Was muss ich tun, wenn sich meine tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse verändern, die der Arbeitsplatzschutzgesetz-Leistung zugrunde liegen?

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Informieren Sie umgehend Ihre personalführende Stelle über alle relevanten Änderungen Ihrer persönlichen Daten. Diese muss Ihre Daten in das Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr einpflegen, damit die Leistungen nach dem ArbPlSchG korrekt berechnet und gezahlt werden können.

Änderungen, die ausschließlich die Leistungen des ArbPlSchG betreffen, teilen Sie bitte schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr) Referat VII 3.2, Postfach 30 10 54, 40410 Düsseldorf mit.

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