Geschichte der Amtshilfe der Bundeswehr – Helfer und Retter in der Not
- Ort:
- Deutschland
- Lesedauer:
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Wenn es eng wird und zivile Behörden an ihre Grenzen stoßen, ist die Bundeswehr seit Jahrzehnten zur Stelle. Sie hilft auch im Inland und steht an der Seite der Menschen. War das anfangs rechtlich noch grenzwertig, wurde die Amtshilfe mit der Zeit klar geregelt.
Soldaten des Panzerpionierbataillons 1 aus Holzminden mit ihrem Pionierpanzer Dachs beim Hochwassereinsatz im Ahrtal im Juli 2021
Bundeswehr/Tom TwardyFebruar 1962: Die deutsche Nordseeküste wird von einer verheerenden Sturmflut heimgesucht. Außergewöhnlich hart trifft es die Hansestadt Hamburg. Mitten in der Nacht rollt eine gewaltige Flutwelle die Elbe hinauf. Mehr als 300 Menschen sterben, Tausende werden obdachlos oder verlieren ihr gesamtes Hab und Gut.
Ungeklärte Kompetenzen und Zuständigkeiten unter den Behörden erschwerten damals den Kampf gegen die Naturgewalten. Das Krisenmanagement, wie wir es heute kennen, steckte damals noch in den Kinderschuhen. Einheiten der britischen und US-amerikanischen Streitkräfte unterstützten die Rettungsmaßnahmen der Feuerwehren, der Polizei, des Bundesgrenzschutzes und des Technischen Hilfswerks.
Die noch junge Bundeswehr leistete Nothilfe – angeordnet vom späteren Verteidigungsminister und Bundeskanzler Helmut Schmidt, damals Innensenator der Elbmetropole, die am Höhepunkt der Flutkatastrophe zu einem Fünftel unter Wasser stand. Obwohl verfassungsrechtlich dazu nicht befugt, hatte Schmidt Pioniere mit Schlauchbooten und Hubschrauber der Bundeswehr zur Unterstützung der Rettungskräfte angefordert und eingesetzt. Schließlich standen allein in Hamburg elf Bataillone mit rund 8.000 Soldaten sowie 4.000 Alliierte den zivilen Helferinnen und Helfern zur Seite. Seine zum damaligen Zeitpunkt noch nicht durch das Grundgesetz legitimierte Anforderung der Bundeswehr begründete Schmidt später rückwirkend mit der Feststellung, dass es hier schlicht um Menschenleben ging. Daher galt für ihn, „keine Sekunde“ zu zögern.
Die Hamburger Sturmflut trug maßgeblich dazu bei, dass 1968 im Zuge der Notstandsgesetzgebung der Einsatz der Streitkräfte im Innern zur Bewältigung von Naturkatastrophen oder Unglücksfällen gesetzlich geregelt wurde. Bis dahin war in Artikel 35 des Grundgesetzes lediglich festgelegt gewesen, dass sich alle Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe leisten. Durch eine Grundgesetzänderung wurden die Kompetenzen des Bundes dahingehend erweitert, dass zur „Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall […] ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern“ kann (Artikel 35 Absatz 2).
Die Voraussetzungen: Ein Antrag auf Amtshilfe an die Bundeswehr muss vorliegen, dessen Hilfsforderungen rechtlich zulässig sind. Zudem müssen die Ressourcen ziviler Hilfskräfte ausgeschöpft sein und geeignetes Personal sowie Gerät und Material der Bundeswehr zur Verfügung stehen.
Krisenstäbe der Bundesländer, Landkreise und Kommunen forderten seitdem regelmäßig Personal und Material der Bundeswehr bei der Bewältigung von Unglücksfällen oder Naturkatastrophen an – und zwar immer genau dort, wo eigene Kapazitäten und vor allem Fähigkeiten an Grenzen stoßen. So konnte man während der Schneekatastrophe 1978/79 in Norddeutschland nur noch mit Panzern und Helikoptern zu den von Schneemassen eingeschlossenen Menschen vordringen. Sie steckten in ihren Häusern und viele sogar in Autos oder Zügen fest. Selbst Tierfutter wurde von Bundeswehrhubschraubern aus der Luft abgeworfen.
Knapp 20 Jahre später folgte die erste Bewährungsprobe der „Armee der Einheit“ beim Hochwasser an der Oder im Jahr 1997. Dabei wurde geklotzt, nicht gekleckert. Rund 3.000 Lkw, hunderte Panzer, Rad- und Kettenfahrzeuge, 60 Hubschrauber, Boote – alles, was die Bundeswehr schnell heranbringen konnte, wurde in Richtung Ostdeutschland in Marsch gesetzt. Mehr als 30.000 Soldaten aus allen Teilen Deutschlands waren im Einsatz, darunter viele Wehrpflichtige. Damals galt es, mehr als 130 Kilometer Deich über Tage abzusichern. Keine zivile Organisation konnte das leisten.
