Genehmigung von Ausbildungsorganisationen für das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß Part ORA.ATO
Zur Gewährleistung einer größtmöglichen Sicherheit im Luftverkehr unterliegen Organisationen, Einrichtungen und Betriebe der Luftfahrt, sowie Personal, das erlaubnispflichtige Aufgaben durchführt, einer behördlichen Aufsicht.
Ausbildungsorganisationen für das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt werden auf Antrag gemäß VO (EU) Nr. 1178/2011 Part ORA.ATO genehmigt und kontinuierlich auf die Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen überwacht. Hierzu müssen Ausbildungsorganisationen ein Compliance Management etablieren und erforderliche Ausbildungsprogramme beschreiben.
Aufgaben Referat 4 III b - Genehmigung Luftfahrtbetreiber
Montag – Donnerstag 09:00-15:00, Freitag 09:00-12:00