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Voraussetzungen für den Dienst in der Bundeswehr

Mehrere Soldaten knien mit ihren Waffen auf einer Wiese vor einem Wald.

Bundeswehr/Leon Rodewald

Menschen und Karrieren

Voraussetzungen für den Dienst in der Bundeswehr

Staatsbürgerschaft, Schulabschluss, Alter: Welche Bedingungen gelten, um in der Bundeswehr zu starten?

Die Bundeswehr ist einer der größten Arbeitgeber Deutschlands. Mehr als 185.000 Soldatinnen und Soldaten bilden den Kern der Truppe. Dazu kommen über 81.000 Zivilbeschäftigte. Insgesamt sind es mehr als 266.000 Menschen, die sich für Deutschlands Sicherheit einsetzen (Stand: März 2026). Ob militärische Laufbahn, Beamtenverhältnis oder Tarifbeschäftigung: Die Voraussetzungen für eine Einstellung unterscheiden sich je nach Beschäftigungsform und Statusgruppe.

Viele Wege führen zum Bund

Vielfalt und Chancengerechtigkeit gehören zum Selbstverständnis der Bundeswehr. Gesucht werden Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen und Biografien: von der Mechanikerin über den Informatiker bis zur Medizinstudentin. Die möglichen Tätigkeiten decken nahezu jede Berufsgruppe ab. Die Zugangswege sind dabei vielfältiger, als viele erwarten.

Unabhängig von der Laufbahn und der Beschäftigungsform gelten in der Bundeswehr für alle Bewerberinnen und Bewerber folgende Grundvoraussetzungen:

Bundeswehr und Staatsbürgerschaft

Welche Schulabschlüsse sind Mindestvoraussetzung?

Die Anforderungen zum Schulabschluss variieren bei Soldatinnen und Soldaten je nach Laufbahngruppe. 

Für zivile Laufbahnen gilt ähnliches wie bei Soldatinnen und Soldaten: 

Tarifbeschäftigte können je nach Fachgebiet auch ohne entsprechende Ausbildung oder abgeschlossenes Studium eingestellt werden.

Altersgrenzen im Überblick

Gesundheit und Fitness

Mit Stethoskop und Armbinde wird bei einer Person der Blutdruck gemessen.
Sicherheit geht alle an

Neuer Wehrdienst: Assessment und Musterung

Wer ist geeignet für den Dienst in der Truppe? Zum Verfahren gehören unter anderem eine ärztliche Begutachtung sowie ein Computertest.

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Alternativen zum Dienst in Uniform

Wer die Voraussetzungen für eine Einstellung als Soldat oder Soldatin nicht erfüllt, sei es wegen des Alters, des Bildungsabschlusses oder der Staatsangehörigkeit, muss nicht zwingend auf eine Tätigkeit im Umfeld der Bundeswehr verzichten. Es gibt verschiedene Wege, die Bundeswehr auch ohne Uniform oder einen Beamtenstatus zu unterstützen.

Zivile Beschäftigung statt Dienst in Uniform

Reserve, auch noch im gehobenen Alter 

Der Reservistendienst steht allen Personen offen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die militärischen Grundvoraussetzungen erfüllen. Wer früher gedient hat, kann über den Dienst als Reservistin oder Reservist noch bis zum 65. Lebensjahr weiterhin einen Beitrag leisten. Interessierte erfahren hier mehr zur Reserve der Bundeswehr.

Die Bundeswehr durch ein Ehrenamt erleben

Parallel dazu bieten viele bundeswehrnahe Organisationen und Verbände eine Teilhabe durch ehrenamtliches Engagement an – und das meist völlig unabhängig von Einstellungsvoraussetzungen des Öffentlichen Dienstes. Zu ihnen zählen neben militärisch geprägten Verbänden auch religiöse oder kulturelle Arbeitsgemeinschaften, Initiativen für Kinderhilfe und soziale Netzwerke. Eine erste Übersicht an möglichen Ansprechpartnern finden Sie auf der Seite des Netzwerks der Hilfe.

Fragen und Antworten

Ob Alter, Vorstrafen oder Wehrdienst – rund um die Bewerbung bei der Bundeswehr gibt es viele Fragen. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.

Kann ich mit Vorstrafen oder laufendem Ermittlungsverfahren zur Bundeswehr?

Kleinere Vergehen schließen eine Bewerbung nicht automatisch aus. Entscheidend sind Art, Zeitpunkt und Schwere der Straftat. Die Prüfung erfolgt im Einzelfall. Verurteilungen wegen Gewaltdelikten, Drogen oder Eigentumsdelikten führen häufig zur Ablehnung. Bei einem laufenden Ermittlungsverfahren wird die Bewerbung bis zum Verfahrensabschluss zurückgestellt. Je nach Ausgang kann eine Einstellung danach möglich sein oder dauerhaft ausgeschlossen werden.

Darf ich zur Bundeswehr, wenn ich schon in anderen Streitkräften gedient habe?

Grundsätzlich ja, solange eine deutsche Staatsbürgerschaft vorliegt. Ein früherer Dienst in Streitkräften von EU- und NATO-Staaten ist in der Regel unproblematisch. Bei Armeen außerhalb der EU und der NATO kann eine Einzelfallprüfung erforderlich sein. Frühere Dienstzeiten und Qualifikationen können unter Umständen angerechnet werden.

Kann ich während meiner Ausbildung zum Bund?

Nein, das ist nicht möglich. Der Freiwillige Wehrdienst oder eine Verpflichtung als Soldat oder Soldatin auf Zeit sind Vollzeitarbeitsverhältnisse. Eine parallele zivile Ausbildung ist aus diesem Grund nicht möglich. Die Bundeswehr bietet jedoch eigene, zivil anerkannte Ausbildungen an. Offene Stellenausschreibungen und freie Ausbildungsplätze finden Sie hier im Bewerbungsportal der Bundeswehr.

Kann ich mit 40, 50 oder 60 Jahren noch zur Bundeswehr?

Ja, je nach Laufbahn und Beschäftigungsform sind Einstiege auch im fortgeschrittenen Alter möglich. Wer als Soldat oder Soldatin auf Zeit einsteigen möchte, darf das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für Quereinsteigende in den Sanitätsdienst, den Militärmusikdienst oder den Geoinformationsdienst gilt eine Altersgrenze von 65 Jahren. Mehr Informationen erhalten Sie bei einem Gespräch mit den Karriereberaterinnen und Karriereberatern der Bundeswehr.

Ändert sich etwas wegen dem Neuen Wehrdienst?

Nein, für laufende Bewerbungen ändert sich nichts. Das Gesetz zum Neuen Wehrdienst trat zum 1. Januar 2026 in Kraft. Seitdem darf die Bundeswehr Daten von Meldebehörden abrufen. Die Erfassung beginnt mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Wenig später erhalten die 18-Jährigen den Brief mit den Zugangsdaten für den Onlinefragebogen. Erfasst werden alle deutschen Staatsangehörigen, unabhängig von weiteren Staatsangehörigkeiten. Freiwilligenmeldungen sind davon unberührt.

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