfordert Ihr Berufsziel einen höherwertigen Schulabschluss, dann ist der Besuch einer Bundeswehrfachschule (BwFachS) ein weiterer wichtiger Baustein für Ihre zivilberufliche Karriere.

Die zehn bundesweit vertretenen BwFachS sind Einrichtungen des zweiten Bildungsweges. Das Angebot der BwFachS umfasst Lehrgänge vom Auffrischen der Hauptschulkenntnisse bis zum Erwerb der Fachhochschulreife. Die Maßnahmen der schulischen Bildung an BwFachS sind kostenfrei. Zusätzlich bieten einige BwFachS auch Kurse zur Studien- und Berufsvorbereitung sowie berufsbildende Lehrgänge (z.B.: staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher) an.

Weitere Informationen zu Bundeswehrfachschulen erhalten Sie hier

Berufliche Bildung umfasst Direkt- und Fernunterricht und beinhaltet die berufliche Ausbildung sowie die berufliche Fort- und Weiterbildung. Sie baut idealerweise auf den Bildungsmaßnahmen auf, die Sie bereits während Ihrer Wehrdienstzeit absolviert haben. Nicht zur beruflichen Bildung zählen der Erwerb beruflicher Praxis, die Einarbeitung am Arbeitsplatz sowie Maßnahmen, die ausschließlich der Persönlichkeitsbildung dienen oder dem Freizeitbereich zuzuordnen sind. Die Berufsbildung findet in öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtungen und Unternehmen statt. Die Bildungsstätte wählen Sie selbst. Sie muss für die ordnungsgemäße und erwachsenengerechte Durchführung der Berufsbildungsmaßnahme geeignet sein. Grundsätzlich fördern wir Bildungsmaßnahmen im Inland und in der Europäischen Union.

In Zusammenarbeit mit namenhaften Anbietern aus dem Bereich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung richtet der BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr eine Vielzahl von Maßnahmen ein. Diese sind an den aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes und dem unterschiedlichen Bildungsbedarf der Soldatinnen und Soldaten ausgerichtet und berücksichtigen auch die Besonderheiten des militärischen Dienstes und des Standortes. Das Lehrgangsangebot ist somit nicht überall gleich, sondern unterscheidet sich von Ort zu Ort.
Ein Anspruch auf Förderung von bestimmten Bildungsmaßnamen besteht nicht. Maßnahmen, die dem Freizeitbereich oder der Persönlichkeitsbildung zuzuordnen sind, können nicht gefördert werden.


Der Job-Service ist die Schnittstelle zwischen den Soldatinnen und Soldaten, ausgewählten Unternehmen und Einrichtungen der freien Wirtschaft sowie des öffentlichen Dienstes, um den Einstieg auf dem Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Bundeswehr und Wirtschaft

Im Falle eines auf Antrag der Soldatin/des Soldaten ab einer Verpflichtungszeit von 20 Jahren festgestellten besonderen Unterstützungsbedarf bei der Wiedereingliederung in das zivile Erwerbsleben kann in der Folge zur Erlangung eines angemessenen Arbeitsplatzes dem künftigen Arbeitgeber bis zu vierundzwanzig Monate lang ein pauschalierter Lohnkostenzuschuss gezahlt werden. Dieser berechnet sich nach dem regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelt.

Der Einarbeitungszuschuss kann nach Dienstzeitende unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag Ihres Arbeitgebers gewährt werden, wenn Ihr Leistungsvermögen zunächst an die Anforderungen des Arbeitsplatzes und des Betriebes herangeführt werden muss. Zweck des Einarbeitungszuschusses ist es, Ihrem Arbeitgeber in der Einarbeitungsphase eine Lohn-/Leistungsdifferenz auszugleichen.

Der BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr führt regelmäßig Informationsseminare an den Standorten durch. Diese beinhalten unterschiedliche Themen. Dem BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr ist es wichtig, ausführlich und umfangreich zu informieren. Informationen zu übergeordneten Veranstaltungen stehen auf der Internetseite zur Verfügung. Für Maßnahmen am eigenen Standort wird die Kontaktaufnahmen mit dem jeweiligen Standortteam des BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr empfohlen.


