Fluthilfe: Koblenzer Sanitätskräfte unterstützen bei Spendenverteilung
Fluthilfe: Koblenzer Sanitätskräfte unterstützen bei Spendenverteilung
- Datum:
- Ort:
- Koblenz
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Seit Beginn der Flutkatastrophe erfahren die Opfer ein enormes Maß an Hilfsbereitschaft und Solidarität aus der Gesellschaft. Durch freiwillige Spenden kamen große Mengen an dringend benötigten Hilfsgütern für die Betroffenen durch freiwillige Spenden zusammen. Der Sanitätsdienst der Bundeswehr unterstützt dabei tatkräftig bei der logistischen Verteilung der Güter.
Aufgrund der beispiellosen Anteilnahme der Bevölkerung, trafen in den letzten beiden Wochen rund 230 Paletten an Sachspenden aus den umliegenden Landkreisen in den Koblenzer Bundeswehrliegenschaften ein. Den Transport zu den jeweiligen Liegenschaften, darunter die Falckenstein-Kaserne, gewährleisteten die Freiwillige Feuerwehr und das Deutsche Rote Kreuz.
Pack- und Verteilstation „Kaserne“
Als die Spenden in der Kaserne angekommen sind, verschafften sich die Soldatinnen und Soldaten des Sanitätsregiment 2 und des Unterstützungspersonals des Standortältesten einen Überblick über die Masse an Gütern. Daraufhin wurde die Ware sortiert, verpackt und abholbereit verstaut. Unter den Gütern befanden sich Hygieneartikel, Kleidung, Spielzeug und Nahrungsmittel. „Vor allem hätte ich nicht mit so vielen Schulartikeln gerechnet“, meint Obergefreiter Yannick Laux, der beim Sortieren und Verpacken vorne mit dabei ist.
Lieferung für die Kleinsten
Als Rettungskraft im Katastrophengebiet leistete Feldwebel Anika Oderbach Hilfe direkt am Geschehen. Eine besonders ergreifende Situation war für sie, als sie mit drei beladenen Krankentransportwagen einen Teil des gespendeten Spielzeugs in den Landkreis Ahrweiler zu den Kindern vor Ort brachte: „Das war ein besonders bewegender Moment für mich!“
Überwältigende Hilfsbereitschaft
Der Kommandeur des Sanitätsregiments 2 Führungsbereich Koblenz, Oberfeldarzt Dr. Markus Widoniak, lobte besonders die überwältigende Hilfsbereitschaft der Soldatinnen und Soldaten: „Obwohl der Einsatz gegen Corona viel von ihnen abverlangte, nahmen die freiwilligen Meldungen zur Fluthilfe kein Ende.“
Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage, die es der Bundeswehr erlaubt im Inland Hilfseinsätze zu leisten, stellt der Katastrophennotstand dar. Er ist im Grundgesetz in Artikel 35 Absatz 2 geregelt. Im Falle einer länderübergreifenden Naturkatastrophe, können die betroffenen Länder die Bundeswehr um Amtshilfe zur Bewältigung der Notlage ersuchen. Zugleich regelt dieser Absatz auch die Zivil-Militärische Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz und anderen Hilfsorganisationen.