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Schriftzug Deutsche Kontaktstelle zum Europäischen Verteidigungsfonds

Deutsche Kontaktstelle für den Europäischen Verteidigungsfonds

Der Europäische Verteidigungsfonds fördert Projekte, die innovative Technologien erforschen und entwickeln, welche militärische Fähigkeiten bedienen. Im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) berät die nationale Kontaktstelle deutsche Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei ihrer Antragstellung für eine solche Förderung.

Der Europäische Verteidigungsfonds

Der Europäische Verteidigungsfonds (EVF, englisch: European Defence Fund, EDF) ist ein Industrieförderprogramm der Europäischen Kommission und hat zum Ziel, die europäische Verteidigungsindustrie durch Anreize zur gezielten Kooperation wettbewerbs - und innovationsfähiger zu machen. Dabei wird berücksichtigt, welche konkreten militärischen Fähigkeiten für die Europäische Union essenziell sind, die durch länderübergreifende innovative Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen grundlegend bedient werden sollen.

Fördersumme und Finanzierung

Für den EVF stehen im Zeitraum 2021-2027 Mittel in Höhe von rund 8 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon entfallen 2,7 Milliarden Euro auf die Finanzierung der gemeinsamen Verteidigungsforschung und 5,3 Milliarden Euro auf gemeinsame Projekte zur Entwicklung militärischer Fähigkeiten.

In Forschungsprojekten werden 100 % der förderfähigen Kosten erstattet; sie zielen auf einen niedrigen Technologiereifegrade (TRL) bis maximal TRL 5 ab.

In Entwicklungsprojekten sind die Förderquoten geringer, so dass Unternehmen Eigenmittel einbringen müssen. Zudem müssen die Projekte von mehreren europäischen Nationen aus dem Kreis der EU-Mitgliedstaaten und Norwegen unterstützt werden. Dabei wird eine Beteiligung an der Kofinanzierung separat geprüft.

Arbeitsprogramm 2026 für den Europäischen Verteidigungsfonds

Im Rahmen des Arbeitsprogramm 2026 für den Europäischen Verteidigungsfonds stehen insgesamt knapp 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Es umfasst 31 Ausschreibungen, einschließlich 3 themenoffener Ausschreibungen, zur Einreichung von Projektvorschlägen. Das vollständige Arbeitsprogramm finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Die Einreichungsfrist für Projektvorschläge ist voraussichtlich Ende September 2026.

Rahmenbedingungen für die Förderung

Geförderte Verbundprojekte bestehen aus mindestens drei voneinander unabhängigen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen, die aus mindestens drei EU-Mitgliedstaaten oder Norwegen stammen. Antragsteller können in einem wettbewerblichen Verfahren Fördermittel aus dem Europäischen Verteidigungsfonds beantragen. Die Ausschreibungen werden jährlich in einem Arbeitsprogramm veröffentlicht.

Um die besondere Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen zu fördern, umfasst der Europäische Verteidigungsfonds spezifische Maßnahmen. Diese werden im EU Defence Innovation Scheme (EUDISEU) zusammengefasst.

Service und Kontakt

Die Nationale Kontaktstelle für den Europäischen Verteidigungsfonds (NKS EVF) unterstützt in Deutschland im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung deutsche Antragsteller im europäischen Verteidigungsfonds.

Unsere Leistungen:

Bitte beachten Sie, dass die NKS EVF keine Rechtsberatung anbietet. Es gelten verbindlich die Regularien der Europäischen Kommission.

Kontakt

Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail

 NameTelefonE-Mail
für inhaltliche FragenDr. Lino Schneider-Bertenburg+49 211 6214-934E-Mail schreiben
 Mura Cammann+49 30 2759506-231E-Mail schreiben
für inhaltliche, kalkulatorische und sicherheitsbezogene FragenLinus Piesch+49 30 2759506-674E-Mail schreiben

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Melden Sie sich zu unserem Newsletter an

Bei Interesse erhalten Sie Informationen der NKS EVF über die Ausschreibungen, Veranstaltungen auf nationaler und europäischer Ebene und Informationen von Konsortien aus anderen Mitgliedsstaaten, die spezifische Partner suchen.

