Inhalt

Qualitätsmanagement bei Aufträgen der Bundeswehr

Das Qualitätsmanagement der Bundeswehr sichert die Qualität der Ausrüstung. Es basiert auf den Qualitätsanforderungen der NATONorth Atlantic Treaty Organization, den sogenannten Allied Quality Assurance Publications (AQAPAllied Quality Assurance Publications) und gibt vor, was Auftragnehmer der Bundeswehr beachten müssen.

Anforderungen an Auftragnehmer

Das BAAINBwBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr ist der zentrale öffentliche Beschaffer für die bedarfs- und forderungsgerechte Ausstattung der Bundeswehr. Gleichzeitig ist es für die Qualität der Ausstattung verantwortlich. Um die Qualität der beauftragten Leistung zu sichern, stellt die Bundeswehr konkrete Anforderungen an ein umfassendes Qualitätsmanagement, das Auftragnehmer anwenden müssen.  

In seinen Verträgen mit Auftragnehmern legt das BAAINBwBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr die Forderungen zur Qualitätssicherung detailliert fest. Sie dienen sowohl dem Leistungserbringer als auch dem Auftraggeber BAAINBwBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr als klar definierte Arbeitsgrundlagen und genaue Richtlinien für die Zusammenarbeit. Die Verträge beinhalten als Vertragsbestandteile auch Anforderungen der NATONorth Atlantic Treaty Organization. Damit gewährleistet die Bundeswehr, dass die Systeme und Technik der Streitkräfte innerhalb des transatlantischen Bündnisses nahtlos zusammenarbeiten können. 

Wie führt die Bundeswehr Qualitätsmanagement durch?

Im Rahmen des Qualitätsmanagements bei Aufträgen der Bundeswehr trifft das BAAINBwBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr mit seinen Auftragnehmern regelmäßig die vertragliche Vereinbarung, dass diese alle notwendigen Elemente des Qualitätsmanagementsystems auf den Vertragsgegenstand anwenden. Dies umfasst insbesondere die beteiligten Personen, Mittel, Verfahren und Prozesse.

Ferner verpflichtet die Bundeswehr ihre Auftragnehmer dazu, ein Qualitätsmanagementsystem zu unterhalten, welches die für den jeweiligen Vertragsgegenstand notwendigen Qualitätsplanungs-, Qualitätslenkungs-, Qualitätskontroll-, Qualitätssicherungs- und Qualitätsverbesserungsaktivitäten nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Qualitätssicherungsanforderungen erfüllt.

Wie kontrolliert die Bundeswehr das Qualitätsmanagement?  

In den Verträgen werden je nach identifizierten Qualitätsrisiken im Hinblick auf festgelegte Qualitätsanforderungen sowohl Qualitätssicherungsanforderungen als auch das Recht auf amtliche Qualitätssicherung beim Auftragnehmer durch den öffentlichen Auftraggeber (Güteprüfung gemäß §12 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B - VOL/BVergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B) vereinbart.

In der Regel führt eine dem jeweiligen Auftragnehmer zugeordnete Regionalstelle des Zentrums für technisches Qualitätsmanagement (ZtQZentrum für technisches Qualitätsmanagement) im BAAINBwBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr die amtliche Qualitätssicherung (Güteprüfung) vor Ort durch. Diese entbindet den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Verantwortung, die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Insbesondere ersetzt der Prozess der amtlichen Qualitätssicherung nicht die Abnahme des jeweiligen Vertragsgegenstands durch den Auftraggeber (siehe § 12 (1) Satz 2 VOL/BVergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B).

Broschüre Qualitätssicherung bei Aufträgen der Bundeswehr

Der Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V.eingetragener Verein bietet in seinem Internetangebot eine Broschüre mit dem Thema „Qualitätssicherung bei Beschaffungs- und Entwicklungsaufträgen der Bundeswehr“.

Bei der Erarbeitung dieser Broschüre war auch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBwBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr) federführend beteiligt.

Zum Download der Broschüre (über das Angebot des BDSVBundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V.eingetragener Verein)

Qualitätssicherung im Bereich Medizinprodukte und Arzneimittel

Hier finden Sie Dokumente der amtlichen Qualitätssicherung aufgeführt, welche der öffentliche Auftraggeber Bundeswehr mit seinen Auftragnehmern im Bereich der Medizinprodukte und Arzneimittel vertraglich vereinbaren kann.

Auftragnehmer, Beschäftigte des Auftraggebers sowie interessierte Leserinnen und Leser haben die Möglichkeit, die hier eingestellten Dokumente herunterzuladen.

KurzbezeichnungDownloadVersion 
TS-QMATechnische Spezifikation: Qualitätssicherungsanforderungen zur Lieferung von Medizinprodukten und Arzneimitteln an die Bundeswehr (PDF, 466,8 KB)2025-03-10 

Weitere Informationen und Kontakt

Eine Auflistung der aktuell gültigen NATONorth Atlantic Treaty Organization-Anforderungen finden Sie im Headquarters Intranet der NATONorth Atlantic Treaty Organization, wenn Sie einen Zugang besitzen.

Wenn Sie Fragen an oder Feedback für die Abteilung Zentrum für technisches Qualitätsmanagement des BAAINBwBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr haben, erreichen Sie uns per E-Mail

Footer

Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

Auf dieser Website nutzen wir Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und (anonymisierten) personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der eigenverantwortlichen statistischen Analyse/Messung, der Einbindung sozialer Medien sowie der IT-Sicherheit. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und von diesen verarbeitet (Details siehe Datenschutzerklärung Punkt 4.c). Bei der Einbindung von sozialen Medien und interaktiver Elemente werden Daten auch durch die Anbieter (z.B. google) außerhalb des Rechtsraums der Europäischen Union gespeichert, dadurch kann trotz sorgfältiger Auswahl kein dem europäischen Datenschutzniveau gleichwertiges Schutzniveau sichergestellt werden. Sämtliche Einwilligungen sind freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und können jederzeit über den Link „Datenschutzeinstellungen anpassen“ in der Fußzeile unten widerrufen oder individuell eingestellt werden.

  • Logo der Bundeswehr

    Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

    Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutzerklärung