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Informationen der Bundeswehr zur e-Vergabe

Im Zuge der Modernisierung des Vergaberechts gehen die Dienststellen der Bundeswehr immer weiter dazu über, Ausschreibungen komplett elektronisch abzuwickeln. Wie Sie Vergabeverfahren über die e-Vergabe-Plattform abwickeln und welche Vorteile das hat, erfahren Sie hier.

Ausschreibungen über die elektronische Vergabeplattform

Eine Gesamtübersicht aller aktuellen elektronischen Auftragsbekanntmachungen finden Unternehmen auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes. Die Website wird vom Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern bereitgestellt. Sie ist für Sie kostenlos sowie erste Anlaufstelle, wenn Sie sich über veröffentlichte elektronische Vergaben informieren möchten.  

Im Anwendungsbereich der Vergabeverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgVVergabeverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) ist die Nutzung der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Teilnahme an Vergabeverfahren zentraler Beschaffungsstellen über „zivile“ Leistungen bereits seit dem 18. April 2017 zwingend erforderlich. Im Anwendungsbereich der Unterschwellenvergabeordnung (UVgOUnterschwellenvergabeordnung) kann die e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Teilnahme an Vergabeverfahren zentraler Beschaffungsstellen über „zivile“ Leistungen seit dem 1. Januar 2019 genutzt werden. Eine Verpflichtung hierzu tritt ab dem 1. Januar 2020 ein.

Im Bereich der verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Leistungen – unabhängig davon, ob im Anwendungsbereich der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgVVergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit) oder nach § 51 UVgOUnterschwellenvergabeordnung – besteht für den Auftraggeber bereits die Möglichkeit, jedoch weiterhin keine gesetzliche Verpflichtung, die verschlüsselte elektronische Kommunikation im Vergabeverfahren vorzugeben.

Weitere Informationen zur e-Vergabe

Alle Informationen zur elektronischen Vergabe finden Sie auf dem Informationsserver der e-Vergabe-Plattform des Bundes. 

Zum Informationsserver der e-Vergabe-Plattform des Bundes

Welche Vorteile hat die e-Vergabe für Unternehmen?

Ergänzender Hinweis

Bitte beachten Sie auch die folgenden Veröffentlichungsplattformen, auf denen das BAAINBwBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr jedoch nicht als Vergabestelle vertreten ist: 

www.eda.europa.eu/procurement-biz 
eportal.nspa.nato.int

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