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Luftwaffe

Lizenzierung

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Die Lizenzierung von Personal des technischen und des betrieblichen Bereichs erfolgt nach entsprechenden bundeswehreigenen oder zivilen Standards. Grundlage der Erteilung einer Lizenz ist jeweils die individuelle Prüfung der Voraussetzungen. Für die verantwortungsvolle Tätigkeit an und mit Luftfahrzeugen sowie zur Unterstützung des Flugbetriebs muss das dort eingesetzte Personal jeweils ausgebildet, qualifiziert und nach Vorliegen aller Voraussetzungen mit Lizenzen versehen werden. Diese Lizenzen sind zu überwachen und generieren Berechtigungen welche im Rahmen vorgegebener Gültigkeitskriterien regelmäßig zu erneuern sind.

Beim Technischen Personal werden folgende Personengruppen lizenziert und überwacht:

Das Betriebliche Personal umfasst:

Die Aufgabe beinhaltet parallel die Ausstellung von Bescheinigungen über militärische Flugerfahrungen für Angehörige der Bundeswehr zur Umschreibung von Militärischen Flugscheinen (MFS) in zivile Lizenzen, Bescheinigungen für den Erwerb von Flugfunksprechzeugnissen und die Ausstellung von Sonderlizenzen sowie die Anerkennung von Sprachnachweisen bzw. die Lizenzierung von aktiven Angehörigen der Bundeswehr bei dienstlicher Notwendigkeit nach der Verordnung (EUEuropäische Union) Nr. 1178/2011 Teil FCL. Letzteres umfasst sowohl Luftfahrzeugführer als auch Ausbildungs- und Prüfpersonal der entsprechenden Ausbildungseinrichtungen sowie Flugmedizinische Sachverständige.

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Referat 4 II a Betriebliches Personal

Das Referat 4 II a führt Lizenzverfahren für betriebliches Personal durch. Die Aufgabe weist eine hohe Diversifikation auf:

Dies umfasst auch die Ausstellung von Bescheinigungen über militärische Flugerfahrungen für Angehörige der Bundeswehr zur Umschreibung von Militärischen Flugscheinen (MFS) in zivile Lizenzen, Bescheinigungen für den Erwerb von Flugfunksprechzeugnissen und die Ausstellung von Sonderlizenzen sowie die Anerkennung von Sprachnachweisen.

Die Lizenzierung von aktiven Angehörigen der Bundeswehr bei dienstlicher Notwendigkeit nach der Verordnung (EUEuropäische Union) Nr. 1178/2011 Teil FCL erfolgt ebenfalls im Referat 4 II a. Das Verfahren umfasst sowohl Luftfahrzeugführer als auch Ausbildungs- und Prüfpersonal der entsprechenden Ausbildungseinrichtungen sowie Flugmedizinische Sachverständige.

Referat 4 II b Technisches Personal

Das Referat 4 II b ist zuständig für die Lizenzierung des technischen Personals.

Referat 4 II c Luft-Betreiber/ -einrichtungen

Innerhalb der Abteilung 4 des LufABwLuftfahrtamt der Bundeswehr übernimmt das Referat 4 II c die Zuständigkeit für die Genehmigung und Anerkennung von Luftfahrtbetreibern der Bundeswehr. Hierzu gehören unter anderem Betreiber von Luftfahrzeugen der Bundeswehr, Betriebe mit militärischem Flugbetrieb (zum Beispiel gewerbliche Dienstleister für die Flugzieldarstellung) sowie Einrichtungen des Flugführungsdienstes und deren jeweilige Ausbildungseinrichtungen. Die Verfahren zur Genehmiguing und Überwachung von Organisationen und Einrichtungen erfolgen auf Grundlage von militärischen Regelungen und Anforderungen in Übereinstimmung mit bzw. in Anlehung an zivile Vorgaben.

Im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung nach der Verordnung (EUEuropäische Union) Nr. 1178/2011 genehmigt und überwacht das Referat auch Ausbildungseinrichtungen für den Erwerb von Teil FCL Lizenzen und qualifiziert bzw. re-qualifiziert Flugsimulatoren nach CS-FSTD(A) und (H).

Ansprechpartner Lizenzierung

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