Amtshilfe: Wie kommt die Bundeswehr zum Einsatz?
Bevor die Bundeswehr im Inneren Hilfe leisten darf, müssen die zuständigen zivilen Behörden einen Antrag auf Amtshilfe stellen.
Im nordrhein-westfälischen Kreis Düren kämpft die Feuerwehr seit Donnerstagabend gegen die Waldbrände, mehrere Hundert Hektar Waldfläche stehen in Flammen. Ein Ortsteil der Gemeinde Hürtgenwald musste evakuiert werden. Da die zivilen Einsatzkräfte vor Ort die Ausbreitung des Feuers nicht mehr verhindern konnten, wurde die Bundeswehr um Unterstützung gebeten.
Durch das Schlagen von Schneisen mit Bergepanzern kann die Feuerwehr unmittelbar zu den Glutnestern im Wald vordringen
Bundeswehr
Die Bundeswehr unterstützt die zivilen Einsatzkräfte vor Ort auf Anfrage des zivilen Krisenstabes
Bundeswehr
Der Löschwasserbehälter Smokey fasst circa 5.000 Liter Wasser
Bundeswehr
Rund 32 Umläufe flogen die beiden NH-90 am ersten Tag ihres Einsatzes
Bundeswehr/Lea Bacherle
Mit dem Hubschrauber CH-53 können große Mengen Wasser direkt an die Brandstellen verbracht werden
BundeswehrBereits seit Donnerstagnacht ist die Bundeswehr zur Unterstützung der zivilen Feuerwehren im Einsatz. Soldatinnen und Soldaten der Technischen Schule des Heeres sind mit zwei Bergepanzern im Einsatz und schlagen Brandschneisen. Am Freitag sind zwei Hubschrauber NH-90 des Transporthubschrauberregiments 10 aus Faßberg in Niedersachsen vor Ort angekommen. Seit Freitagnachmittag unterstützen die Soldatinnen und Soldaten in der Amtshilfe die zivilen Einsatzkräfte mit Löschwasserabwürfen aus der Luft.
Darüber hinaus befinden sich Soldatinnen und Soldaten des Kreisverbindungskommandos Düren am Brandort und koordinieren den Einsatz der Bundeswehrkräfte. Die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr bei den Löscharbeiten erfolgen dabei immer unter Federführung der lokalen zivilen Einsatzkräfte. Voraussetzung für die Hilfe der Bundeswehr nach Artikel 35 des Grundgesetzes ist ein Amtshilfeantrag der zuständigen Behörde. Dieser wird im Operativen Führungskommando der Bundeswehr genehmigt und gleichzeitig die angeforderte Unterstützung innerhalb der Bundeswehr beauftragt. Die Bundeswehr darf aus verfassungsrechtlichen Gründen nur nach einem Amtshilfeersuchen der zivilen Behörden tätig werden und hält auch keine speziellen Ressourcen für Amtshilfeeinsätze bereit.
von Bertie Meyer