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Soldat telefoniert

Willkommen beim Team des Bewerbungsservice

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Arztbesuch, Assessment, Berufsförderungsdienst (BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr), Bewerbung, Beihilfe, Fahrtkosten, Gehalt, Kindergeld, Sozialdienst, Sporttest (BFTBasis-Fitness-Test), Trennungsgeld, Unterlagen, Wohnungsfürsorge …

Sind Sie sich unsicher oder nervös was Ihren Besuch im Assessment betrifft? Benötigen Sie Auskunft zu Ihren eingereichten Unterlagen? Oder haben Sie Fragen zu einem der oben genannten Punkte?

Dann nutzen Sie den direkten Kontakt zum Bewerbungsservice und rufen Sie einfach einen der nachfolgenden Sachbearbeiter/-innen an.

Öffnungszeiten
Bundeswehr

FAQFrequently Asked Questions

Den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung können Sie auf dem Bewerbungsportal der Bundeswehr https://bewerbung.bundeswehr-karriere.de/erece/portal/index.html einsehen. Detailliertere Auskünfte können Sie gern per Email (BewerbungsserviceMuenchen@bundeswehr.org) oder telefonisch unter der Rufnummer +49 89 1249 5181 sowie über die Durchwahlen 5182 oder 5183 oder 5184 des Bewerbungsservices erfragen.

Ihre Bewerbung wird über Ihren zuständigen Karriereberater erstellt und an das entsprechende Karrierecenter der Bundeswehr weitergeleitet. Einen Termin bei der Karriereberatung können Sie telefonisch unter der 0800 9800880 vereinbaren.

Jeder Bewerber erhält eine Eingangsbestätigung sobald seine Bewerbung durch unser Team erfasst wurde. Aufgrund der hohen Bewerbungszahlen kann dies leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Möchten Sie dennoch den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung wissen, so rufen Sie bitte einen unserer Ansprechpartner an.

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Ladungstermin haben oder diesen nicht wahrnehmen können, rufen Sie bitte einen unserer Ansprechpartner an.

Sie können ihren Termin telefonisch oder per Email über unsere Ansprechpartner verschieben lassen. Beachten Sie bitte, dass eine Verschiebung nur aus zwingend notwendigen Gründen möglich ist. Das gewährleistet uns eine zügige und reibungslose Bearbeitung aller Bewerbungen.

Bitte informieren Sie uns über Verspätungen oder kurzfristige Absagen. Informieren Sie bitte schnellstmöglich die Bewerberbetreuung. Sie können diese telefonisch unter der 089 1249 5255 erreichen.

Wenn sie Ihren Termin verpasst haben, rufen Sie einen unserer Ansprechpartner an. Sie erhalten dann einen neuen Termin von uns. Bitte beachten Sie: eine erneute Terminvergabe kann mit erheblichen zeitlichen Verschiebungen verbunden sein.

https://www.bundeswehrkarriere.de/ihre-berufung/assessment-trainer vorbereiten. Außerdem können Sie sich in der Karrierekaserne https://www.karrierekaserne.de/home mit Ihren angestrebten Verwendungen detailliert auseinandersetzen. Weiterhin wird eine körperliche Grundfitness für das erfolgreiche Bestehen des Sporttests erwartet. Die Anforderung des Sporttest können Sie unter dem nachfolgenden Link abrufen Sporttest (PDF, 392,9 KB).

Unsere Ansprechpartner des Bewerbungsservice stehen Ihnen während des gesamten Bewerbungsprozesses telefonisch und per Email zur Seite.

Geben Sie für die Anreise mit dem PKW die Adresse des Karrierecenters der Bundeswehr München, Dachauer Straße 128 Dienstgebäude 1 80637 München, in ihr Navigationsgerät ein. Eine begrenzte Anzahl an Parkmöglichkeiten steht auf dem Gelände zur Verfügung. Zur Einfahrt müssen Sie Ihr Einladungsschreiben vorzeigen. Bringen Sie bitte Ihre ungenutzten Bahngutscheine mit.

Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln erhalten Sie zusammen mit dem Einladungsschreiben und der Anfahrtsbroschüre zwei Gutscheine für die Deutsche Bahn. Mit diesen Gutscheinen können Sie an einem Schalter der Deutschen Bahn kostenfrei Zugtickets für Ihre An- und Abreise erwerben.

Grundsätzlich ist dies nicht vorgesehen, da Ihr Dienstposten explizit für Sie nach den geltenden Kriterien ausgewählt wurde. Sollte dies zu persönlichen Problemen führen, nehmen Sie bitte Verbindung mit uns auf.

Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr erhalten kein Entgelt für ihre Arbeit, sondern Besoldung. Die Bundeswehr bietet dabei attraktive Verdienstmöglichkeiten.
Die Besoldung wird durch das Bundesbesoldungsgesetz geregelt. Sie wird monatlich im Voraus und frei von Sozial- und Rentenversicherungsbeiträgen gezahlt. Die Besoldung besteht in erster Linie aus dem Grundgehalt. Das Grundgehalt bestimmt sich nach dem jeweiligen Dienstgrad, der einer Besoldungsgruppe der Besoldungsordnung zugeordnet ist.

Für eine exakte und individuell angepasste Berechnung Ihrer Bezüge können Sie den Bezügerechner des Bundes benutzen.

Die einzigen verpflichtenden Versicherung ist die Pflegepflichtversicherung. Über weiter nützliche Versicherungen erhalten Sie ausführlichere Information über die Ansprechpartner des Bundeswehrsozialdienstes oder beim Einführungsvortrag zur Absicherung nach Dienstantritt in Ihrer zuständigen Truppe.

 

Über die sozialen Angebote der Bundeswehr können sie sich auf https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge informieren. Unter dem Reiter „Betreuung & Fürsorge“ sind vielfältige Angebote zu finden die Sie während und nach Ihrer Dienstzeit wahrnehmen können.

Solange Sie sich bei der Bundeswehr in Ausbildung befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, wird Ihnen durch den Truppenteil eine Ausbildungsbestätigung für die Vorlage bei der Familienkasse übergeben.

Sie erhalten circa 3 bis 4 Wochen vor Ihrem Dienstantritt auf dem Postweg ein Begrüßungsschreiben Ihrer Grundausbildungseinheit in dem Sie weitere Informationen zu Ihrem Dienstantritt und der Grundausbildung erhalten. Wenn vorher Fragen auftauchen sollten, können Sie sich gerne an die Ansprechpartner*innen des Bewerbungsservice wenden.

Während der Grundausbildung sind Sie zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft in der Kaserne verpflichtet. Sie wohnen in der Regel mit mehreren Kameraden*innen auf einer Stube und unterliegen den Regelungen des Zapfenstreiches.

Nach der Grundausbildung sind Sie bis zum 25. Lebensjahr kasernenpflichtig. Dies bedeutet das Sie einen Anspruch auf eine Unterkunft in der Kaserne haben, diese in der Regel aber nicht zwingend nutzen müssen. Sie haben oftmals die Möglichkeit als sogenannter Heimschläfer nach Dienstende zu Hause sein. Über das 25. Lebensjahr hinaus kann Ihnen im Rahmen der Verfügbarkeit eine Unterkunft zur Verfügung gestellt werden.
Freiwillig Wehrdienst Leistende wird die Unterkunft kostenlos bereitgestellt.
Als Soldat auf Zeit müssen Sie für die Unterkunft eine geringe Miete bezahlen.

Generell besteht für Soldat*innen eine Duldungspflicht. Wie bei vielen anderen Impfungen auch ist die COVID-19Coronavirus Disease 2019 Impfung bei allen Soldaten*innen duldungspflichtig. Sollten Sie zum Eintritt in die Bundeswehr noch nicht geimpft sein, wird dies zeitnah nach dem Dienstantritt durchgeführt.