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Was ist das Einsatzversorgungsgesetz?

Textabschnitt aus dem Einsatzversorgungsgesetz

Das Einsatzversorgungsgesetz wurde 2004 beschlossen.

Bundeswehr/Torsten Kraatz

Die Bundeswehr beteiligt sich seit den 1990er Jahren an Auslandseinsätzen. Der Dienst in einer Krisenregion ist gefährlich. Das Risiko ist allgegenwärtig, verletzt oder gar getötet zu werden. Die Bundeswehr hat daher ein System sozialer Absicherung aufgebaut, um Soldatinnen und Soldaten sowie ihre Angehörigen in solchen Fällen zu entschädigen und den Versehrten neue berufliche Perspektiven zu bieten.

Das Gesetz zur Regelung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen – kurz Einsatzversorgungsgesetz oder EinsatzVG – wurde 2004 vom Bundestag beschlossen. Zuvor waren mehrere Bundeswehrangehörige in Afghanistan verletzt oder getötet worden. Das Einsatzversorgungsgesetz ergänzt das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) und trat rückwirkend zum 1. Januar 2002 in Kraft. Später wurde der Stichtag für die Gewährung von Leistungen noch einmal vorverlegt: auf den 1. Juli 1992. So fallen auch jene Soldatinnen und Soldaten in den Schutz der Einsatzversorgung, die in den 1990er Jahren im Auslandseinsatz waren.

Damit nicht genug mit dem Versorgungsrecht: Das Einsatzsatzversorgungsgesetz wurde 2007 durch das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG) und im Dezember 2011 durch das Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz (EinsatzVVerbG) ergänzt. Ersteres regelt die Weiterbeschäftigung von Einsatzgeschädigten, mit dem Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz wurden die Entschädigungszahlungen für im Einsatz erlittene Verletzungen erhöht.

Soldaten mit blauen Baretts steigen aus einem Flugzeug

Soldaten der Bundeswehr während des UNOSOM-Einsatzes der Vereinten Nationen in Somalia 1993/1994.

Bundeswehr/Detmar Modes
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