Kann ich die besondere Auslandsverwendung widerrufen?
Kann ich die besondere Auslandsverwendung widerrufen?
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Reservistinnen und Reservisten, die sich schriftlich bereit erklärt haben, an besonderen Auslandsverwendungen teilzunehmen, können diese Erklärung jederzeit generell oder für eine konkrete, besondere Auslandsverwendung widerrufen. Der Widerruf ist dem zuständigen Karrierecenter schriftlich zu erklären.
Achtung:
Nach Bestandskraft des Heranziehungsbescheides ist der Widerruf ausgeschlossen.
Was bedeutet das für Sie?
Da ein Widerruf nicht mehr möglich ist, müssen Sie einen Antrag auf Entpflichtung von der besonderen Auslandsverwendung bei ihrem Karrierecenter stellen.
Diesem Antrag ist stattzugeben, wenn die Heranziehung für die Reservistin oder den Reservisten wegen persönlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde.
Nach der Entpflichtung dürfen Reservistendienstleistende nicht mehr in der besonderen Auslandsverwendung eingesetzt werden. Sie sind so bald wie möglich, ins Inland zurückzuführen. Nach Abgeltung entstandener Urlaubsansprüche und Durchführung der für die Entlassung notwendigen Maßnahmen wird die Dienstleistung beendet.