Wenn Sie bei der Anmeldung spezifische Interessensgebiete hinterlegen, kontaktieren wir Sie zusätzlich mit spezifischen Informationen. Melden Sie sich hierzu gerne mit Ihren Kontaktdaten an.

Anmeldung zum Newsletter

Newsletter-Archiv 2026

Newsletter 5/2026 (PDF, 239,9 KB)

  • EDF Partner Pool: Plattform des Enterprise Europe Network
  • Defence Equity Facility
  • Hinweise zu Financial Support to Third Parties (FSTP)
  • Häufige Fehler bei der Antragstellung: Award – Kriterien „Life cycle efficiency“ & „Integration of the European defence industry“
  • Konsortialgesuche
  • Veranstaltungshinweise

Newsletter 4/2026 (PDF, 216,7 KB)

  • Änderungen des EVF-Arbeitsprogramms
  • EUDIS Hackathon: Anmeldung für Teilnehmende geöffnet
  • Konsortialgesuche
  • Veranstaltungshinweise

Newsletter 3/2026 (PDF, 224,1 KB)

  • Ausschreibung zur Kaskadenfinanzierung im Rahmen von MaJoR
  • Neues Maßnahmenpaket zur Beschleunigung und Vereinfachung von Exportkontrollen von Rüstungs- und Dual use-Gütern
  • Konsortialgesuche
  • Veranstaltungshinweise

Newsletter 2/2026 (PDF, 162,8 KB)

  • Ausschreibungen des EUDIS Business Accelerator
  • Häufige Fehler bei der Antragstellung: Award – Kriterien „Competitiveness“ &„Contribution to autonomy and security and defence interest“
  • Veranstaltungshinweise

Newsletter 1/2026 (PDF, 190,6 KB)

  • EUDIS Hackathon sucht lokale Organisatoren
  • Häufige Fehler bei der Antragstellung: Award – Kriterien „Excellence“ & „Innovation“
  • Veranstaltungshinweise
Newsletter-Archiv 2025

Newsletter 18/2025 (PDF, 208,6 KB)

  • „FWC European Defence Innovation Schem (EUDIS) BraveTech EU DefTech Forges (bootcamps) and other events in support of innovation“
  • Häufige Fehler bei der Antragstellung: Award
  • Veranstaltungshinweise

Newsletter 17/2025 (PDF, 186,0 KB)

  • Häufige Fehler bei der Antragstellung: Eligibility
  • Veranstaltungshinweise 

Newsletter 16/2025 (PDF, 154,2 KB)

  • Häufige Fehler bei der Antragstellung: Admissibility
  • Erneut eine Rekordbeteiligung beim EVF 2025

Newsletter 15/2025 (PDF, 178,6 KB)

  • BraveTech EU: Start der Seed-Phase
  • Hinweise zu EUDIS Matchmaking
  • Neues Tutorial: Reporting Actual Costs

Newsletter 14/2025 (PDF, 175,5 KB)

  • Erinnerung: Ansetzung der tatsächlichen indirekten Kosten
  • Konsortialsuche: Deutschland und Rumänien

Newsletter 13/2025 (PDF, 186,7 KB)

  • Exportgenehmigungen im Rahmen des EVF: BAFA frühzeitig informieren
  • Konsortialsuche: Deutschland

Newsletter 12/2025 (PDF, 149,4 KB)

  • BraveTech EU: Europas Innovationsstrategie mit der Ukraine
  • EUDIS Business Accelerator: Experten und Trainer gesucht
  • Konsortialsuche: Deutschland

Newsletter 11/2025 (PDF, 176,4 KB)

  • Experten zur Unterstützung der Europäischen Kommission bei der Bewertung von Anträgen im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds gesucht
  • Konsortialsuche: Deutschland
  • Veranstaltungshinweise

Newsletter 10/2025 (PDF, 186,2 KB)

  • Prüfung des „konkreten Beteiligungsinteresses“ bei Projektvorschlägen im Entwicklungsfenster: Projektskizzen bis zum 30. Juni 2025 einreichen
  • Defence Readiness Omnibus“ und EVF-Zwischenevaluation veröffentlicht
  • Konsortialsuche: Zypern, Ungarn und Deutschland

