Informationen der Bundeswehr zur e-Vergabe

Im Zuge der Modernisierung des Vergaberechts gehen die Dienststellen der Bundeswehr immer weiter dazu über, Ausschreibungen komplett elektronisch abzuwickeln. Wie Sie Vergabeverfahren über die e-Vergabe-Plattform abwickeln und welche Vorteile das hat, erfahren Sie hier.

Ausschreibungen über die elektronische Vergabeplattform

Eine Gesamtübersicht aller aktuellen elektronischen Auftragsbekanntmachungen finden Unternehmen auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes. Die Website wird vom Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern bereitgestellt. Sie ist für Sie kostenlos sowie erste Anlaufstelle, wenn Sie sich über veröffentlichte elektronische Vergaben informieren möchten.  

Im Anwendungsbereich der Vergabeverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgVVergabeverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) ist die Nutzung der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Teilnahme an Vergabeverfahren zentraler Beschaffungsstellen über „zivile“ Leistungen bereits seit dem 18. April 2017 zwingend erforderlich. Im Anwendungsbereich der Unterschwellenvergabeordnung (UVgOUnterschwellenvergabeordnung) kann die e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Teilnahme an Vergabeverfahren zentraler Beschaffungsstellen über „zivile“ Leistungen seit dem 1. Januar 2019 genutzt werden. Eine Verpflichtung hierzu tritt ab dem 1. Januar 2020 ein.

Im Bereich der verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Leistungen – unabhängig davon, ob im Anwendungsbereich der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgVVergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit) oder nach § 51 UVgOUnterschwellenvergabeordnung – besteht für den Auftraggeber bereits die Möglichkeit, jedoch weiterhin keine gesetzliche Verpflichtung, die verschlüsselte elektronische Kommunikation im Vergabeverfahren vorzugeben.

Weitere Informationen zur e-Vergabe

Alle Informationen zur elektronischen Vergabe finden Sie auf dem Informationsserver der e-Vergabe-Plattform des Bundes. 

Zum Informationsserver der e-Vergabe-Plattform des Bundes

Welche Vorteile hat die e-Vergabe für Unternehmen?

  • Die erforderlichen Vergabeunterlagen stehen Ihnen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download zur Verfügung.
  • Als registierte Nutzerin oder registrierter Nutzer können Sie Ihre Angebote elektronisch einreichen. 
  • Sie haben die Möglichkeit, mit der Vergabestelle elektronisch zu kommunizieren und Fragen zu stellen. 
  • Über Änderungen in der jeweiligen Bekanntmachung werden Sie als registierte Nutzerin oder registrierter Nutzer direkt elektronisch informiert. 
  • Die e-Vergabe-Plattform enthält umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen für den Datenverkehr. Ihre vertraulichen Angaben, Ihr Schriftverkehr und Ihre Angebote sind zu jeder Zeit geschützt und gehen verschlüsselt bei der Vergabestelle ein.
  • Die e-Vergabe spart Zeit und Kosten. Umfangreiche Vergabeunterlagen und Angebote müssen Sie nun nicht mehr ausdrucken und per Post verschicken. 
  • Die durchgehende digitale Dokumentation aller Vorgänge macht die Vergabeprozesse insgesamt transparenter. 

Ergänzender Hinweis

Bitte beachten Sie auch die folgenden Veröffentlichungsplattformen, auf denen das BAAINBwBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr jedoch nicht als Vergabestelle vertreten ist: 

www.eda.europa.eu/procurement-biz 
eportal.nspa.nato.int

Weitere Themen