Schneller durch Deutschland: Vereinfachte Genehmigungsverfahren für Militärkonvois
Schneller durch Deutschland: Vereinfachte Genehmigungsverfahren für Militärkonvois
- Datum:
- Ort:
- Berlin
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Am 22. Juli 2025 unterzeichneten die Bundeswehr und das Land Mecklenburg-Vorpommern eine Verwaltungsvereinbarung über die Anmeldung von Militärtransporten auf der Straße. Die Vereinbarung dient der effizienten Regelung militärischer Straßentransporte. Sie ist ein wichtiger Baustein für die Bündnisverteidigung und die Drehscheibe Deutschland.
Das Landeskommando Mecklenburg-Vorpommern, das die Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr traf, ist von Militärtransporten besonders stark betroffen, denn Hauptverkehrsrouten von und zu den Ostseehäfen und zur polnischen Grenze führen durch das Bundesland. Im NATONorth Atlantic Treaty Organization-Bündnisfall werden diese Strecken zu wichtigen Verlegerouten der NATONorth Atlantic Treaty Organization-Truppen in Richtung Baltikum und NATONorth Atlantic Treaty Organization-Ostflanke. Die Vereinbarung in Mecklenburg-Vorpommern dient dazu, genehmigungspflichtige Anträge der Bundeswehr und auch der Streitkräfte befreundeter Nationen zu reduzieren – für schnellere Transporte und kürzere Vorlaufzeiten im Fall einer Krise.
Mecklenburg-Vorpommern ist nicht das erste Bundesland, das Militärtransporte erleichtert. Die Vereinbarung reiht sich ein in weitere vergleichbare Verständigungen in anderen Bundesländern, darunter in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Brandenburg, Bremen, Baden-Württemberg und im Saarland. Seit 18. August 2025 gibt es eine solche Vereinbarung auch in Sachsen-Anhalt.
Zeichen vertrauensvoller Zusammenarbeit
Die Vereinbarungen auf Landesebene erfassen die für Militärtransporte relevanten Straßen in Landesverantwortung – also Bundes-, Landes- und Kreisstraßen – und vereinfachen die Anmeldeverfahren für militärische Bewegungen. So müssen nun viele Straßentransporte lediglich nur noch angekündigt und nicht mehr gesondert genehmigt werden. Mit den Interessen sowohl der zivilen als auch der militärischen Seite im Blick, wird so die Nutzung des Straßennetzes vereinfacht. Denn auch der bauliche Zustand des Straßennetzes und die Auswirkungen auf den Zivilverkehr beispielsweise zu den verkehrsstarken Zeiten finden Berücksichtigung.
Auch in den anderen Bundesländern haben sich nach der jeweiligen Zeichnung durch die neue Vereinbarung die Verfahren erheblich vereinfacht. So sind in Schleswig-Holstein beispielsweise rund 100 Straßen im Verkehrsnetz identifiziert worden, für die durch eine pauschale Erlaubnis nun aufwendige Einzelfallprüfungen und differenzierte Genehmigungsschritte reduziert wurden.
Vereinfachungen auch auf Bundesebene
Am 30. Juni 2025 wurde außerdem eine Verwaltungsvereinbarung der Bundeswehr und der Autobahn GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung des Bundes für Militärtransporte unterzeichnet. Diese erleichtert in identischem Umfang Großraum- und Schwertransporte sowie Verbandsfahrten der Bundeswehr auf den Autobahnen. Das Autobahnnetz liegt deutschlandweit in Verantwortung der Autobahn GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung des Bundes.
Dabei gelten die Vereinbarungen nicht nur für die Bundeswehr. Auch Unternehmen, die im hoheitlichen Auftrag der Bundeswehr beauftragt wurden, und Truppen befreundeter Nationen in der Europäischen Union und NATONorth Atlantic Treaty Organization, die sich im Host Nation Support ebenfalls auf dem deutschen Straßennetz bewegen, profitieren von den vereinfachten Regelungen.
Das Ziel ist ein reibungsloser Betrieb der Drehscheibe Deutschland und damit die Umsetzung des Operationsplans Deutschland. Denn im Bündnisfall gehören Transit und Host Nation Support, also die Versorgung und Unterstützung durchmarschierender verbündeter Truppen, zu den wesentlichen Verpflichtungen Deutschlands in der NATONorth Atlantic Treaty Organization. Innerhalb von sechs Monaten könnten dann bis zu 800.000 Soldatinnen und Soldaten und bis zu 200.000 Fahrzeuge durch Deutschland transportiert und hier versorgt werden. Die getroffenen Vereinbarungen sind damit ein wichtiger Schritt, um Deutschland resilienter und verteidigungsfähiger zu machen.
Update
Am 18. August 2025 unterzeichneten das Landeskommando Sachsen-Anhalt und das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt ein Abkommen über mehr Bewegungsfreiheit militärischer Transporte auf Straßen des Bundeslandes. Durch dieses Abkommen entfallen ab sofort und zukünftig zeitintensive Einzelprüfungen sowie Genehmigungen.
Mit diesem Abkommen ist es gelungen, eine spürbare Verbesserung unserer militärischen Reaktionszeit in der Krise zu erlangen, ohne das Land Sachsen-Anhalt sowie die Kommunen übermäßig zu belasten. Ziel bleibt immer eine Stärkung unserer Verteidigungsfähigkeit
Am 21. August 2025 unterzeichneten auch das Landeskommando Hessen, das Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium und das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBwBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr) eine Vereinbarung zur effizienten Regelung des militärischen Verkehrs auf den Straßen des Landes Hessen. Die sogenannte Militärstraßengrundnetzvereinbarung soll zukünftig Anmeldeverfahren für militärische Bewegungen vereinfachen, so dass Straßentransporte nur noch angekündigt und nicht mehr gesondert genehmigt werden müssen.
Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung schaffen wir die Grundlage für eine noch engere und unbürokratischere Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr und dem Land Hessen