Bewährungsprobe für die „Armee der Einheit“: die Oderflut im Sommer 1997
Bundeswehr/Roland AlpersDie Liste lässt sich weiter fortschreiben. Hochwasser an der Elbe, Schneekatastrophen in Bayern, Waldbrände in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen oder Bayern: Die Einheiten und Verbände der Bundeswehr waren vor allem wegen ihrer Ausrüstung und ihrer Fähigkeiten willkommene Helfer in komplizierten Lagen. Die Unterstützungsleistungen beschränkten sich nicht allein auf die Bereitstellung von technischem Gerät. Logistik und oft einfach nur viele helfende Hände waren in Krisen- und Notsituationen entscheidende Faktoren.
Vor allem war die Bundeswehr schnell einsatzbereit vor Ort, wie auch bei der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021. Mehr als 180 Menschen starben, über 800 wurden verletzt. Tausende verloren ihr Heim, Straßen und Brücken wurden komplett zerstört. In den folgenden Wochen waren über 2.300 Angehörige der Bundeswehr bei der Bewältigung der Folgen der Flutkatastrophe im Einsatz – aus der Truppe sowie den zivilen Organisationsbereichen und Heimatschutzkompanien. Soldatinnen und Soldaten bauten Behelfsbrücken und provisorische Straßen, setzen Satellitenkommunikationsanlagen und Trinkwasseraufbereitungsanlagen ein, um die Grundversorgung der Bevölkerung wieder zu ermöglichen.
Doch nicht nur bei Naturkatastrophen, auch bei der Fußballweltmeisterschaft 2006, in der Flüchtlingshilfe und bei der Bekämpfung von Schweinepest und Borkenkäfern half die Bundeswehr. Beim Kampf gegen die Corona-Pandemie stellten bereits Ende Februar 2020 die Bundesländer erste Amtshilfeanträge auf Unterstützung im Kampf gegen das Virus. Soldatinnen und Soldaten wurden daraufhin in einer dem Pandemieverlauf angemessenen Stärke unter anderem zur Kontaktverfolgung in Gesundheitsämtern, in Testzentren und Krankenhäusern sowie in Impfzentren eingesetzt. Soldatinnen und Soldaten waren in Alten- und Pflegeeinrichtungen tätig und unterstützten das dortige Personal. Zusätzlich betrieb die Bundeswehr das Umschlagszentrum für alle Covid-19-Impfstoffe und stellte deren Lagerung und Verteilung sicher.
Als der Corona-Hilfseinsatz nach mehr als zwei Jahren zu Ende ging, war er der längste und größte in der Geschichte der deutschen Streitkräfte. Insgesamt 111.000 Bundeswehrangehörige wurden eingesetzt. In der Spitze waren an einem einzigen Tag – dem 15. Februar 2021 – rund 19.000 Bundeswehrangehörige in der Pandemiebekämpfung im Einsatz.
Der gemeinsame Kampf gegen das Corona-Virus ist der bislang längste Amtshilfeeinsatz der Bundeswehr
Bundeswehr/Anne WeinrichKoordiniert wird die Amtshilfe heute im Operativen Führungskommando der Bundeswehr an den Standorten Berlin und Schwielowsee. Die unterstellten 16 Landeskommandos in den Bundesländern bilden mit mehr als 30 Bezirksverbindungskommandos in den Regierungsbezirken und über 400 Kreisverbindungskommandos in Landkreisen und kreisfreien Städten das territoriale Netzwerk der zivil-militärischen Zusammenarbeit, kurz ZMZ. Die Bezirks- und Kreisverbindungskommandos sind dabei erste Ansprechstelle lokaler Behörden für die Amts- und Katastrophenhilfe. Regional verwurzelte Reservistinnen und Reservisten beraten hier regionale Krisenstäbe mit ihrer militärischen Expertise hinsichtlich der Möglichkeiten, aber auch der Grenzen der Unterstützung durch die Bundeswehr.
Geht ein Amtshilfeantrag beim Operativen Führungskommando ein, wird er zunächst rechtlich geprüft. Gleichzeitig erfolgen erste Ressourcenabfragen an die Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche zur Umsetzung der angefragten Unterstützung. Dabei muss betont werden, dass die Amtshilfe keine Kernaufgabe der Bundeswehr war, ist oder sein wird. Insbesondere in Anbetracht der sicherheitspolitischen Entwicklungen der vergangenen Jahre und der Refokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung müssen personelle und materielle Kapazitäten stets für Ausbildung, Übungen und Training zur Verfügung stehen. Doch immer, wenn die Möglichkeiten zur Amtshilfe gegeben und die rechtlichen Vorgaben erfüllt sind, gilt auch weiterhin: Wenn sie gebraucht wird, hilft die Bundeswehr den Menschen in unserem Land.
Mehr zum Auftrag und den Aufgaben der Amtshilfe erfahren Sie hier: Amtshilfe durch die Bundeswehr
Helmut Schmidt gilt als einer der Wegbereiter der heute rechtlich geregelten Hilfe der Bundeswehr im Inland
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Hamburg nach der Flut – der damalige Einsatz gilt als Geburtsstunde der Amtshilfe der Bundeswehr
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Flut, Brände oder – wie hier – Schneemassen: Wo die Bundeswehr gebraucht wird und die eigenen Ressourcen es zulassen, unterstützt sie.
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