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Luftwaffe Auf dem Bild ist das Wappen des Luftfahrtamt der Bundeswehr zu sehen.

Aufgaben in der Genehmigung von Ausbildungsorganisationen

Genehmigung von Ausbildungsorganisationen für das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß Part ORA.ATOApproved Training Organisation

Genehmigung von Ausbildungsorganisationen für das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß Part ORA.ATOApproved Training Organisation

Zur Gewährleistung einer größtmöglichen Sicherheit im Luftverkehr unterliegen Organisationen, Einrichtungen und Betriebe der Luftfahrt, sowie Personal, das erlaubnispflichtige Aufgaben durchführt, einer behördlichen Aufsicht.

Ausbildungsorganisationen für das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt werden auf Antrag gemäß VO (EUEuropäische Union) Nr. 1178/2011 Part ORA.ATOApproved Training Organisation genehmigt und kontinuierlich auf die Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen überwacht. Hierzu müssen Ausbildungsorganisationen ein Compliance Management etablieren und erforderliche Ausbildungsprogramme beschreiben.

Aufgaben Referat 4 III b - Genehmigung Luftfahrtbetreiber

Kontakt ATOApproved Training Organisation und FSTD

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