Newsletter 9/2025 (PDF, 190,6 KB)

  • EUDIS Defence Hackathon 2025 „Technologies for Space and Defence“
  • Defence Equity Facility
  • Konsortialsuche: Bulgarien

Newsletter 08/2025 (PDF, 165,4 KB)

  • Save the Date: EVF Dialog 2025 am 4. November in Köln
  • Konsortialsuche: Lettland und Belgien
  • Veranstaltungshinweise

Newsletter 07/2025 (PDF, 132,9 KB)

  • EVF-Partnersuche über die EDA B2B Plattform
  • Konsortialsuche: Lettland, Belgien, Rumänien und Spanien

Newsletter 06/2025 (PDF, 170,2 KB)

  • Handreichung zur Einreichung von Themenvorschlägen durch die Industrie oder Institute im Hinblick auf eine mögliche Umsetzung im EVF
  • EUDIS Business Accelerator: Experten, Trainer und Coaches gesucht
  • Konsortialsuche: Deutschland und Belgien

Newsletter 05/2025 (PDF, 158,7 KB)

  • EUDIS Business Accelerator und Matchmaking
  • Konsortialsuche: Deutschland

Newsletter 04/2025 (PDF, 158,9 KB)

  • EUDIS Hackathon in Augsburg
  • Konsortialsuche: Litauen und Slowakei

Newsletter 03/2025 (PDF, 177,5 KB)

  • Start des EUDIS Business Accelerator und Matchmaking
  • Konsortialsuche: Estland

Newsletter 02/2025 (PDF, 162,9 KB)

  • Veranstaltungshinweise

Newsletter 01/2025 (PDF, 155,7 KB)

  • Veranstaltungshinweise

Veranstaltungen

An dieser Stelle weisen wir auf Veranstaltungen der NKS EVF, Veranstaltungen der Europäischen Kommission wie den jährlichen Informationstag sowie weitere Veranstaltungen mit Bezug zum Europäischen Verteidigungsfonds hin.

Termin/ZeitraumBezeichnungOrtBemerkungWeitere Informationen
21.04.2026EOA Matchmaking Hannover MesseHannoverDie NKS EVF organisiert im Rahmen des Netzwerkprojekts der Nationalen Kontaktstellen „Enhancing Opportunities for All“ (EOA) ein internationales EVF-Matchmaking auf der Hannover Messe. Neben der Möglichkeit für 1:1-Meetings wird es auch eine Pitch-Session geben – für beides können Sie sich jetzt auf der b2match-Plattform anmelden. Schnell sein lohnt sich: Die Plätze sind begrenzt.Webseite der Veranstaltung
05.-09.06.2026ILA BerlinBerlinDie Luft- und Raumfahrtmesse ILA ist Austauschplattform für die internationale Industrie, Politik, Streitkräfte und Wissenschaft. Die ILA deckt die gesamte Wertschöpfungskette der Branche ab und setzt Schwerpunkte auf die Segmente Aviation, Space, Defence und Supplier. Webseite der Veranstaltung
15.-19.06.2026EUROSATORYParis (Frankreich)Die Messe EUROSATORY für Verteidigung und Sicherheit zu Lande und in der Luft dient als Schnittstelle zwischen allen Akteuren der internationalen Gemeinschaft und bringt alle zwei Jahre Fachleute zusammen, die im Bereich von Sicherheit und Verteidigung arbeiten und Krisensituationen bewältigen: Unternehmen, Regierungsvertreter, Militärpersonal, Institutionen und private Einrichtungen sowie supranationale Organisationen. Neben Messeständen und Vorträgen wird es auch eine Reihe von Live-Demonstrationen geben.Webseite der Veranstaltung
05.11.2026Save the Date: EVF Dialog 2026KölnDie NKS EVF lädt ein zum EVF Dialog 2026. Auch in diesem Jahr wollen wir Wissenschaft, Wirtschaft und Stakeholder aus dem BMVg zusammenführen und zum gemeinsamen Austausch über den EVF anregen. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung folgen. 
Generelle Hinweise zu den Veranstaltungen

Die auf dieser Seite aufgeführten Veranstaltungen sind nicht ausschließlich durch das BMVg organisiert oder vom BMVg empfohlen. Daher wird keine Verantwortung für Inhalte, Qualität oder Sicherheit externer Veranstaltungen übernommen. Bitte informieren Sie sich vor der Teilnahme an einer externen Veranstaltung über die jeweiligen Bedingungen und Anforderungen. Das BMVg haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch die Teilnahme an einer externen Veranstaltung entstehen.

Beteiligung im Entwicklungsfenster durch das BMVg

Förderfähigkeitskriterien gemäß EU VO 2021/697, Art. 21

Für Anträge im Entwicklungsfenster fordert die Europäische Kommission in der Verordnung (EU) 2021/697 die Erstellung bilateral oder multilateral abgestimmter Dokumente. Dies umfasst in der Regel Absichtserklärungen zur Nutzung sowie eine erste, harmonisierte Fähigkeitsforderung durch mindestens zwei europäische Verteidigungsministerien inklusive Norwegen.

Ob sich das BMVg an einer solchen bilateralen oder multilateralen Abstimmung beteiligt, orientiert sich grundsätzlich am Fähigkeitsbedarf der Bundeswehr. Wenn ein Interesse festgestellt wird, beteiligt sich das BMVg an der bi-/multilateralen Abstimmung und Zeichnung der Dokumente.

Grundsätzlich müssen die beteiligten Unternehmen die nicht durch den Europäischen Verteidigungsfonds gedeckten Kosten selbst tragen. Gegebenenfalls ist eine finanzielle Beteiligung des BMVg bis zur Höhe der förderfähigen Gesamtkosten an den nicht gedeckten Kosten möglich. Diese Kofinanzierung wird separat geprüft. Sie kann ausschließlich für die Arbeitspakete deutscher Konsortialteilnehmer gewährt werden.

Nach der Veröffentlichung des Arbeitsprogramms durch die Europäische Kommission informiert das BMVg zeitnah über die Themen im Entwicklungsfenster des EVF, bei denen ein grundsätzliches Interesse besteht. Zudem stellt das BMVg das Verfahren vor, mit dem eine Beteiligung an der bilateralen oder multilateralen Abstimmung der Dokumente sowie ggf. eine Kofinanzierung im Bezug auf einen geplanten Antrag im EVF beantragt und vom BMVg geprüft wird. Diese Veranstaltung ist nur für deutsche Institutionen zugänglich. Den Termin und die Anmeldung erhalten Sie über den Newsletter der NKS EVF.

Fristen und Bedingungen

Zur Bewertung des konkreten Beteiligungsinteresses des BMVg an Projektvorschlägen, die internationale Konsortien zu Ausschreibungstexten des Entwicklungsfensters vorbereiten, müssen bis 24.06.2026 9:00 Uhr die aussagekräftigen Projektskizzen aller deutschen Teilnehmer eines Konsortiums – vorzugsweise durch einen Sprecher – gemeinsam beim BMVg eingereicht werden. Eine spätere Einreichung ist nicht möglich.

Alle Anträge im Entwicklungsfenster müssen von mindestens zwei europäischen Verteidigungsministerien inklusive Norwegen unterstützt werden. Eine Teilnahme in einem von zwei oder mehr nicht-deutschen Verteidigungsministerien unterstützten Projekt ist für deutsche Antragsteller dennoch möglich.

Anträge im Forschungsfenster werden durch das BMVg grundsätzlich nicht mit einem „Letter of Support“ unterstützt. Dies gilt auch, wenn nicht-deutsche Verteidigungsministerien diese bereits für das Konsortium erstellt haben. Eine solche Unterstützung ist seitens der Europäischen Kommission im Forschungsfenster nicht gefordert und fließt nicht in die Evaluation des Projekts ein.

Informationen & Material

Die Europäische Kommission stellt auf ihrer Webseite grundlegende Informationen in englischer Sprache bereit. Sollten Sie Verständnisschwierigkeiten haben, berät die NKS EVF Sie gerne.

Funding and Tenders Portal

Das „Funding and Tenders Portal“ ist die elektronische Plattform der Europäischen Kommission, auf der alle Inhalte und Ausschreibungen zur Verfügung gestellt werden, Antragsteller verwaltet werden und Anträge eingereicht werden. Zudem können Interessenten für Ausschreibungen ihr Interesse dort hinterlegen und sich so sichtbar machen. Für eine Antragstellung müssen alle beteiligten Personen dort (persönlich) registriert sein und für ihr Unternehmen/ihre Forschungseinrichtung einen sogenannten „Participant Identification Code - PIC“, d. h. eine Identifikationsnummer, beantragt haben.

Referenzdokumente

Im Funding and Tenders Portal finden Sie alle Referenzdokumente immer auf dem aktuellen Stand.
Dort haben Sie unter anderem Zugriff auf folgende Dokumente:

  • Rechtsgrundlagen: EDF-Regulation 2021/697 und EU Financial Regulation 2018/1046
  • Arbeitsprogramme und detaillierte Ausschreibungsdokumente
  • Muster des Zuwendungsvertrags
  • Informationen zu spezifischen finanziellen Regelungen (Pauschalen, Einzelkostenansätze)
  • Vorlagen und Formulare
    Achtung: Die für Ihren Antrag zu verwendenden Antragsvorlage finden Sie nach dem Anlegen des Projekts im internen Bereich des Funding and Tenders Portal. Auch alle weiteren Vorlagen müssen Sie in der Regel direkt im System ausfüllen oder dort bereits vorausgefüllt herunterladen. Bei Schwierigkeiten unterstützt Sie die NKS EVF gerne.
Budgetplanung

Bei der Budgetplanung unterscheidet die Europäische Kommission zwischen Anträgen im Forschungs- und im Entwicklungsfenster sowie Anträgen auf der Basis von tatsächlichen Kosten und auf der Basis von Pauschalförderung. Als Einstieg empfehlen sich die Tutorials der EDF Info Days.

Achtung: Die für Ihren Antrag einschlägige Excel-Vorlage finden Sie nach dem Anlegen des Projekts im Funding and Tenders Portal! Bei Schwierigkeiten unterstützt Sie die NKS EVF gerne.

Eigentümererklärung

Grundsätzlich können nur Unternehmen und Forschungseinrichtungen eine Förderung aus dem Europäischen Verteidigungsfonds erhalten, die von Eigentümern aus der Europäischen Union oder Norwegen kontrolliert werden. Um zu klären, ob ein Unternehmen in europäischer Hand ist, muss von jeder Einrichtung eine Erklärung zu den Besitzverhältnissen und Kontrollbefugnissen abgegeben werden. Als Einstieg empfiehlt sich das Ownership Control Assessment Tutorial der EDF Info Days.

Förderschwerpunkte des EVF

Das Dokument „Indicative multiannual perspective 2021-2027“ (pdf-Dokument zum Download) stellt die wichtigsten Ergebnisse vor, die vom Europäischen Verteidigungsfonds für den Zeitraum 2021-2027 erwartet werden. Sie finden darin die 16 Aktionskategorien des EVF sowie einen Ausblick über die jeweils geplanten Förderschwerpunkte.

EUDISEU Defence Innovation Scheme

Das EU Defence Innovation Scheme umfasst verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen einschließlich Start-Ups und anderen, nicht-traditionellen Akteuren des verteidigungswirtschaftlichen Ökosystems. Dies umfasst beispielsweise Hackathons, Challenges, den Zugang zu Testmöglichkeiten, Spin-ins aus dem zivilen Bereich in den Verteidigungsbereich und offene Ausschreibungen speziell für KMU, die zudem von Business Coaching profitieren können.

Bisher geförderte Projekte
Defence Equity Facility

Die Defence Equity Facility ist eine Initiative der Europäischen Union, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Bereich der Verteidigungsindustrie den Zugang zu Kapital erleichtern soll. Sie bietet Finanzierungsmöglichkeiten für KMU in der Europäischen Union, um ihre Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte zu unterstützen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Verteidigungsindustrie zu stärken. Die Bedeutung der Defence Equity Facility zeigt auch eine aktuelle Studie der Europäischen Kommission auf: Bei der Untersuchung des Zugangs für KMU in der europäischen Verteidigungsindustrie zu Eigenkapitalfinanzierung wurden verschiedene Herausforderungen, wie z. B. regulatorische Hürden und das Fehlen spezialisierter Finanzierungsinstrumente, sichtbar. Als Maßnahme zur Verbesserung schlägt die Studie unter anderem die Förderung spezialisierter Investitionsfonds, wie die Defence Equity Facility, vor.

Von 2024 bis 2027 werden 175 Millionen Euro in die Defence Equity Facility investiert. Zusammen mit anderen Investitionen sollen insgesamt etwa 500 Millionen Euro für europäische Unternehmen bereitgestellt werden. Der Europäische Investitionsfonds (EIF) wird dabei eine wichtige Rolle spielen, indem sie als Hauptinvestor in diese Fonds einsteigt und dadurch andere Investoren anzieht. Der EIF wählt die Finanzintermediäre auf der Grundlage der Bewerbungen aus, die auf die Aufforderung zur Interessenbekundung hin eingegangen sind, und prüft dabei auch die Förderungswürdigkeit, z. B. im Hinblick auf die Sorgfaltspflicht und die Einhaltung der internationalen und EU-Standards/Grundsätze.

Einsendeschluss für Interessenbekundungen von Finanzinvestoren ist der 30. Juni 2027.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des EIF.

Für Unternehmen, die Interesse an solchen Fonds haben, organisiert die Europäische Kommission in Brüssel eine Session auf dem „European Defence Fund (EDF) Info Days and Networking Event“. Hier können Unternehmen, Investoren sowie Regierungsvertretern und Forschungseinrichtungen, die im Bereich Verteidigung tätig sind, miteinander in Kontakt treten.

Ausfuhrgenehmigungen durch die BAFA

Frequently Asked Questions - FAQ

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Europäischen Verteidigungsfonds.

Ist eine Bewerbung möglich, wenn der Mutterkonzern außerhalb der EU sitzt?

Ja, eine Bewerbung ist möglich, sofern eine Sicherheitsvereinbarung mit dem Bundesministerium der Verteidigung geschlossen wird. Nähere Informationen und eine Kontaktperson erhalten Sie bei der NKS EVF.

Zunächst muss im Funding and Tenders Portal gegenüber der Europäischen Kommission eine Erklärung zu den Eigentums-, Steuerungs- und Kontrollverhältnissen sowie der Struktur (Eigentümererklärung zur Kontrolle) abgeben werden. Im nächsten Schritt erfolgt eine Validierung durch die Europäische Kommission, wodurch in der Regel eine Sicherheitsvereinbarung mit dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) notwendig wird. Auf Basis dieser kann dann eine Sicherheitserklärung gegenüber der EU Kommission erfolgen und projektbezogen eine Garantieerklärung in Ergänzung zur vorhergehenden Eigentümererklärung seitens des BMVg erstellt werden. Hierdurch wird eine Ausnahme zur Teilnahme am Europäischen Verteidigungsfonds für deutsche Unternehmen begründet, deren Eigentümer außerhalb der EU und Norwegen liegen.

Bitte beginnen Sie frühzeitig mit der Erklärung zu den Eigentums-, Steuerungs- und Kontrollverhältnissen, da nur mit der Garantieerklärung das Einreichen des Antrags auf eine Förderung im EVF möglich ist.

Ich möchte mehr als 25 % indirekte Kosten beantragen. Wie muss ich vorgehen?

Unternehmen oder Institute, für deren Vertragsbeziehungen außerhalb des Europäischen Verteidigungsfonds in den letzten zwei bis drei Jahren durch eine Preisprüfstelle der Länder oder BAAINBw T3.2 eine Preisprüfung durchgeführt wurde, können mehr als 25% indirekte Kosten beantragen. Sie können bei der Preisprüfstelle eine Bestätigung ihrer individuellen Zuschlagssätze für indirekte Kosten in der neuen Kalkulation beantragen.

Im Fall der Bestätigung dient diese Kalkulation zur Vorlage bei der Europäischen Kommission im Rahmen des Antrags im EVF. Die Europäischen Kommission bewertet sodann auf dieser Grundlage die förderfähigen Anteile der indirekten Kosten nach EU-Regularien. Im Ergebnis kann damit in Einzelfällen der von der Europäischen Kommission angebotene Pauschalwert von 25 % erhöht werden. Bitte beachten Sie, dass nicht alle durch äquivalente nationale Verträge anerkannten indirekten Kosten (z. B. Gewinn) durch die Europäische Kommission anerkannt werden.

Bitte beantragen Sie die Bestätigung ihrer individuellen Zuschlagssätze bei indirekten Kosten frühzeitig, damit die Bestätigung rechtzeitig zur Antragstellung ausgestellt werden kann.

Wie arbeite ich mit eingestuften Dokumenten?

Wenn der Projektantrag zur Förderung ausgewählt wurde, werden die Sicherheitsvorgaben erarbeitet, die dann auch für Sie gelten. Der/die Projektkoordinierende ist hier Ihre erste Ansprechperson. Sofern ausschließlich Ergebnisse als Verschlusssache (VS) unterhalb von VS-VERTRAULICH gehandhabt werden, können die deutschen Teilnehmenden eigenverantwortlich nach dem Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) verfahren. Sollte eine Sicherheitsüberprüfung (Personal Security Clearence, PSC) notwendig sein, muss Ihr Unternehmen sich in die Geheimschutzbetreuung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) begeben. Erste Informationen, das VS-NfD-Merkblatt sowie Detailinformationen und Antragsunterlagen finden Sie über die verlinkten Angebote.

Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die Geheimschutzbetreuung durch das BMWK und leiten Sie entsprechende Maßnahmen rechtzeitig ein.

Wann wird das nächste Arbeitsprogramm veröffentlicht?

Das Arbeitsprogramm 2026 wurde Mitte Dezember 2025 veröffentlicht.

Wie kann ich wissen, welche Themen in den nächsten Jahren ausgeschrieben werden?

Die Themen für die Folgejahre sind noch nicht erarbeitet und können daher nicht im Voraus benannt werden. Sie orientieren sich jedoch an einer mehrjährigen Perspektive, die Sie als pdf-Dokument abrufen können.

Kann ich als Gutachterin bzw. Gutachter für die EU Kommission arbeiten?

Ja, eine Bewerbung ist bei der Europäischen Kommission möglich.

Bitte beachten Sie jedoch, dass bereits für die Bewerbung selbst das Vorhandensein einer Sicherheitsüberprüfung bestätigt werden muss. Diese kann jedoch in Deutschland nicht für die Bewerbung als Gutachterin bzw. Gutachter erfolgen, sondern muss aus anderen Gründen durchgeführt worden sein. Beachten Sie auch, dass bei Interessenkonflikten keine solche Tätigkeit möglich ist.

Gibt es andere Fördermöglichkeiten auf europäischer Ebene für Verteidigungsforschung?

Eine gute Übersicht über Fördermöglichkeiten auf europäischer Ebene bietet das Online-ToolIdentiFunding“ der European Defence Agency (EDA). Damit können Akteure im Verteidigungsbereich schnell feststellen, welche Finanzierungsmöglichkeiten auf europäischer Ebene für ihre verteidigungsbezogenen Projekte in Frage kommen.

Wie können ukrainische Partner in EVF-Projekte eingebunden werden?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ukrainische Partner in Projekte des EVF einzubinden:

  • Als assoziierte Partner: Ukrainische Partner dürfen mitwirken, erhalten jedoch keine direkte Finanzierung über den EVF.
  • Als Lieferanten: Ukrainische Partner können als Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen eingebunden werden. Dies kann allerdings keine Kernaufgabe des Projekts darstellen.
  • Unternehmen mit ukrainischen Eigentümern, die in der EU niedergelassen sind: Sind als Begünstigte oder Unterauftragnehmer förderfähig im Rahmen des EVF, sofern sie eine zugelassene Sicherheit/Garantie bereitstellen.
  • Im Rahmen des EU Defence Innovation Scheme (EUDIS) über Financial Support to Third Parties (Cascade funding), Hackathons und Matchmaking.
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