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Ministerin will gefährdete afghanische Ortskräfte in Sicherheit bringen

Aktuelles
Datum:
Ort:
Afghanistan
Lesedauer:
2 MIN

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Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer will gefährdete afghanische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeswehr vor der Rückverlegung der Bundeswehr im vereinfachten Verfahren nach Deutschland holen. Dabei arbeitet das Verteidigungsministerium mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesinnenministerium zusammen.

Deutsche Soldaten sprechen mit einem Zivilisten

Die Bundeswehr war in Afghanistan auf die Unterstützung von Ortskräften angewiesen. Sie arbeiteten unter anderem als Bauarbeiter, Reinigungskräfte und Übersetzer.

Bundeswehr/Oliver Pieper

Die Beendigung des Einsatzes und die vollständige Rückverlegung der deutschen Truppen aus Afghanistan könnten einheimische Ortskräfte aufgrund ihrer ehemaligen Tätigkeit in Gefahr bringen. Die Bundeswehr ist sich der Fürsorgepflicht gegenüber ihren afghanischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewusst. „Wir reden hier von Menschen, die zum Teil über Jahre hinweg auch unter Gefährdung ihrer eigenen Sicherheit an unserer Seite gearbeitet, auch mitgekämpft haben und ihren persönlichen Beitrag geleistet haben”, sagte Kramp-Karrenbauer bereits deutschen Medien.

Bundesregierung bietet Aufnahme in Deutschland an

Aktuell arbeiten für das deutsche Einsatzkontingent der NATONorth Atlantic Treaty Organization-Mission Resolute Support rund 300 afghanische Ortskräfte. Jede als gefährdetet anerkannte Ortskraft kann für sich und ihre Kernfamilie im sogenannten Ortskräfteverfahren die Aufnahme in Deutschland beantragen. Für bedrohte Personen spricht die Bundeswehr eine Empfehlung aus, nach der das Bundesministerium des Innern gemäß Paragraf 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes eine Aufnahmezusage erteilen kann.

Mehr als 780 Ortskräfte aufgenommen

Das Ortskräfteverfahren gibt es seit 2013, als sich das Ende der Vorgängermission ISAFInternational Security Assistance Force abzeichnete. Seitdem wurden 781 Ortskräfte in Deutschland aufgenommen. Dazu zählen auch afghanische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Amts, des BMZBundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und seiner Unterorganisationen sowie des Innenministeriums.  Insgesamt – mit Kernfamilien bestehend aus Ehepartnern und minderjährigen leiblichen Kindern – hat Deutschland in den vergangenen Jahren für diese Personen rund 3.300 Einreisevisa erteilt.

Auch ehemalige Ortskräfte haben zwei Jahre lang die Möglichkeit, sich mit einem Aufnahmeersuchen an ihren ehemaligen Arbeitgeber zu wenden. Die Ministerin hat deutlich gemacht hat, dass die Bundeswehr einen Beitrag zu leisten hat und sich verantwortlich fühlt. Die Bundesregierung plant außerdem, je ein Büro in Kabul und in Masar-i Scharif einzurichten, in denen Betroffene auch nach Ende der Präsenz der Bundeswehr in Afghanistan Rat und Hilfe finden.

von Barbara Gantenbein

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