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Landeskommandos

Auf einem Platz stehen angetretene Soldaten, im Hintergrund wehen die Flaggen der 16 Bundesländer.

Bundeswehr/A. Jungnickel

Die Landeskommandos

Mit ihren Landeskommandos ist die Bundeswehr in allen Bundesländern vertreten. Sie sind erste Ansprechstelle für Landesregierungen und Behörden.

Auftrag

Landeskommandos gibt es in allen 16 Bundesländern. Sie sind dem Operativen Führungskommando der Bundeswehr direkt unterstellt. Regional vernetzt, verantworten die Landeskommandos im Schwerpunkt die zivil-militärische Zusammenarbeit. Dabei führen, etablieren, halten und erweitern sie ebenengerecht über die ihnen zugeordneten Bezirks- und Kreisverbindungskommandos das territoriale Netzwerk. Dies umfasst die Zusammenarbeitsbeziehungen zu Staatskanzleien und Ministerien auf Länderebene, Kreisen und Kommunen, Blaulichtorganisationen sowie weiteren Behörden und Institutionen mit Katastrophen-, Bevölkerungs- und Zivilschutzaufgaben. Bei Bundesländern, die an Nachbarstaaten grenzen, erstrecken sich die Kontakte über Ländergrenzen hinweg. 

Erste Ansprechstelle in der Amtshilfe

In der Amts- und Katastrophenhilfe nach Artikel 35 Grundgesetz sind die Landeskommandos erste Ansprechstelle. Sie beraten zivile Entscheidungsträgerinnen und -träger zu Umfang und möglichen Grenzen der Unterstützungsleistungen durch die Streitkräfte. Sie koordinieren zivile Hilfeleistungsersuchen und übernehmen Abstimmungsaufgaben zwischen eingesetzter Truppe und zivilen Katastrophenschutzstäben. Dabei führen sie auf Weisung des Operativen Führungskommandos der Bundeswehr zeitlich und räumlich begrenzt die in der Amtshilfe eingesetzten Soldatinnen und Soldaten aus allen Bereichen der Bundeswehr. 

Eine Schlüsselfunktion übernehmen hier die Kreis- und Bezirksverbindungskommandos in den Landeskommandos, die sich aus Reservistendienstleistenden der Region zusammensetzen und Teil des territorialen Netzwerks sind. Das Ziel: Im Ernstfall schneller reagieren zu können nach dem Prinzip „In der Krise Köpfe kennen“ – für schnelle Hilfe bei Überschwemmungen, Schneekatastrophen, Waldbränden oder schweren Unglücksfällen.

Amtshilfe Carolabrücke Dresden

In der Amts- und Katastrophenhilfe nach Artikel 35 Grundgesetz – hier die Unterstützung durch Pionierkräfte der Bundeswehr nach dem Einsturz der Dresdner Carolabrücke – sind die Landeskommandos erste Ansprechstelle für Länder, Kreise und Kommunen.

Bundeswehr/Sven Riedel

Sensoren in der Fläche

Darüber hinaus wirken die Landeskommandos als Sensoren in der Fläche. Sie führen und bewerten das föderale territoriale Lagebild sowie das zivil-militärische Lagebild ihres jeweiligen Bundeslandes. Diese Teillagebilder fließen einerseits in das Gesamtlagebild im Operativen Führungskommando der Bundeswehr ein. Andererseits leisten die territorialen Informationen der Landeskommandos einen wichtigen Beitrag zur militärischen Entscheidungsfindung der Operationsführung im Verteidigungsfall. 

Für die Landes- und Bündnisverteidigung erfassen und aktualisieren sie regelmäßig zudem die zivile und militärische, verteidigungsrelevante Infrastruktur. Diese Daten der Landeskommandos bilden die Grundlage für die mögliche Zuordnung regionaler Infrastruktur als verteidigungswichtig durch den Befehlshaber des Operativen Führungskommandos der Bundeswehr in seiner Funktion als Nationaler Territorialer Befehlshaber. 

Partner der Drehscheibe Deutschland

Zusätzlich unterstützen die Landeskommandos im Host Nation Support, also bei Transit und Versorgung der Streitkräfte befreundeter Nationen auf ihrem Weg durch Deutschland. Hierzu zählt die Zusammenarbeit mit zivil-gewerblichen Dienstleistungsunternehmen ebenso wie die Bearbeitung von Angelegenheiten der militärischen Verkehrsinfrastruktur.

Auch für die Annahme, Prüfung, Genehmigung und Auflagenüberwachung von nationalen und internationalen Übungsanmeldungen außerhalb von militärischen Übungsplätzen zeichnen die Landeskommandos verantwortlich.

Bundeswehr Regional

Alle Landeskommandos informieren auf ihren regionalen Facebook-Kanälen regelmäßig über die Bundeswehr in ihrem Bundesland.

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