Gesundheitswesen der Bundeswehr

Duldungspflicht von Impfungen für Soldatinnen und Soldaten

Duldungspflicht von Impfungen für Soldatinnen und Soldaten

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Für alle militärischen Angehörigen der Bundeswehr besteht eine Duldungspflicht für Basis-Impfungen. Die Impfung gegen COVID 19 inklusive der Auffrischung („Booster“) wurde im November 2021 in das Basis-Impfschema aufgenommen. Damit ist die Impfung auch für Personen verpflichtend, die sich in einer Reservedienstleistung befinden.

Eine Sporthalle der Bundeswehr eingerüstet als Impfstation.

Mit Aufnahme ins Basis-Impfschema der Bundeswehr nicht nur für Soldatinnen und Soldaten im Einsatz verpflichtend: die Impfung gegen COVID-19Coronavirus Disease 2019.

2021 Bundeswehr/Roland Alpers

Frühzeitige Information an Betroffene

Bereits im Vorfeld einer Reservedienstleistung weisen die Karrierecenter der Bundeswehr auf diese Verpflichtung hin. Den Heranziehungsbescheiden liegt ein Informationsblatt bei (Download) , welches erste Informationen über den Mindestimpfschutz gegen übertragbare Krankheiten gibt. Hierunter fallen n

eben Wundstarrkrampf, Kinderlähmung, Masern, Hepatitis, Hirnhautentzündung auch die Virusgrippe. Außerdem ist eine früh im Anforderungsverfahren stattfindende Information der Reservistinnen und Reservisten zweckmäßig, um späteren Aufwand zu vermeiden; beispielsweise bei Entlassung aus der Dienstleistung.

Schutz für Einsatzoption „Hilfs- und Katastrophenkräfte Inland“

Die Fürsorge des Dienstherrn für die Gesunderhaltung seiner Soldatinnen und Soldaten stehen immer an erster Stelle. Um ihre Einsatzbereitschaft sicherzustellen und den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten, ist die Duldungspflicht von Impfungen im Soldaten- und Infektionsschutzgesetz verankert. Hierunter fällt die Einsatzoption „Hilfs- und Katastrophenkräfte Inland“ für die jede Reservistin und jeder Reservist ab dem Dienstantritt zur Verfügung steht. Gerade dort, wo sich Krankheitserreger in ungeklärtem Schlamm und Abwässern ungehindert vermehren, ist wirksamer Impfschutz unerläßlich.


Bundeswehr im Hochwassereinsatzes im Ahrtal, am 24.07.2021.

Impfungen schützen gegen unsichtbare Krankheitserreger, die sich in Abwasser und Schlamm vermehren.

2021 Bundeswehr/Tom Twardy

Impfstatus vorab checken

Einen vollständiger Impfschutz sollte bereits über das zivile Gesundheitssystem bestehen. Zum Dienstantritt sind Impfunterlagen wie internationaler Impfausweis, Atteste des Hausarztes, Impfzertifikate unbedingt mitzunehmen. Impflücken werden durch den Sanitätsdienst der Bundeswehr geschlossen.

  

von  Kdo SanDstBw A II-2 / BAPersBw II ZA 3 Stand 12/2021

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