Veranstaltungsseite des Berufsförderungsdienstes

Messen werden regelmäßig für Soldatinnen und Soldaten veranstaltet. Auf diesen stellen sich zahlreiche Bildungsträger und Unternehmen vor. Ziel ist es, den Soldatinnen und Soldaten die unmittelbare Kontaktaufnahme zu ermöglichen und Fragen mit konkreten Ansprechpartnern zu klären. In einem persönlichen Gespräch können Fragen zu Aus- und Weiterbildung und zum beruflichen Einstieg besprochen werden.  

Die Idee, die hinter dem Binnenarbeitsmarkt der Bundeswehr (BiAMBw) steckt, ist ganz einfach: Sie sind am Ende Ihrer militärischen Dienstzeit und bringen die Kenntnisse und Erfahrungen mit, die die Bundeswehr sucht. So werden aus Soldatinnen und Soldaten zivile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Beamtinnen und Beamte bei dem Arbeitgeber Bundeswehr.

Als Soldatin beziehungsweise Soldat haben Sie - unabhängig von Ihrer Statusgruppe -  die Möglichkeit, an einem „Orientierungspraktikum BiAMBw“ teilzunehmen, um sich einen direkten Eindruck über die zivilen Einsatzmöglichkeiten bei der Bundeswehr zu verschaffen. Das Praktikum dauert in der Regel mindestens zwei, maximal jedoch vier Wochen und wird nicht auf die Anzahl der möglichen Berufsorientierungspraktika angerechnet.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr sowie im Informationsportal Personalbindung (WikiBw) und im Informationsportal Personalbindung (Ynside).
Hinweis: Das Informationsportal Personalbindung ist Teil des BwWikis und ausschließlich über den Dienstrechner unter Angabe der Intranetzugangsdaten erreichbar. 

Falls Sie eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst anstreben, können Sie bei einer Verpflichtungszeit von mindestens zwölf Jahren entweder den Eingliederungs- oder den Zulassungsschein in Anspruch nehmen. Damit können Sie sich auf Stellen im öffentlichen Dienst bewerben, die SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit vorbehalten sind. Näheres entnehmen Sie bitte der Informationsbroschüre BF04 „Eingliederungs- und Zulassungsschein - Eingliederung in den öffentlichen Dienst“.

Wenn Sie sich beruflich orientieren müssen, besteht die Möglichkeit des Berufsorientierungspraktikums (BOP). Die Dauer eines BOP mit der Freistellung vom militärischen Dienst beträgt bis zu einem Monat. Ein BOP kann auch in Abschnitte aufgeteilt werden. Es handelt sich um eine Ermessensleistung. Förderungsvoraussetzungen und Durchführungsmöglichkeiten erläutert ihre Beraterin bzw. ihr Berater.

Bei SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit ab vier Jahren:
Gewährung eines BOP als Ermessensleistung

SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit von 20 Jahren:
Gewährung von zwei BOP als Ermessensleistung

SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit von 12 Jahren, die weder mit höherem Dienstgrad eingestellt wurden noch einen anerkannten Berufsabschluss während der Dienstzeit erworben haben:
Anspruch auf Teilnahme an drei BOP

SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit mit einer Dienstzeit von 20 Jahren, die diese Voraussetzungen erfüllen,
Anspruch auf Teilnahme an vier BOP

Wenn Sie sich beruflich orientieren müssen, besteht die Möglichkeit des Berufsorientierungspraktikums (BOP). Die Dauer eines BOP mit der Freistellung vom militärischen Dienst beträgt einen Monat. Ein BOP kann auch in Abschnitte aufgeteilt werden. Es handelt sich um eine Ermessensleistung. Förderungsvoraussetzungen und Durchführungsmöglichkeiten erläutert ihre Beraterin bzw. ihr Berater.

