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Nationale Katalogisierungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland

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Eine Ablaufschema

Vereinfachte Darstellung des Ablaufes der Katalogisierung

Bundeswehr

Die Nationale Katalogisierungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland [englisch: German National Codification Bureau / DEU NCB] ist zuständig für die Materialkatalogisierung aller (Waffen-)Systeme, Geräte und Einzelartikel, für welche deutsche Firmen verantwortlich zeichnen (im Sinne von vorhandenen Designrechten, Konstruktionsrechten usw.) und in den Mitgliedstaaten des NATONorth Atlantic Treaty Organization AC/135 beschafft und genutzt werden. Das dabei zur Anwendung kommende System der Einheitlichen Materialkatalogisierung beruht auf den einheitlichen Grundsätzen und Verfahren des NATONorth Atlantic Treaty Organization Codification System.

Hinweis für Auftragnehmer

Bei Fragen zur Beantragung der Katalogisierung wenden Sie sich als Auftragnehmer bitte immer zuerst an Ihren jeweiligen deutschen oder ausländischen (öffentlichen) Auftraggeber (Vertragspartner).

Die Beantragung der Katalogisierung erfolgt immer über die offiziellen deutschen bzw. ausländischen Beschaffungsbehörden, welche die Katalogisierung bei der für sie zuständigen Katalogisierungsbehörde veranlassen. Eine Katalogisierung direkt für Hersteller oder Händler ist gemäß den Regularien des NATONorth Atlantic Treaty Organization Codification System nicht zulässig!

Unterstellung

Die Nationale Katalogisierungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland ist fachlich dem Bundesministerium der Verteidigung und organisatorisch dem Logistikkommando der Bundeswehr zugeordnet.

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Erreichbarkeit

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