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Zahlen, Daten und Fakten zur Bundeswehr

Der Schriftzug „BundeswehrCheck“ auf Polygonmuster

Bundeswehr

Informationen aus erster Hand

Zahlen, Daten und Fakten zur Bundeswehr

Der Bundeswehrcheck zu aktuellen Themen aus den Schlagzeilen.

Die Bundeswehr macht Schlagzeilen, und das ist auch gut so. Denn die sicherheitspolitische Lage ändert sich ständig. Wer immer auf dem neuesten Stand sein will, braucht verlässliche Informationen. Der Bundeswehrcheck bietet Zahlen, Daten, Fakten - aus erster Hand. Er wird regelmäßig um neue Themen erweitert und bietet die Möglichkeit, tiefer in die Materie einzusteigen.

Auslandsaufenthalt nur mit Genehmigung der Bundeswehr? [Stand 07.04.2026]

Worum geht es?
„Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen […].“ Dieser Satz im Wehrpflichtgesetz wirft die Frage auf, ob alle deutschen Männer im Alter zwischen 17 und 45 bereits jetzt eine Genehmigung der Bundeswehr brauchen, wenn sie länger als drei Monate das Land verlassen wollen.

Hier die Antwort:

Nein. Männer zwischen 17 und 45 Jahren brauchen sich nicht gesondert vor einem Auslandsaufenthalt abmelden. Das Verteidigungsministerium wird eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht noch diese Woche zulassen. Das Gesetz sieht dies ausdrücklich vor. Ganz einfach also: Es muss sich vor der Abreise niemand abmelden.

Nichts. Das Gesetz sieht keine Sanktionen vor, wenn eine Genehmigung nicht eingeholt wird.

Sollte eine Ausreisegenehmigung wieder erforderlich werden, wären die Karrierecenter der Bundeswehr für eventuelle Genehmigungen zuständig. Hier müssten sich Männer zwischen 17 und 45 Jahren dann bei Aufenthalten über drei Monaten eine Genehmigung einholen. Aktuell gilt aber für alle: Es braucht keine Genehmigungen für Auslandsaufenthalte.

Das könnte sich ändern, wenn sich die Sicherheitslage verschärfen und der Wehrdienst verpflichtend werden sollte. Für diesen Fall hat das Verteidigungsministerium mit dem Gesetz vorgesorgt. 

Hier gibt es weitere Informationen zum Wehrdienst.

Fotos und Videos in Kasernen [Stand: 07.03.2026]

Worum geht es?
Das spontane Filmen und Fotografieren in militärischen Einrichtungen ohne Genehmigung - beispielsweise in Kasernen, auf Übungsplätzen oder auf Schiffen - ist verboten. Soldatinnen und Soldaten, die etwa für ihren Social Media-Account fotografieren oder filmen möchten, müssen sich zuerst an die zuständigen Vorgesetzen wenden und vorab eine Genehmigung einholen: Pauschal oder im Einzelfall. Erst wenn verlässlich geprüft und final entschieden worden ist, dass es keine Gründe gegen Aufnahmen gibt, darf gefilmt und fotografiert werden. Davon ausgenommen ist Personal, dessen Auftrag es ist, zu filmen, zu berichten oder zu dokumentieren.

Diese Regel ist seit dem 20. Februar 2026 wieder in Kraft getreten und das hat gewichtige Gründe. Der Schutz der militärischen Technik und Fähigkeiten sowie geheimer Informationen vor Spionage und Sabotage spielt dabei eine zentrale Rolle. Ausländische Nachrichtendienste haben ein großes Interesse an Inneneinsichten der Bundeswehr. Es ist zum Beispiel bekannt, dass sie Bildmaterial aus sozialen Medien scannen und systematisch nutzen, um Erkenntnisse über Ausrüstung und Verfahren zu gewinnen. Bereits kleine Details im Hintergrund eines Fotos oder eines kurzen Videos können Hinweise auf Personal, Material oder Sicherungsmaßnahmen der Bundeswehr liefern. Daher ist von großer Bedeutung, sensible Informationen sowie militärische Abläufe vor der Auswertung durch Geheimdienste - gerade auch von aggressiv auftretenden Staaten - zu schützen.