Bei SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit ab vier Jahren:
Gewährung eines BOP als Ermessensleistung

SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit von 20 Jahren:
Gewährung von zwei BOP als Ermessensleistung

SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit von 12 Jahren, die weder mit höherem Dienstgrad eingestellt wurden noch einen anerkannten Berufsabschluss während der Dienstzeit erworben haben:
Anspruch auf Teilnahme an drei BOP zu je einem Monat

SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit mit einer Dienstzeit von 20 Jahren, die diese Voraussetzungen erfüllen,
Anspruch auf Teilnahme an vier BOP

Durch den Erwerb einer zivilberuflichen Qualifikation dient die ZAW neben der Sicherstellung der militärischen Auftragserfüllung auch der erfolgreichen Eingliederung von SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit nach ihrer Dienstzeit in das zivile Erwerbsleben. Durch eine enge Zusammenarbeit mit Industrie, Handel, Handwerk und vielen weiteren Bereichen der beruflichen Bildung besteht ein breit gefächertes Netzwerk von Aus- und Weiterbildungspartnern. Die ZAW ist integraler Bestandteil militärfachlicher Ausbildung. Sie orientiert sich am militärischen Bedarf und an Vorgaben der zivilberuflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung.

Themen nach dem alten Recht

Das alte Recht gilt für Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit, die vor dem 26.07.2012 bei der Bundeswehr eingestellt wurden.

Die Tabelle zeigt Leistungen des BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr, die den berechtigten Soldatinnen und Soldaten angeboten wwerden. Diese Tabelle gilt für berechtigte Soldatinnen und Soldaten, die vor dem 26.07.2012 bei der Bundeswehr eingestellt wurden.   


Abweichungen wegen Minderungen oder Ähnlichem sind hier nicht berücksichtigt.

Wichtig: Sie haben einen Anspruch auf Zeit (hier in Monaten ausgedrückt), der zweckgebunden für Bildungsmaßnahmen ist. Dieser zeitliche Anspruch ist mit einer finanziellen Höchstgrenze ausgestattet.


SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit, die nicht Inhaber eines Eingliederungsscheines sind, haben gem. § 5 SVG Anspruch auf Förderung ihrer schulischen und beruflichen Bildung am Ende und nach der Wehrdienstzeit, wenn sie für mindestens vier Jahre in das Dienstverhältnis eines SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit berufen worden sind. Der zeitliche und finanzielle Förderungsumfang ist grundsätzlich von Ihrer Verpflichtungsdauer abhängig.


Die Förderung der schulischen und beruflichen Bildung und eine eventuell notwendige Freistellung vom militärischen Dienst wird nur auf Antrag gewährt. Wichtig ist, dass alle Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen vorher geprüft wurden und ein Beratungsgespräch beim BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr stattgefunden hat.


Kann das konkrete Bildungsvorhaben im Einzelfall durch die Teilnahme an Internen Maßnahmen nicht realisiert werden, kann ausnahmsweise die Teilnahme an sogenannten Externen Bildungsmaßnahmen gefördert werden.

Darunter sind Maßnahmen zu verstehen, die von privaten und öffentlichen Bildungseinrichtungen angeboten werden und für jedermann zugänglich sind. Die Teilnahmevoraussetzungen und das weitere Verfahren erläutern wir Ihnen im Beratungsgespräch.

Ein Anspruch auf Förderung von bestimmten Bildungsmaßnahmen besteht nicht. Maßnahmen, die dem Freizeitbereich oder der Persönlichkeitsbildung zuzuordnen sind, können nicht gefördert werden.

Themen nach dem neuen Recht

Das neue Recht gilt für Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit, die nach dem 26.07.2012 bei der Bundeswehr eingestellt wurden, ihr Dienstzeitverhältnis nach § 40 Absatz 2 Soldatengesetz verlängert haben oder mit einer Verpflichtungszeit von mindestens 6 Jahren die Wandeloption genutzt haben.

Die folgenden Tabellen zeigen Leistungen des BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr, die den berechtigten Soldatinnen und Soldaten grundsätzlich zur Verfügung stehen. Diese Tabellen gelten für berechtigte Soldatinnen und Soldaten, die nach dem 26.07.2012 bei der Bundeswehr eingestellt wurden.  

Abweichungen wegen Minderungen oder Ähnlichem sind hier nicht berücksichtigt.

