Leistungen für Soldatinnen und Soldaten

Leistungen für Soldatinnen und Soldaten

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Das Leistungsangebot ist vielfältig und unterscheidet sich je nach Art und Schwere Ihrer Wehrdienstbeschädigung. Zudem ist zu unterscheiden, ob Sie sich in einem aktiven Dienstverhältnis als Soldatin / Soldat befinden oder ausgeschiedene Soldatin / ausgeschiedener Soldat sind. Das Soldatenversorgungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz gibt hier als gesetzliche Grundlage das Leistungsangebot vor.

Bei aktiven Soldatinnen und Soldaten besteht je nach Art und Schwere der Wehrdienstbeschädigung Anspruch auf Zahlung von Ausgleich nach § 85 SVG sowie ggf. der Schwerstbeschädigtenzulage. Zudem können aktiven Soldatinnen und Soldaten Leistungen der Wohnungshilfe nach § 85 a SVG gewährt werden. Darüber hinaus kann nach § 86 SVG die Möglichkeit der Erstattung von Sachschäden bestehen.

Die Leistungen für frühere Soldatinnen und Soldaten mit anerkannter Wehrdienstbeschädigung lassen sich in einkommensunabhängige Leistungen und einkommensabhängige Leistungen unterteilen. Leistungen für frühere Soldatinnen und Soldaten werden auf Antrag gewährt § 80 SVG.

Einkommensunabhängige Leistungen
Einkommensabhängige Leistungen

Vor allem die Grundrente, die Ausgleichsrente, der Berufsschadensausgleich sowie die Pflegezulage sind in den meisten Versorgungsfällen von Bedeutung, sodass Sie nachfolgend hierzu weitere Informationen finden.

 

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