Die Regelung schützt darüber hinaus das Personal der Bundeswehr. Während es auf der einen Seite Soldatinnen und Soldaten gibt, die gern von ihren Erfahrungen auf Social Media-Plattformen berichten, gibt es andere, die auch aufgrund der oben genannten Aspekte nicht auf Fotos und Filmen erscheinen wollen. Es gilt also, die Persönlichkeitsrechte aller zu wahren.

Was macht die Bundeswehr?
Das Verteidigungsministerium verschärft aufgrund der Sicherheitslage die Regeln für das Fotografieren und Filmen auf eigenem Gelände. 

Grönland-Erkundung [Stand: 31.01.2026]

Worum geht es?
Die Arktis und der Hohe Norden werden sicherheitspolitisch immer wichtiger. Russland und China nutzen die Region zunehmend auch militärisch und stellen damit die Freiheit der Verkehrs-, Kommunikations- und Handelswege in Frage. Grönland ist eine autonome Region Dänemarks und somit Teil der NATO.

Was macht die Bundeswehr?
Deutschland hat mit NATO-Partnern eine militärische Erkundungsmission in Grönland durchgeführt. Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr verschafften sich Ende Januar 2026 einen Überblick über die Sicherheitslage vor Ort. Deutschland folgte einer Einladung aus Dänemark.

Mehr zu der Erkundungsmission der Bundeswehr in Grönland gibt es hier.

Extremismus in Zweibrücken [Stand: 14.01.2026]

Worum geht es?
Beim Fallschirmjägerregiment 26 aus Zweibrücken kam es 2025 zu Drogenmissbrauch, extremistischen Handlungen und sexuellen Übergriffen. Verteidigungsminister Boris Pistorius sagte: „Die gemeldeten Fälle von Rechtsextremismus, sexuellem Fehlverhalten und Drogenkonsum in Zweibrücken sind erschütternd. Sie stehen im krassen Widerspruch zu den elementaren Werten der Bundeswehr. Wir stehen für Respekt und die Prinzipien der Inneren Führung.“ 

Was macht die Bundeswehr?
Wehrdisziplinaranwaltschaft und Staatsanwaltschaft sind eingeschaltet, um die Vorgänge aufzuklären. Erste Strafen bereits wurden verhängt. 

Die ausführliche Berichterstattung zu den Vorfällen in Zweibrücken gibt es hier.

Verzögerung bei IT-Modernisierung [Stand: 09.01.2026]

Worum geht es?
Die Bundeswehr modernisiert ihre zentrale Informationssoftware: die Standard-Anwendungs-Software-Produktfamilien, kurz SASPF. Truppe und Wehrverwaltung verarbeiten mit SASPF Prozesse in den Bereichen Logistik, Rechnungswesen, Personalwirtschaft und Datenanalyse.  Der Hersteller von SASPF stellt den Support in einigen Jahren ein. Die Bundeswehr stellt daher auf die Software S/4HANA um. Weil es zu Verzögerungen kam, wurden Befürchtungen laut: Die Einsatzbereitschaft der Alarmrotten der Luftwaffe könne betroffen sein, hieß es zum Beispiel.

Was macht die Bundeswehr?
Die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr ist durch die Umstellung nicht gefährdet. Aufgrund der hohen Bedeutung der zentralen Informationssoftware für die Bundeswehr wurde frühzeitig mit der Umstellung von SASPF auf S/4HANA begonnen. Der Support für die Software SASPF ist bis 2030 sichergestellt. 

Der detaillierte Bericht zur Umstellung von SASPF auf S/4HANA ist hier zu finden. 

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