Wichtig: Sie haben einen Anspruch auf Zeit (hier in Monaten ausgedrückt), der zweckgebunden für Bildungsmaßnahmen ist. Dieser zeitliche Anspruch ist mit einer finanziellen Höchstgrenze ausgestattet.

Zeitlicher und finanzieller Anspruchsumfang für Mannschaften, Unteroffiziere ("neues Recht")
Bundeswehr


Offiziere mit Hochschulstudium während der Dienstzeit
Bundeswehr


Offiziere mit Hochschulabschluss bei Einstellung
Bundeswehr


Unteroffiziere des Militärmusikdienstes
Bundeswehr


Die Förderungszeiten können reduziert werden, bei:


•    Erwerb eines Berufsabschlusses im Rahmen der Teilnahme an einer militärfachlichen
      Ausbildung
•    Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Teilnahme an
      einer militärfachlichen Ausbildung
•    Erwerb der Fahrlehrerlaubnis im Rahmen der militärfachlichen Ausbildung
•    Beurlaubung unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge oder Teilzeitbeschäftigung.


Sonstige Themen

Die folgenden Informationen betreffen nicht unmittelbar den BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr. Beachten Sie auch die folgenden wichtigen Themen im Zusammenhang mit Ihrer Berufsförderung.

Zur Dienstzeitversorgung gehört auch Übergangsbeihilfe. Sie ist eine steuerpflichtige Einmalzahlung. Der Umfang der Übergangsbeihilfe beträgt – je nach Dauer der Verpflichtungszeit – ein Mehrfaches Ihrer letzten Dienstbezüge. Bei Inanspruchnahme eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines wird die Übergangsbeihilfe gemindert.


Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte unmittelbar an ihre Sachbearbeitung beim BVABundesverwaltungsamt.

Nach dem Ende der Wehrdienstzeit erhalten Sie Übergangsgebührnisse. Diese dienen dazu, Ihren Lebensunterhalt während der Übergangsphase in das zivile Erwerbsleben zu sichern. Die Übergangsgebührnisse sind steuerpflichtig.

Für das „neue“ Recht gilt: Die Übergangsgebührnisse betragen grundsätzlich 75 Prozent der Dienstbezüge des letzten Monats. Sie werden auf 100 Prozent aufgestockt, wenn Sie eine durch den BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr bewilligte Bildungsmaßnahme in Vollzeit durchführen.

Die Übergangsgebührnisse im „alten“ Recht betragen grundsätzlich 75 Prozent der Dienstbezüge des letzten Monats. Sie erhöhen sich auf 90 Prozent der Dienstbezüge des letzten Monats, wenn und so lange an einer nach § 5 SVG geförderten Bildungsmaßnahme in Vollzeitform teilgenommen wird.

Sowohl im „alten“ als auch im „neuen“ Recht gilt: Etwaige Einkünfte aus der Bildungsmaßnahme werden jedoch auf die Übergangsgebührnisse angerechnet.

Wenn Sie einer Tätigkeit oder Ausbildung im öffentlichen Dienst nachgehen, gilt die sogenannte „Ruhensregelung“, die eine Abweichung der vorgenannten Prozentangaben bedeutet.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte unmittelbar an ihre Sachbearbeitung beim BVABundesverwaltungsamt.

Der Sozialdienst der Bundeswehr wurde als Ausdruck der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und Arbeitgebers Bundeswehr eingerichtet. Er bietet den Angehörigen der Bundeswehr und ihren Familien Beratung und Betreuung in allen sozialen Angelegenheiten. Seine Leistungen stehen jedoch auch ehemaligen Bundeswehrangehörigen mit möglichen, vermutlich während der Dienstzeit erlittenen, psychischen oder physischen Schäden, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern, Rentnerinnen und Rentnern, Familienangehörigen sowie Hinterbliebenen zur Verfügung. Das Angebot des Sozialdienstes ist eine für diese Zielgruppe professionelle und kostenlose Dienstleistung der Wehrverwaltung. Der Sozialdienst ist flächendeckend im gesamten Bundesgebiet bei den Bundeswehr-Dienstleistungszentren eingerichtet.

Weitere Informationen finden Sie hier