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Klar geregelt

Umgang mit Sexualität und sexualisiertem Fehlverhalten in der Bundeswehr

Umgang mit Sexualität und sexualisiertem Fehlverhalten in der Bundeswehr

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Wie geht die Bundeswehr mit Sexualität und sexualisiertem Fehlverhalten um? Das ist klar geregelt: 2023 trat die Allgemeine Regelung A-2610/2 „Umgang mit Sexualität und sexualisiertem Fehlverhalten“ im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung in Kraft. Diese führt alle bisher bestehenden Einzelregelungen und Vorgaben zu diesem Themenfeld zusammen. Die Inhalte wurden auch an die gesellschaftlichen Veränderungen angepasst. 

Silhouette eine Mannes von der Seite

Menschen, die sexualisiertes Fehlverhalten erleben mussten, lässt die Bundeswehr nicht allein. Sie können sich an die Ansprechstelle Diskrimimierung und Gewalt der Bundeswehr wenden.

Bundeswehr/Torsten Kraatz

Die Regelung zeigt auf, bei welchem sexuell motivierten Verhalten eine arbeits-, disziplinar- oder strafrechtliche Relevanz vorliegen kann. Es werden sowohl Maßnahmen zur Prävention als auch zur Sanktion ausgeführt und der Opferschutz wird noch stärker betont. Alle dort vorgesehenen Abläufe und Maßnahmen dienen gleichermaßen dem Schutz Betroffener und Geschädigter, der Wahrung der Rechte der Beschuldigten sowie der Aufrechterhaltung des reibungslosen Ablaufs des Dienstbetriebes. Die neue Regelung beinhaltet auch Aushänge für die Dienststellen zu Verhaltensweisen und Ansprechstellen im Bereich des Opferschutzes.

Sexualisiertes Fehlverhalten hat keinen Platz in der Bundeswehr

Sexualität ist natürlich und Ausdruck der Persönlichkeit. Sie ist dem Privatleben zuzuordnen und als Bestandteil der Privat- und Intimsphäre vor staatlichem Zugriff besonders geschützt. Die Intimsphäre und mit ihr die Sexualität der Bundeswehrangehörigen sind daher einer Einflussnahme durch den Dienstherrn grundsätzlich entzogen.

Das Handeln von Bundeswehrangehörigen im privaten Lebensbereich kann sich gleichwohl auf den Dienst auswirken und unter Umständen die Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Truppe beeinträchtigen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn

Sexuelle Belästigungen sowie jede andere Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung können einen schwerwiegenden Angriff auf die Würde und körperliche Integrität darstellen. Es besteht zudem der Verdacht einer Dienstpflichtverletzung sowie einer Straftat. 

Neben den unter Strafe gestellten Verhaltensweisen gehören dazu auch

Sexualisiertes Fehlverhalten geht immer mit unkameradschaftlichem oder unkollegialem Verhalten einher. Es läuft den Grundsätzen der Inneren Führung und dem zivilen Führungsverständnis zuwider.

Alle in der Bundeswehr und im Verteidigungsministerium können von diskriminierendem Verhalten oder sexualisiertem Fehlverhalten betroffen sein, aber auch von rufschädigendem Verhalten durch üble Nachrede, Verleumdung und aufgrund einer falschen oder unwahren Verdächtigung (auch mit sexuellem Bezug).

Der Schutz Betroffener ist für Vorgesetzte Kernbestandteil der Fürsorgepflicht und damit Führungsaufgabe. Die Ansprechstelle Diskriminierung und Gewalt in der Bundeswehr unterstützt Betroffene beim Umgang mit ihrem Anliegen und koordiniert weitere Schritte. Sie steht allen aktiven und ehemaligen militärischen und zivilen Angehörigen der Bundeswehr sowie des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme ist vertraulich und auf Wunsch anonym möglich.

Kontakt zur Ansprechstelle Diskriminierung und Gewalt in der Bundeswehr

Montag bis Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr
0228/12-13333 (extern) oder 90-3400-13333 (intern)
BMVgAnsprStDiskriminierung@bmvg.bund.de 

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