Wann spricht man von einer Besonderen Auslandsverwendung?

Wann spricht man von einer Besonderen Auslandsverwendung?

Datum:

Bei Verwendungen, die aufgrund eines Übereinkommens, eines Vertrages oder einer Vereinbarung mit einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung oder mit einem auswärtigen Staat auf Beschluss der Bundesregierung im Ausland oder außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen stattfinden. (§ 62 Absatz 1 SG)