Familienzuschlag

Wer bei der Bundeswehr arbeitet und eine eigene Familie hat, erhält als Beamtin oder Beamter bzw. als Soldatin oder Soldat einen Familienzuschlag.

In einer gestellten szene empfängt eine Soldatin ihre Tochter in der U-Bahn Station Bundestag in Berlinuer Inhalt (1)

Der Familienzuschlag ist ein Teil der Dienstbezüge und wird zusätzlich zum Grundgehalt gewährt. Er trägt insbesondere der Situation der Familien mit Kindern Rechnung. Der Familienzuschlag wird im Bundesbesoldungsgesetz geregelt.

Wie hoch ist der Familienzuschlag bei der Bundeswehr?

Die Höhe des Familienzuschlags richtet sich nach den Familienverhältnissen der Besoldungsempfängerin oder des Besoldungsempfängers:

  • Familienzuschlag der Stufe 1 (sog. Verheiratetenzuschlag) für Verheiratete, Verpartnerte (Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben), Verwitwete und Geschiedene,
  • Familienzuschlag der Stufe 2 (sog. Kinderzuschlag) für jedes kindergeldberechtigte Kind.

Die genauen Beträge können der Anlage V zum BBesG in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung entnommen werden.

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