Lizenzierung
Lizenzierung
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Die Lizenzierung von Personal des technischen und des betrieblichen Bereichs erfolgt nach entsprechenden bundeswehreigenen oder zivilen Standards. Grundlage der Erteilung einer Lizenz ist jeweils die individuelle Prüfung der Voraussetzungen. Für die verantwortungsvolle Tätigkeit an und mit Luftfahrzeugen sowie zur Unterstützung des Flugbetriebs muss das dort eingesetzte Personal jeweils ausgebildet, qualifiziert und nach Vorliegen aller Voraussetzungen mit Lizenzen versehen werden. Diese Lizenzen sind zu überwachen und generieren Berechtigungen welche im Rahmen vorgegebener Gültigkeitskriterien regelmäßig zu erneuern sind.
Beim Technischen Personal werden folgende Personengruppen lizenziert und überwacht:
- Musterprüfer, Luftfahrttechnisches Prüfpersonal und freigabeberechtigtes Personal nach Zentralvorschrift A1-275/2-8901
- Luftfahrttechnisches Personal der Bundeswehr oder für die Bundeswehr tätiges Luftfahrttechnisches Personal der Industrie im Regelungsraum DEMARGerman Military Airworthiness Requirements
- Personal zur Durchführung der Zerstörungsfreien Werkstoffprüfung
- Luftfahrt-Auditoren im Aufgabenbereich LufABwLuftfahrtamt der Bundeswehr
Das Betriebliche Personal umfasst:
- Personal des fliegerischen Dienstes
- Führer / Führerinnen unbemannter Luftfahrzeuge
- Personal des Flugführungsdienstes (Militärische Flugsicherung, Taktischer Kontrolldienst, Streitkräftegemeinsame Taktische Feuerunterstützung)
- Personal aus dem Bereich der Luft- und Weltraummedizin
- Personal mit Tätigkeiten im Fallschirmsprungdienst
- Personal aus dem Bereich Flugwetterberatung und Wetterbeobachtung
Die Aufgabe beinhaltet parallel die Ausstellung von Bescheinigungen über militärische Flugerfahrungen für Angehörige der Bundeswehr zur Umschreibung von Militärischen Flugscheinen (MFS) in zivile Lizenzen, Bescheinigungen für den Erwerb von Flugfunksprechzeugnissen und die Ausstellung von Sonderlizenzen sowie die Anerkennung von Sprachnachweisen bzw. die Lizenzierung von aktiven Angehörigen der Bundeswehr bei dienstlicher Notwendigkeit nach der Verordnung (EUEuropäische Union) Nr. 1178/2011 Teil FCL. Letzteres umfasst sowohl Luftfahrzeugführer als auch Ausbildungs- und Prüfpersonal der entsprechenden Ausbildungseinrichtungen sowie Flugmedizinische Sachverständige.
Referat 4 II a Betriebliches Personal
Das Referat 4 II a führt Lizenzverfahren für betriebliches Personal durch. Die Aufgabe weist eine hohe Diversifikation auf:
- Personal des fliegerischen Dienstes
- Führer/ Führerinnen unbemannter Luftfahrzeuge
- Personal des Flugführungsdienstes (Militärische Flugsicherung Taktischer Kontrolldienst, Streitkräftegemeinsame Taktische Feuerunterstützung (STFSystemverbund der Streitkräftegemeinsamen Taktischen Feuerunterstützung)))
- Personal Luft- und Weltraummedizin
- Personal mit Tätigkeiten im Fallschirmsprungdienst
- Personal des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr im Bereich Flugwetterdienst (Flugwetterberatung und Wetterbeobachtung)
Dies umfasst auch die Ausstellung von Bescheinigungen über militärische Flugerfahrungen für Angehörige der Bundeswehr zur Umschreibung von Militärischen Flugscheinen (MFS) in zivile Lizenzen, Bescheinigungen für den Erwerb von Flugfunksprechzeugnissen und die Ausstellung von Sonderlizenzen sowie die Anerkennung von Sprachnachweisen.
Die Lizenzierung von aktiven Angehörigen der Bundeswehr bei dienstlicher Notwendigkeit nach der Verordnung (EUEuropäische Union) Nr. 1178/2011 Teil FCL erfolgt ebenfalls im Referat 4 II a. Das Verfahren umfasst sowohl Luftfahrzeugführer als auch Ausbildungs- und Prüfpersonal der entsprechenden Ausbildungseinrichtungen sowie Flugmedizinische Sachverständige.
Referat 4 II b Technisches Personal
Das Referat 4 II b ist zuständig für die Lizenzierung des technischen Personals.
- Lizenzierung von Musterprüfern, Luftfahrttechnischem Prüfpersonal und freigabeberechtigtem Personal nach ZV A1-1525
- Lizenzierung von luftfahrttechnischem Personal der Bundeswehr sowie des für die Bundeswehr tätigen luftfahrttechnischem Personals der Industrie nach DEMARGerman Military Airworthiness Requirements
- Lizenzierung von technischem Personal der Bundeswehr zur Durchführung Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung im Geltungsbereich C
- Lizenzierung von Auditoren – Luftfahrt des LufABwLuftfahrtamt der Bundeswehr einschließlich der notwendigen Aus- und Weiterbildung
Referat 4 II c Luft-Betreiber/ -einrichtungen
Innerhalb der Abteilung 4 des LufABwLuftfahrtamt der Bundeswehr übernimmt das Referat 4 II c die Zuständigkeit für die Genehmigung und Anerkennung von Luftfahrtbetreibern der Bundeswehr. Hierzu gehören unter anderem Betreiber von Luftfahrzeugen der Bundeswehr, Betriebe mit militärischem Flugbetrieb (zum Beispiel gewerbliche Dienstleister für die Flugzieldarstellung) sowie Einrichtungen des Flugführungsdienstes und deren jeweilige Ausbildungseinrichtungen. Die Verfahren zur Genehmiguing und Überwachung von Organisationen und Einrichtungen erfolgen auf Grundlage von militärischen Regelungen und Anforderungen in Übereinstimmung mit bzw. in Anlehung an zivile Vorgaben.
Im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung nach der Verordnung (EUEuropäische Union) Nr. 1178/2011 genehmigt und überwacht das Referat auch Ausbildungseinrichtungen für den Erwerb von Teil FCL Lizenzen und qualifiziert bzw. re-qualifiziert Flugsimulatoren nach CS-FSTD(A) und (H).
Ansprechpartner Lizenzierung
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Referat 4 I b (Technisches Personal)
Montag - Donnerstag: 09:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr -
Referat 4 III a (Betriebliches Personal)
Montag - Donnerstag: 09:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr