Das Qualitätsmanagement der Bundeswehr sichert die Qualität der Ausrüstung. Es basiert auf den Qualitätsanforderungen der NATO, den sogenannten Allied Quality Assurance Publications (AQAP) und gibt vor, was Auftragnehmer der Bundeswehr beachten müssen.
Anforderungen an Auftragnehmer
Das BAAINBw ist der zentrale öffentliche Beschaffer für die bedarfs- und forderungsgerechte Ausstattung der Bundeswehr. Gleichzeitig ist es für die Qualität der Ausstattung verantwortlich. Um die Qualität der beauftragten Leistung zu sichern, stellt die Bundeswehr konkrete Anforderungen an ein umfassendes Qualitätsmanagement, das Auftragnehmer anwenden müssen.
In seinen Verträgen mit Auftragnehmern legt das BAAINBw die Forderungen zur Qualitätssicherung detailliert fest. Sie dienen sowohl dem Leistungserbringer als auch dem Auftraggeber BAAINBw als klar definierte Arbeitsgrundlagen und genaue Richtlinien für die Zusammenarbeit. Die Verträge beinhalten als Vertragsbestandteile auch Anforderungen der NATO. Damit gewährleistet die Bundeswehr, dass die Systeme und Technik der Streitkräfte innerhalb des transatlantischen Bündnisses nahtlos zusammenarbeiten können.
Wie führt die Bundeswehr Qualitätsmanagement durch?
Im Rahmen des Qualitätsmanagements bei Aufträgen der Bundeswehr trifft das BAAINBw mit seinen Auftragnehmern regelmäßig die vertragliche Vereinbarung, dass diese alle notwendigen Elemente des Qualitätsmanagementsystems auf den Vertragsgegenstand anwenden. Dies umfasst insbesondere die beteiligten Personen, Mittel, Verfahren und Prozesse.
Ferner verpflichtet die Bundeswehr ihre Auftragnehmer dazu, ein Qualitätsmanagementsystem zu unterhalten, welches die für den jeweiligen Vertragsgegenstand notwendigen Qualitätsplanungs-, Qualitätslenkungs-, Qualitätskontroll-, Qualitätssicherungs- und Qualitätsverbesserungsaktivitäten nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Qualitätssicherungsanforderungen erfüllt.
Wie kontrolliert die Bundeswehr das Qualitätsmanagement?
In den Verträgen werden je nach identifizierten Qualitätsrisiken im Hinblick auf festgelegte Qualitätsanforderungen sowohl Qualitätssicherungsanforderungen als auch das Recht auf amtliche Qualitätssicherung beim Auftragnehmer durch den öffentlichen Auftraggeber (Güteprüfung gemäß §12 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B - VOL/B) vereinbart.
In der Regel führt eine dem jeweiligen Auftragnehmer zugeordnete Regionalstelle des Zentrums für technisches Qualitätsmanagement (ZtQ) im BAAINBw die amtliche Qualitätssicherung (Güteprüfung) vor Ort durch. Diese entbindet den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Verantwortung, die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Insbesondere ersetzt der Prozess der amtlichen Qualitätssicherung nicht die Abnahme des jeweiligen Vertragsgegenstands durch den Auftraggeber (siehe § 12 (1) Satz 2 VOL/B).
Broschüre Qualitätssicherung bei Aufträgen der Bundeswehr
Der Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. bietet in seinem Internetangebot eine Broschüre mit dem Thema „Qualitätssicherung bei Beschaffungs- und Entwicklungsaufträgen der Bundeswehr“.
Bei der Erarbeitung dieser Broschüre war auch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) federführend beteiligt.
Qualitätssicherung im Bereich Medizinprodukte und Arzneimittel
Hier finden Sie Dokumente der amtlichen Qualitätssicherung aufgeführt, welche der öffentliche Auftraggeber Bundeswehr mit seinen Auftragnehmern im Bereich der Medizinprodukte und Arzneimittel vertraglich vereinbaren kann.
Auftragnehmer, Beschäftigte des Auftraggebers sowie interessierte Leserinnen und Leser haben die Möglichkeit, die hier eingestellten Dokumente herunterzuladen.