Inhalt
Amtshilfe

Bundeswehr hilft bei Waldbrandbekämpfung in der Eifel

Bundeswehr hilft bei Waldbrandbekämpfung in der Eifel

Bei manchen Mobilgeräten und Browsern funktioniert die Sprachausgabe nicht korrekt, sodass wir Ihnen diese Funktion leider nicht anbieten können.

Im nordrhein-westfälischen Kreis Düren kämpft die Feuerwehr seit gestern Abend gegen die Waldbrände, mehrere Hundert Hektar Waldfläche stehen in Flammen. Ein Ortsteil der Gemeinde Hürtgenwald musste evakuiert werden. Da die zivilen Einsatzkräfte vor Ort die Ausbreitung des Feuers nicht mehr verhindern können, wurde die Bundeswehr um Unterstützung gebeten.

Zwei Bergepanzer der Bundeswehr stehen neben einem Löschfahrzeug auf einer Freifläche vor Häusern.

Mit Bergepanzern werden Brandschneisen geschlagen, um ein weiteres Ausdehnen der Brände zu verhindern. Mehrere Hundert Hektar Wald stehen im Kreis Düren in Flammen, Ortschaften werden evakuiert.

picture alliance/dpa/Thomas Banneyer

Bereits seit vergangener Nacht ist die Bundeswehr zur Unterstützung der zivilen Feuerwehren im Einsatz. Soldatinnen und Soldaten der Technischen Schule des Heeres sind mit zwei Bergepanzern im Einsatz und schlagen Brandschneisen. Am Mittag sind zwei Hubschrauber NH-90 des Transporthubschrauberregiments 10 aus Faßberg in Niedersachsen vor Ort angekommen. Voraussichtlich ab dem frühen Nachmittag unterstützen die Soldatinnen und Soldaten dann im Rahmen der Amtshilfe die zivilen Einsatzkräfte mit Löschwasserabwürfen aus der Luft.

Darüber hinaus befinden sich Soldatinnen und Soldaten des Kreisverbindungskommandos Düren am Brandort und koordinieren den Einsatz der Bundeswehrkräfte. Die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr bei den Löscharbeiten erfolgen dabei immer unter Federführung der lokalen zivilen Einsatzkräfte. Voraussetzung für die Hilfe der Bundeswehr nach Artikel 35 des Grundgesetzes ist ein Amtshilfeantrag der zuständigen Behörde. Dieser wird im Operativen Führungskommando der Bundeswehr genehmigt und gleichzeitig die angeforderte Unterstützung innerhalb der Bundeswehr beauftragt. Die Bundeswehr darf aus verfassungsrechtlichen Gründen nur nach einem Amtshilfeersuchen der zivilen Behörden tätig werden und hält auch keine speziellen Ressourcen für Amtshilfeeinsätze bereit.

von Bertie Meyer

Bundeswehr hilft bei Waldbrandbekämpfung in der Eifel

Bei manchen Mobilgeräten und Browsern funktioniert die Sprachausgabe nicht korrekt, sodass wir Ihnen diese Funktion leider nicht anbieten können.

Mehr zum Thema

Anfang Footer Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

Auf dieser Website nutzen wir Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und (anonymisierten) personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der eigenverantwortlichen statistischen Analyse/Messung, der Einbindung sozialer Medien sowie der IT-Sicherheit. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und von diesen verarbeitet (Details siehe Datenschutzerklärung Punkt 4.c). Bei der Einbindung von sozialen Medien und interaktiver Elemente werden Daten auch durch die Anbieter (z.B. google) außerhalb des Rechtsraums der Europäischen Union gespeichert, dadurch kann trotz sorgfältiger Auswahl kein dem europäischen Datenschutzniveau gleichwertiges Schutzniveau sichergestellt werden. Sämtliche Einwilligungen sind freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und können jederzeit über den Link „Datenschutzeinstellungen anpassen“ in der Fußzeile unten widerrufen oder individuell eingestellt werden.

  • Logo der Bundeswehr

    Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

    Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutzerklärung